Betreff
Abwägung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung
Vorlage
M 2020 1164
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 


Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 04.11.2019 hat die Abteilung Stadtplanung und Umwelt eine Präsentation zu den Möglichkeiten des Klimaschutzes in der Bauleitplanung vorgestellt. Neben den möglichen Festsetzungen, die im Rahmen von Bebauungsplänen getroffen werden können, wurde auch auf vertragliche Regelungen mit Käufern von Grundstücken hingewiesen.

Die Abteilung Stadtplanung und Umwelt hat im Zusammenhang mit dem Vortrag vorgeschlagen, eine Checkliste zum „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ zu entwickeln und bei der Bearbeitung künftiger Projekte zu nutzen. Im Rahmen der Ausarbeitung stellte sich heraus, dass eine Checkliste die komplexen Zusammenhänge und Abhängigkeiten nicht ausreichend abbilden kann. Viele Aspekte im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel lassen keine Verallgemeinerung für alle Baugebiete zu, so dass es nicht sinnvoll erscheint, dass hier für alle Baugebiete eine einheitliche Vorgabe geschaffen wird.

Stattdessen wurde ein Informationspapier „Abwägung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung“ entwickelt. Das Ziel dieses Informationspapieres ist es, die verschiedenen Möglichkeiten und Aspekte in der Bauleitplanung auszuformulieren und auch auf die Schwierigkeiten bei der Festsetzung hinzuweisen. Es wird deutlich, dass sich verschiedene Maßnahmen / Festsetzungen widersprechen und damit nicht gleichzeitig beachtet werden können. Es ist somit im Einzelfall zu prüfen, welche Festsetzungen für das jeweilige Baugebiet sinnvoll sind und von welchen Festsetzungen Abstand genommen werden muss.

Die Abteilung Stadtplanung und Umwelt berücksichtigt die Inhalte des Informationspapiers bereits heute im Rahmen der Abwägung aller städtebaulicher Belange. Das Informationspapier dient daher lediglich als übersichtliche Zusammenfassung und Ergänzung der bereits laufenden Bemühungen um eine größtmögliche Transparenz in diesem Bereich. Mit der Ausarbeitung des Informationspapieres möchte die Abteilung dazu beitragen, dass die Themen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ stärker als Untersuchungsgegenstand in der Bauleitplanung herausgearbeitet werden.

Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren wird die Abwägung der verschiedenen Belange, insbesondere auch des Klimaschutzes, von den Fachausschüssen beraten und vom Rat letztlich auch beschlossen.

 

 

Anlage:       Informationspapier „Abwägung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung“, Stand: Februar 2020

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)