Betreff
Resolution zur Verringerung des nächtlichen Fluglärms - Neuregelung der Betriebsbeschränkungen
Bezugsvorlagen: M 2019 0881 und A 2019 0832
Vorlage
M 2019 0881/1
Aktenzeichen
32.031
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hatte als Antwort auf die Resolution gegen Fluglärm der Stadt Burgdorf vom 05.03.2019 angekündigt, die Stadt Burgdorf über die Ergebnisse des Verfahrens zur Neuregelung der Betriebsbeschränkungen für den Flughafen Hannover-Langenhagen zu informieren. Das MW hat nun am 18.12.2019 eine neue Nachtflugregelung erlassen. Sie gilt ab dem 01.01.2020 und schränkt die Betriebserlaubnis des Flughafens weiterhin ein. Die Pressemitteilung des MW und ein Auszug aus der Betriebsgenehmigung ist dieser Mitteilung im Anhang beigefügt.

Aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens ist die neue Regelung in zwei wesentlichen Punkten verändert und verschärft worden. Zum einen ist weiterhin eine Befristung vorgesehen, dies auf einen Zeitraum von zehn Jahren, also bis zum 31.12.2029. Zum anderen erfolgte eine weitere Verschärfung der zulässigen Lärmgrenzwerte für Passagier- und Frachtflüge in der Nacht, um ein höheres Schutzniveau für die Anwohnerinnen und Anwohner gewährleisten zu können. Für beide Flugarten gelten zudem nun die gleichen, strengeren, einzuhaltenden Lärmgrenzwerte.

 

Anlage:

Pressemitteilung „Neue Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen ab 2020 mit dem Auszug aus der Betriebsgenehmigung des Flughafens aufgrund der Betriebsbeschränkung vom 12.12.2019

 

 

 

(Pollehn)