Betreff
Bildung eines Stadtentwicklungsausschusses; hier: Änderung der Geschäftsordnung
Bezugsvorlagen: 0006/06/16. WP und 0006/06/16.WP/1
Vorlage
2008 0442
Aktenzeichen
10-022-29
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1)        Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu 2) der   Vorlage 2008 0442 zu fassen.

 

2)        Der Rat beschließt die als Anlage (  ) zum Originalprotokoll beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Burgdorf, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse des Rates, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse sowie die Ortsräte der Stadt Burgdorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Sachverhalt und Begründung:

 

Politische Absichtserklärung aller im Rat vertretenen Fraktionen ist es, einen zusätzlichen „freiwilligen“ Ausschuss im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Rates zu bilden, dem die Federführung für den Stadtentwicklungsprozess und die Begleitung des beauftragten Planungsbüros übertragen werden soll.

 

Zur Bildung dieses Stadtentwicklungsausschusses ist es daher zunächst notwendig, dass der Rat die Absichtserklärung zur Bildung dieses Ausschusses durch Änderung der Geschäftsordnung (§ 22 Abs. 1) manifestiert und gleichzeitig die Bezeichnung dieses freiwilligen Ausschusses festschreibt.

 

Zugleich muss ebenfalls durch Änderung in der Geschäftsordnung (§ 22 Abs. 3) festgelegt werden, mit welcher Personalstärke dieser Ausschuss besetzt werden soll (9 oder 11 Ratsmitglieder?).

 

Die Anzahl der in diesen Ausschuss zu berufenden Nichtratsmitglieder ist durch separaten Beschluss des Rates festzulegen (siehe § 22 Abs. 5 GO) - ggf. kann dies in Anlehnung an die in der konstituierenden Ratssitzung am 02.11.2006 gefassten Beschlüsse des Rates (generell 2 Nichtratsmitglieder für die freiwilligen Ausschüsse) geschehen, wobei jedoch hier der Ausgangspunkt der Überlegung Ratsausschüsse mit 9 Ratsmitgliedern waren.

 

Eine in diesem Sinn gefasste „1. Änderungssatzung der Geschäftsordnung des Rates“ wird dieser Vorlage beigefügt und als Diskussionsgrundlage für die durch den Rat zu beschließende 1. Änderung der Geschäftsordnung unterbreitet.