Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters und des stellv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Burgdorf
Vorlage
2008 0440
Aktenzeichen
32-142-05
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a und b):      Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

zu c):               Der Rat beschließt,

                      

                       Herrn Peter Twesten mit Wirkung vom 01. Februar 2009 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. Januar 2015) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Burgdorf und

 

                       Herrn Rüdiger Kruse mit Wirkung vom 01. Februar 2009 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. Januar 2015) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Burgdorf

                      

                       zu ernennen.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeiten des Ortsbrandmeisters Ulf Anderson und seines Stellvertreters Rüdiger Kruse enden durch Zeitablauf jeweils am 31.01.2009.

 

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Burgdorf hat am 02.11.2008 Herrn Peter Twesten, geb. 10.12.1962, wohnhaft Bruchsweg 13, 31303 Burgdorf für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

In derselben Versammlung wurde Herr Rüdiger Kruse, geb. 25.03.1961, wohnhaft Grenzstraße 54, 31303 Burgdorf als stellv. Ortsbrandmeister wieder gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Twesten und Herr Kruse sind bereit, das jeweilige Amt wahrzunehmen. Beide erfüllen die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmungen des Regionsbrandmeisters wurden eingeholt.