Betreff
Ausbauprogramm Umgestaltung Obere Hannoversche Neustadt/Am Wall
Vorlage
2008 0454
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

567.000,00 €

58000.961000

63000.961000

Laufende Kosten:

3.100,00 €

1.500,00 €

5.800,00 €

58000.510000

63000.510300

63000.510000

Haushaltsmittel stehen anteilig zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a):  Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu b) der Vorlage an.

 

zu b): Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Umgestaltung der Verkehrs- und Grünanlagen Am Wall wie in der Vorlage dargestellt. Er empfiehlt dem Rat die notwendigen Mittel im Haushalt 2009 zur Verfügung zu stellen

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I Verkehrsanlage

 

Mit der Vorlage Nr. 2008 0289 vom 31.01.2008 wurde die Umgestaltung der Oberen Hannoverschen Neustadt und Am Wall vorgestellt. Die Planung beinhaltet den Umbau des vorhandenen Parkplatzes einschließlich der umliegenden Straßen und die südlich angrenzende Grünanlage.

 

Zur Diskussion gestellt wurden 2 Varianten der Verkehrsanlage. Mit Empfehlung des Verkehrsausschusses vom 26.02.2008 wurde im VA am 04.03.2008 hierzu beschlossen, dass die Variante 2 als Ausbauprogramm zu erarbeiten ist. Als Änderung sind die 5 Parkplätze entlang der Grünanlage in Längsaufstellung herzustellen.

 

Das in der Anlage dargestellte Ausbauprogramm beinhaltet diese Änderung. Des weiteren wurden folgende Modifizierungen der vorgestellten Entwurfsplanung vorgenommen:

 

  • Verstärkung des vorhandenen Gehwegaufbaues in der Wallstraße im Einmündungsbereich der neu herzustellenden Straße „Am Wall“ zur Überfahrung durch LKW.
  • Verschwenkung des neu zu bauenden Gehweges an der Straße „Vor dem Celler Tor“ Richtung Westen um den vorhandenen Baum, dadurch ist eine Reduzierung der Gehwegbreite nicht mehr erforderlich.

 

 

I.1 Erschließung

 

Wie schon in der Bezugvorlage beschrieben, kann nach dem Umbau die „Hannoversche Neustadt“ zwischen „Wallstraße“ und „Vor dem Celler Tor“, wie auch die verbleibende Umfahrung der Parkplätze und die neu befestigte Straße „Am Wall“ bis zur „Wallstraße“ auch durch den Kfz-Verkehr im Zweirichtungsverkehr befahren werden. Für die Einfahrt in die Hannoversche Neustadt aus Richtung Osten wird in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Fahrbahn der Straße „Vor dem Celler Tor“ für die Anlage einer Linksabbiegehilfe aufgeweitet und die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage geringfügig versetzt. Mit dem Land ist eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

 

Für den Rad- und Fußgängerverkehr steht ein eigenständiger Rad-/Gehweg zur Verfügung, der über die mit einer Lichtsignalanlage gesicherte Querung der Straße „Vor dem Celler Tor“ eine wichtige stadtteilverbindende West-Ost-Radwegachse darstellt.

 

Des weiteren beinhaltet die Planung die Umgestaltung des privaten Bereichs vor dem Aldi-Gebäude. Durch die Reduzierung der vorhandenen privaten Stellplatzanzahl wird Raum für bessere fußläufige Wegebeziehungen zur Bergstraße und zusätzliche Anpflanzungen gegeben. Mit dem Eigentümer ist über den Ausbau eine Vereinbarung zu schließen.

 

I.2 Querprofile und Fahrbahnaufbau

 

In der Anlage Blatt 3 und 4 sind die Querschnitte der neu zu erstellenden Verkehrsflächen und der verbleibenden Fahrbahnen der Parkplatzumfahrung und der Straße „Hannoversche Neustadt“ dargestellt. Die Lage der Querschnitte ist im Lageplan (Anlage Blatt 1 und 2) ersichtlich.

 

Die Befestigung der neu herzustellenden Fahrbahn- und Parkflächen erfolgt mit Pflaster. Natursteinpflaster in der „Wallstraße“ von der Einmündung „Am Wall“ bis einschließlich Kreuzungsbereich „Hannoversche Neustadt“ / „Wallstraße“ / „Wallgartenstraße“. Betonsteinpflaster in verschiedenen Grautönen in der Straße „Am Wall“ und den angrenzenden Nebenbereichen zwischen der „Wallstraße“ und der verbleibenden Umfahrung. Die Fahrbahn enthält eine 5-reihige Mittelgosse aus Naturpflastersteinen. Die Parkplätze werden mit anthrazitfarbenen Betonsteinen befestigt.

 

Die Rad-/Gehwege werden ebenfalls mit Betonsteinspflaster befestigt. Kombinierte Rad-/ Gehwege und Radwege mit roten und Gehwege mit ungefärbten Pflastersteinen.

 

Die vorhandene Fahrbahn der „Hannoverschen Neustadt“ bleibt im derzeitigen Zustand erhalten, nur der Randbereich muss an die vorhandenen neu erstellten Parkplätze angepasst werden.

 

Der verbleibende östliche Bereich der Parkplatzumfahrung wird gefräst und mit einer neuen bituminösen Deckschicht versehen.

 

Im einzelnen soll der Fahrbahnaufbau wie folgt ausgeführt werden:

 

Fahrbahn Betonsteinpflaster  (Am Wall)

Bauklasse III gemäß RStO 01 Tafel 3, Zeile 1

 

10 cm Betonsteinpflaster

  3 cm Pflastersplitt

25 cm Schottertragschicht

27 cm Frostschutzschicht__

65 cm Gesamtoberbau

 

 

Fahrbahn Natursteinpflaster (Wallstraße)

Bauklasse III gemäß RStO 01 Tafel 3, Zeile 1

 

10 cm Natursteinpflaster

  3 cm Pflastersplitt

25 cm Schottertragschicht

27 cm Frostschutzschicht__

65 cm Gesamtoberbau

 

alternativer Aufbau für die Kreuzungsbereiche

 

10 cm Natursteinpflaster mit Pflasterfugenmörtel (Vergusit)

  5 cm Pflasterbett aus Beton

20 cm Betontragschicht

30 cm Frostschutzschicht__

65 cm Gesamtoberbau

 

 

Parkplätze Betonsteinpflaster

Bauklasse IV gemäß RStO 01 Tafel 3, Zeile 1

 

  8 cm Betonsteinpflaster

  3 cm Pflastersplitt

25 cm Schottertragschicht

29 cm Frostschutzschicht__

65 cm Gesamtoberbau

 

 

Geh-/Radwege

gemäß RStO 01 Tafel 7, Zeile 1

 

  8 cm Betonsteinpflaster

  3 cm Pflastersplitt

19 cm Schottertragschicht_

30 cm Gesamtoberbau

 

Sollte sich während der Bauausführung herausstellen, das der vorhandene Unterbau ausreichend tragfähig und frostsicher ist, kann eventuell auf die Frostschutzschicht verzichtet werden.

 

 

I.3 Entwässerung

 

Die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn- und Parkflächen erfolgt über gepflasterte 2-reihige Bordrinnen bzw. in der Straße „Am Wall“ mittels einer 5-reihigen Mittelgosse in die Mischwasserkanalisation. Die Geh- und Radwegflächen entwässern je nach Lage ebenfalls über die zuvor genannten Rinnen oder führen ihr Oberflächenwasser zur Versickerung dem anliegenden Grünflächen zu.

 

 

I.4. Grün im Bereich der Parkplätze (s. Anlage 5)

 

Um eine weitgehende Begehbarkeit der Flächen zwischen Parkplätzen und Geh-/Radweg zu gewährleisten wird der Großteil als Rasen angelegt. Zur farblichen und räumlichen Auflockerung werden einzelne Blütensträucher gepflanzt. Im Umfeld der alten Bäume werden – soweit bereits vorhanden – Bodendecker (Efeu und Luzula) erhalten und z.T. ergänzt.

 

Das Trafogebäude wird – in Absprache mit der E.ON Avacon – mit Rankhilfen versehen und durch Rankpflanzen eingegrünt.

 

Der vorhandene Baumbestand bleibt vollständig erhalten und wird durch zwei weitere Eichen, die die nördlichen Parkplätze unterteilen, ergänzt.

 

 

 

II. Grünanlage  (s. Anlage 5)

 

Für die Grünanlage wurde beschlossen, die in der Vorlage Nr. 2008 0289 beschriebene Planung weiterzuverfolgen.

 

Wesentliche Punkte der Umgestaltung sind:

§         Anlage von Randstrukturen als wahrnehmbare Abgrenzung der Grünanlage

§         Verbesserung des Raumgefühls und der Sichtbeziehungen durch Beseitigung der Strauchgruppen

§         Schaffung diagonaler Wegeverbindungen

§         Aufnahme des alten Stadtgrabenverlaufs

§         Ausblenden des Straßenverkehrs

§         Schaffung attraktiver Aufenthaltsmöglichkeiten

 

 

II.1 Grünstrukturen

 

Die vorhandenen Strauchgruppen innerhalb der Grünanlage und um das Denkmal werden entfernt. Der vorhandene Baumbestand bleibt erhalten. Einzige Ausnahme ist ein Ahorn, der der Verlängerung des von der Ecke Marktstraße/Vor dem Celler Tor kommenden Weges weichen muss. 

 

Entlang der Aldizufahrt entstehen jeweils versetzt 6 Beete, die mit Platten in der Farbe der Wegebefestigung eingefasst werden. Die Beete werden abwechselnd mit jeweils einheitlichen Gräsern und Blütensträuchern bepflanzt, sodass jeweils ca. 5 m lange einheitliche freiwachsende Hecken entstehen (s. Anlage 6).

 

Hinter den vorhandenen Bänken an der Marktstraße und entlang der Straße Vor dem Celler Tor werden Abschnitte mit geschnittenen Hainbuchenhecken angelegt, die eine Höhe zwischen 1,20 m und 1,30 m erreichen sollen.

 

Entlang des Weges an der Parkplatzzufahrt soll eine niedrige (ca. 1 m hohe) freiwachsende Hecke aus z. B. Kirschlorbeer, Ilex oder Liguster eine Abgrenzung zur Grünanlage bilden.

 

Das Denkmal erhält durch sechs Zierkirschenhochstämme einen besonders im Frühjahr und Herbst zierenden Rahmen.

 

Im Traufbereich vorhandener Bäume sowie auf der dem Denkmal vorgelagerten Fläche und hinter den Bänken an der Marktstraße werden Bodendeckerflächen aus z.B. Efeu und Luzula angelegt, die z.T. mit Solitärstauden aufgelockert werden.

 

Zur Auflockerung der geschnittenen Hecken und zur Schaffung vielfältiger Blühaspekte werden in den Randbereichen Blütensträucher gepflanzt.

 

 

II.2 Wegebau

 

Der gepflasterte Weg parallel zur Aldizufahrt wird im nördlichen Teil komplett zurückgebaut. Im südlichen Teil wird das Pflaster aufgenommen, der Unterbau wird – soweit möglich – belassen und als Grundlage für den Aufbau der wassergebundenen Wegedecke verwendet. Der Weg wird durch die Bäume zur Ampelanlage Vor dem Celler Tor/ Friederikenstraße geführt. Die Entwässerung erfolgt über ein Dachprofil in die angrenzenden Grünflächen. Der Wegeaufbau wird ausgeführt mit:

3 cm  Steinmehl

10 cm Ausgleichsschicht

15 cm Schottertragschicht_

28 cm Gesamtoberbau

 

Der von der Ecke Marktstraße/Vor dem Celler Tor kommende Weg wird bis zur Parkplatzumfahrung verlängert. Im südwestlichen Teil wird das vorhandene Klinkerpflaster durch Betonsteinpflaster ersetzt, das auch für die Wege innerhalb der Parkanlage verwendet wird. Der Aufbau wird analog zum Geh-/Radweg dort wie folgt ausgebildet:

 

  8 cm Betonsteinpflaster (rot)

  3 cm Pflastersplitt

19 cm Schottertragschicht_

30 cm Gesamtoberbau

 

An der Wegekreuzung wird eine kleine Platzsituation angelegt, die im Wesentlichen aus dem gleichen Betonsteinpflaster – mit entsprechendem Unterbau – angelegt wird wie der Weg. Der kleine Platz erhält eine Mitte aus Natursteinkleinpflaster.

 

Entlang des gepflasterten Weges wird die in der Parkanlage begonnene Gosse weitergeführt. Da sie in diesem Bereich nur untergeordnete Entwässerungsfunktion hat, sondern im Wesentlichen den ehemaligen Stadtgrabenverlauf hervorheben soll, wird die Ausmuldung so flach ausgeführt, dass eine Begehbarkeit möglich ist. Die Entwässerung erfolgt über Seitliche Öffnungen der Mulde in die angrenzenden Grünflächen.

 

 

II.3 Ausstattung

 

Insgesamt sollen sechs Bänke in der Grünanlage aufgestellt werden. Die vorhandene Standort mit zwei Bänken im südwestlichen Bereich wird beibehalten. Die dort vorhandene Pflasterfläche wird um die Hälfte verkleinert. Insgesamt vier Bänke werden in die Platzsituation integriert.

 

Angelehnt an die Sitzplätze werden drei Spielpunkte eingerichtet (Beispiele s. Anlage 7).

 

An den vier Zugängen zur Grünanlage werden zur Betonung und als weitere Sitzmöglichkeiten Natursteinblöcke positioniert und mit passendem Natursteinkleinpflaster doppelreihig eingefasst, das in Mörtel gesetzt und mit elastischem Fugenmaterial vergossen wird.

 

Am Rand der Grünfläche vor dem Denkmal wird eine Erläuterungstafel dazu aufgestellt.

 

 

III Beleuchtung

 

Die vorhandenen 8 m Kofferleuchten werden abgebaut. Für den gesamten Bereich „Obere Hann. Neustadt“ / Am Wall erfolgt eine neue Gestaltung der Ausleuchtung. Zur Aufstellung kommt die für die Innenstadt im Zuge der Ausschreibung der Betriebsführung Straßenbeleuchtung ausgewählte Leuchte „VISTA“ der Fa. Philips mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m. Die Leuchte ist bestückt mit 2 x 18 W Kompaktstofflampen, wovon in den Nachtstunden 1 x 18 W abgeschaltet sind.

 

In der „Oberen Hann. Neustadt“ werden die Leuchten sowohl am nördlichen Gehweg als auch am kombinierten Rad-/Gehweg zwischen den Parkplätzen aufgestellt.

 

In der Grünanlage werden die Leuchten entlang der Wege aufgestellt. Zusätzlich werden fünf Bodenstrahler eingebaut:

-       je einer an den inneren Ecken der Hecken hinter den Bänken,

-       einer an der Trauerbuche an der südwestlichen Ecke der Grünanlage (Nahe Eingang Aldi),

-       einer an der Eiche an der Fußgängerlichtsignalanlage zur Friederikenstraße sowie einer an der Linder Ecke Marktstraße/Vor dem Celler Tor.

 

 

IV Finanzierung

 

Die Kostenschätzung für die Verkehrsanlagen (Bau- und Planungskosten) einschließlich der Entschädigung für Abriss des Pavillions und der Ablösung der Linksabbiegehilfe beträgt ca. 390.000,00 €. Für die Grünanlagen werden Kosten in Höhe von 115.000,00 € geschätzt. Die Beleuchtungskosten belaufen sich auf ca. 62.000,00 €

 

Die Baumaßnahme erhält im Rahmen des Maßnahmekonzeptes „Innenstadt stärken“ Fördermittel gemäß der EFRE-Richtlinie in Höhe von max. 221.729,50 € für die Verkehrs- und Grünanlagen.

 

Anliegerbeiträge werden nicht erhoben.

 

 

V Schlussbemerkung

 

Am 06.11.2008 fand eine Anliegerversammlung statt. Die dort vorgebrachten Anregungen sind im anliegenden Vermerk aufgeführt. Der Einbau von Bodenstrahlern ist in die Planung integriert worden.

 

Für den Umbau ist eine Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen für die Erstellung der Linksabbiegehilfe im Zuge der L 311 sowie eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks „Bergstr. 4- 6“ für die Umgestaltung der „Aldi-Flächen“ zu schließen.

 

Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 1971 hat ein Anlieger den Anspruch auf kostenfreie Nutzung von 7 Parkplätzen in diesem Bereich. Bislang sind diese Parkplätze entlang des Gebäudes „Schmiedestr. 35“ angeordnet. Voraussichtlich werden sie auch künftig in diesem Bereich zur Verfügung stehen, d. h. bei 7 Parkplätzen erfolgt keine Bewirtschaftung mit Parkgebühren.