- Satzungsbeschluss -
Bezugsvorlage 2008 0394 - Entwurf -
Bezugsvorlage 2008 0386 "Städtebauliche und architektonische Konzepte für Wohnprojekte `Selbstbestimmt Leben im Alter`"
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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VmH |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den unten formulierten Beschluss zu fassen.
3) Der Rat beschließt:
a) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 30.09.2008 bis 30.10.2008 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB),
- der mit Schreiben vom 25.09.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB),
und beschließt die in der Begründung, Teil 2, beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-05 mit örtlichen Bauvorschriften „Peiner Weg - Duderstädter Weg - Ringstraße“ (Bebauungsplan-Nr. 0-05/1) in der Fassung vom 14.11.2008 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Änderungs-Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom 14.11.2008 beizufügen.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-05 „Peiner Weg - Duderstädter Weg - Ringstraße“ (Bebauungsplan-Nr. 0-05/1) ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen im Änderungsbereich des Bebauungsplans an das geplante Wohnprojekt für ein „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ der Wohnungsbaugenossenschaft OSTLAND eG. Dieses geplante Wohnprojekt stellt einen wesentlichen Bestandteil für die geplante übergeordnete Betreuungskonzeption im Quartier dar (s.a. vorgestelltes architektonisches und städtebauliches Konzept, Bezugsvorlage 2008 0386).
Anhand
der Bezugsvorlage 2008 0394 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten
worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 16.09.2008 den Auftrag
erteilt, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB zu betreiben. Im beschleunigten Verfahren werden für Bebauungspläne der
Innentwicklung die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB angewendet.
Dementsprechend
erfolgte
-
die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 2 BauGB
in der Zeit vom 30.09. – 30.10.2008
-
und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 13 (2) Nr. 3 BauGB mit Schreiben vom 25.09.2008.
Die
Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des
Bebauungsplans im Teil 2 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen
versehen worden.
Aufgrund
der eingegangenen Stellungnahmen wurden die textlichen Festsetzungen und die
Planzeichnung noch geringfügig modifiziert; eine entsprechende Übersicht mit
ausführlichen Erläuterungen ist Kapitel 8.3 der Begründung zu entnehmen. Die
gegenüber der Entwurfsfassung ergänzten Textteile sind farblich markiert.
Durch
die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Ergänzungen werden die
Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich auch nicht um Änderungen
im Sinne des § 4a (3) BauGB, sondern um Klarstellungen bzw. um
die Umsetzung von Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Eine erneute
Offenlage nach § 3 (2) oder § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich (ausführlich
in Kapitel 8.3 der Begründung).
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann die 1. Änderung
des Bebauungsplan Nr. 0-05 mit örtlichen Bauvorschriften „Peiner Weg -
Duderstädter Weg - Ringstraße“ somit als Satzung beschlossen werden.
Der
Satzungsbeschluss bietet keine Garantie für die Umsetzung des angestrebten
innovativen Betreuungskonzepts; er ist allerdings die Voraussetzung dafür, dass
eine solche Betreuungskonzeption verwirklicht werden kann.
Anlage:
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 0-05
„Peiner Weg - Duderstädter Weg - Ringstraße“ mit Begründung
(Fassung vom 14.11.2008)