Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
2008 0452
Aktenzeichen
22-675-0006
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter 2. dieser Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.

 

2.   Der Rat beschließt, die 9. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr.2008 0452 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage ......... beigefügten) Fassung zu erlassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 12.10.2007 beschlossenen und am 01.01.2008 in Kraft getretenen 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 19.11.1987 wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse I         nur Winterdienst                                                           0,61 €

Reinigungsklasse Il        Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                              1,81 €

Reinigungsklasse III       Reinigung mind. 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,48 €

Reinigungsklasse IV       Reinigung mind. 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,29 €

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2007 zeigt eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 76974,95 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2007 eine Unterdeckung in Höhe 8202,39 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 85177,34 € entstanden. Die Unter- bzw. Überdeckungen im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) und beim Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Unterdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2007, die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2009 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer Senkung der Gebührensätze lediglich für den Winterdienst.

 

Für die Kalkulation der Gebühren für den Winterdienst wurde hinsichtlich der Kostenansätze ein Durchschnittssatz der letzten zehn Jahre gebildet, um so durch die Berücksichtigung verschieden starker Winter einen möglichst gleichbleibenden Gebührensatz zu erreichen. Gerade die strengen Winter 2001, 2002 und 2003 und auch 2005 haben hier allerdings zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Kosten geführt. Aber auch hier macht sich durch die ebenfalls im Durchschnitt der letzten 10 Jahre berechneten Personalkosten und die Senkung des Stundensatzes eine Kostenminderung bemerkbar.

In den letzten Jahren wurde ausschließlich Fehlbeträge aus Vorjahren abgewickelt. Das positive Ergebnis aus 2007 führt letztendlich zu einer relativ deutlichen Verringerung der durch Gebühren zu deckenden Kosten.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Senkung der Kosten, ist eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich, um den Gebührenhaushalt im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst 2009 ausgeglichen gestalten zu können. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2009 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1      nur Winterdienst                                                          0,38 €

Reinigungsklasse 2      Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                  1,58 €

Reinigungsklasse 3      Reinigung 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst            2,25 €

Reinigungsklasse 4      Reinigung 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst            2,06 €

 

 

 

 

 

II.        Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 9. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987' sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Verringerung der Einnahmen in 2009 in Höhe von rd. 59.000,00 €. Der im Haushaltsplanentwurf 2009 veranschlagte Ansatz muss somit auf insgesamt 341.000,00 € verringert werden.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:  Betriebsabrechnung Straßenreinigung mit Gebührenkalkulation

 

Anlage 2:  Entwurf einer '9. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987'