Betreff
Stellenplanentwurf 2009
Vorlage
2008 0423
Aktenzeichen
10-11 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)        Der Rat nimmt den Stellenplanentwurf zur Kenntnis und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung zunächst in die Ausschüsse zu b) und c).

 

zu b)/c)    Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter d) dieser Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

zu d)        Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2009 wird der/dem Originalprotokoll (als Anlage beigefügte)

 

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2009

 

 

               beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Als Anlage zu dieser Vorlage überreiche ich Ihnen den Stellenplan/Entwurf für das Haushaltsjahr 2009. Er ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 85 Abs. 2 Nds. Gemeindeordnung). Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung gliedert sich der Stellenplan/Entwurf in einen Teil A (Beamte) und einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass derzeit immer noch keine gültigen, auf den TVöD zugeschnittenen Muster zu § 6 GemHVO vorliegen, die die Gestaltung des Stellenplanes verbindlich festlegen. Aus diesem Grund werden nach wie vor die bisherigen Stellenplan-Muster verwendet. Andernfalls wird der Stellenplan bis zur Beschlussfassung eventuell noch umzugestalten sein.

 

Der Stellenplanentwurf 2009 sieht gegenüber dem Stellenplan 2008 folgende Änderungen vor:

 

Zusätzlicher Stellenbedarf:

 

Fachbereich 1

 

1.   Zur optimalen Betreuung/Gestaltung der Internetseite der Stadt Burgdorf soll in der Hauptabteilung eine Halbtagsstelle für die Internetbetreuung geschaffen werden. Es hat sich herausgestellt, dass weder aus dem Arbeitsplatzbereich ‚Öffentlichkeitsarbeit’ noch aus den übrigen Arbeitsplatzbereichen der Hauptabteilung Freiräume vorhanden sind, um eine optimale Betreuung der Internetseite der Stadt Burgdorf zu gewährleisten.

 

      Es ist weiter vorgesehen, neben diesem Arbeitsplatz eine weitere Halbtagsstelle im Stellenplan auszuweisen, zumal die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vorsehen, die bisher aus personellen Gründen durch die Hauptabteilung nicht erstellt werden konnten. Das Gewerbeaufsichtsamt hat hier schon in der Vergangenheit mehrmals die Erstellung und laufende Kontrolle angemahnt, so dass es unerlässlich ist, nicht nur die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung abschließend zu vollziehen, sondern den Arbeitsschutz auch in den laufenden Arbeitsprozess im Sinne der Kontrolle, der laufenden Unterweisung des betroffenen Personals sowie in die Überprüfung der technischen Betriebsmittel und der regelmäßigen Organisation zur Ausbildung entsprechenden Personals, der Erstellung entsprechender Dienstanweisungen (und ähnliches) zu integrieren.

 

      Daneben sollen diesem Arbeitsplatz weitere Tätigkeiten, die bisher nicht ausreichend wahrgenommen werden konnten (z.B. Schlüsselverwaltungsprogramm, Ortsratsbetreuung u.ä. Tätigkeiten) zugeordnet werden, um eine verantwortliche Aufgabenerledigung in der Hauptabteilung für diesen Verwaltungsbereich zu gewährleisten.

 

      Durch diese Maßnahmen ergibt sich keine Stellenausweitung, weil die bisher für Hausmeistertätigkeiten geführte Stelle hierfür umgewandelt wird (bisher Vergütungsgruppe VII BAT = Entgeltgruppe 5 TVöD - künftig voraussichtliche Vergütungsgruppe V c/V b = Entgeltgruppe 9ku8). Die durch die Umwandlung entstehenden jährlichen zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf 4.700 .

 

 

2.   Durch die Umwandlung der Hausmeisterstelle kommt es zu Personalengpässen im Bereich der Kanzlei für die Postein- und -ausgänge, bei der Unterstützung in der Druckerei, der Hausmeisterdienste und im Bereich der Materialausgabe mit der Folge, dass nunmehr die Ausweisung einer Halbtagsstelle für diesen Arbeitsplatzbereich kurzfristig erforderlich wird.

 

      Neben den zuvor beschriebenen Tätigkeiten ist vorgesehen, den/die Stelleninhaber/in auch als Fahrer/in des Dienstwagens vorzusehen.

 

      Voraussichtliche Vergütungsgruppe VII BAT = Entgeltgruppe 5 TVöD.

 

      Die jährlichen zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf ca. 17.000 .

 

 

3.   Für den Bereich der Jugendverwaltungsabteilung (51.1) ist vorgesehen, eine neue Planstelle zu schaffen (Vergütungsgruppe VI b BAT Entgeltgruppe 6 TVöD).

 

      Die Arbeitsbelastung im Bereich der Beistandschaften hat sich stark erhöht von 220 (2003) auf knapp 300 Fälle (Stand 2008). Die Ursachen dafür sind vielschichtig. So wird generell vermehrt die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen. Die Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter fordern immer mehr Unterhaltsberechtigte auf, Beistandschaften beim Jugendamt einrichten zu lassen. Allgemeine Unterhaltsberatungen werden zunehmend in Anspruch genommen. In Streitfällen wird schneller und umfangreicher geklagt als noch vor Jahresfrist. Die sogenannten Beschlussverfahren, bei denen ein Unterhaltsbeitrag im Formularverfahren durch Beschluss der Gerichte festgesetzt wird, finden kaum noch statt. Dem gegenüber stehen immer mehr individuelle Klagen, insbesondere auf Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtungen. Da der Beistand, nicht wie früher der Amtspfleger, gegenüber den Müttern nicht mehr unabhängig ist, sind hier umfangreiche Abstimmungen mit den jeweiligen Kindesmüttern erforderlich, um das Klageverfahren durchzuführen.

 

      Die zum 01.01.2008 eingeführte gravierende Änderung des Unterhaltsrechts hat zu erheblichen Arbeitsmehraufwendungen geführt. Aktuell steht zum 01.01.2009 eine Erhöhung der Unterhaltsbeträge mit entsprechenden Arbeitsfolgen an.

 

      Im Arbeitsbereich ‚Wirtschaftliche Jugendhilfe’ haben sich die Fallzahlen bei der Tagespflege von 11 im Jahr 2003 auf 22 im Jahre 2008 verdoppelt. Bei der Vollzeitpflege gibt es eine Steigerung von 41 Fällen im Jahre 2003 auf 53 Fälle im Jahre 2008. Die Fallzahlen für Unterhaltsvorschuss haben sich von 2003 mit 151 Fällen auf 195 Fälle im Jahr 2008 erhöht. In allen Bereichen ist eine weitere Zunahme der Fallzahlen zu erwarten. Durch die jeweiligen Unterhaltsrechtsänderungen und auch durch Unterhaltserhöhungen sind Unterhaltsvorschussfälle ebenfalls zu überprüfen.

 

      Im Arbeitsbereich Kindertagesstätten sind in den letzten zwei Jahren mehrere Förderprogramme des Landes aufgelegt worden. Die Abwicklung dieser Förderprogramme (Stellen von Anträgen, Abrechnung der Förderzeit und Projekte) nimmt ständig mehr Zeit in Anspruch.

 

      Der Arbeitsanfall bei Beschaffungen für Kindertagesstätten wird ständig umfangreicher. Immer mehr Verfahrensvorschriften sind zu beachten. Preisabfragen sind penibel durchzuführen. Anschließend sind dem RPA umfangreiche Unterlagen vorzulegen. Dafür steht praktisch keine Arbeitszeit zur Verfügung.

 

      Um die Arbeit auch künftig ordnungsgemäß erledigen zu können, sollte eine neue Planstelle für einen/eine Mitarbeiter/in eingerichtet werden, der die in den genannten Aufgabenbereichen entsprechenden Arbeiten erledigt.

 

      Hierfür errechnen sich zusätzlich jährliche Personalkosten in Höhe von 35.300 €.

 

 

4.   Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass zwei Arbeitsplätze dieser Abteilung aufgrund neu erstellter Arbeitsplatzbeschreibungen eine Höherbewertung erfahren werden. Hier stehen die Bewertungen noch aus. Im Laufe der Beratungsfolge wird über die abschließende Bewertung berichtet.

 

 

5.   Bezogen auf den Personaleinsatz der Kindertagesstätte Nord-West sind entsprechende Stellenplanausweisungen vorzunehmen, wenn diese Kindertagesstätte in die Trägerschaft der Stadt Burgdorf überführt werden soll. Hier wird es m.E. nach Abschluss der Beratungen erforderlich sein, den Stellenplan entweder zu ergänzen oder aber im Laufe des Jahres 2009 einen Nachtragsstellenplan zu erstellen.

 

 

6.   Für den Bereich des Jugendamtes wurde bereits über die Vorlage 2008 0384 die Stellenausweitung für den Bereich der Erziehungsbeistandschaften im Kindergarten beantragt. Dieser Antrag wurde sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Verwaltungsausschuss mit positiven Empfehlungen versehen. (Vergütungsgruppe V b/IV b BAT/Entgeltgruppe 9 TVöD).

 

      Die jährlichen zusätzlichen Personalkosten belaufen sich hierfür auf rd. 25.400 €.

 

 

 

Fachbereich 2

 

1.   Für die im Rahmen der Doppik-Einführung beabsichtigte Einrichtung einer zentralen Geschäftsbuchhaltung ist eine zusätzliche Vollzeitstelle der Vergütungsgruppe V c BAT, Entgeltgruppe 8 TVöD als Finanzbuchhalterstelle in der Finanz- und Steuerabteilung notwendig.

 

      Weiter ist vorgesehen, die Umwandlung einer bisher in der Finanz-/Steuerabteilung bereits vorhandenen Stelle (Vergütungsgruppe VII BAT/Entgeltgruppe 5 TVöD) in eine Finanzbuchhalterstelle ebenfalls für den Bereich der Geschäftsbuchhaltung vorzusehen (Vergütungsgruppe V c BAT/Entgeltgruppe 8 TVöD).

 

      Es ist vorgesehen, dass die Stellenbesetzungen (zentrale Geschäftsbuchhaltung/Umwandlung einer bisherigen Stelle) ab Mitte 2009 erfolgen.

 

      Die ab Juli 2009 berechneten zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf rd. 21.000 (19.400 + 1.600 €).

 

 

2.   Weiter hat die Fachabteilung (Steuer- und Finanzabteilung) beantragt, die mit KW-Vermerk bis 31.03.2011 befristet eingerichtete Stelle als unbefristete Stelle weiterzuführen.

 

      Durch die Einführung der neuen Finanzsoftware H&H ist eine Vielzahl von (zusätzlichen) fachadministrativen Aufgaben entstanden. Da die neue Software wesentlich komplexer ist als das zuvor eingesetzte Programm UVN-Fin und die Fa. H&H nicht wie bisher von den Hannoverschen Informationstechnologien (HannIt) gewohnt, einen Ansprechpartner für den administrativen Bereich stellen kann, erfordert die Betreuung vor Ort einen Gesamtüberblick über alle Modulbereiche der H&H-Software (System, Kameralistik/Doppik, HÜL, Kasse, Vereinbarung- und Vermögensverwaltung). Die Fachadministration erstreckt sich hierbei über die Felder der Nutzerverwaltung, Stammdatenpflege und Fehleranalyse bis hin zu der Anwendungsbetreuung bei einfachen und komplexen Buchungsfällen. Mit dieser Tätigkeit ist der hierfür eingesetzte Mitarbeiter bereits jetzt hinreichend vertraut und die bisher gewonnenen Erfahrungen mit der H&H-Software lassen darauf schließen, dass die fachadministrative Betreuung ein dauerhaft umfangreiches Aufgabenfeld darstellen wird. Auch für den Bereich der Vermögenserfassung- und bewertung, welche als Grundlage für die Eröffnungsbilanz der Stadt Burgdorf dient, ist der Sachbearbeiter bereits tätig. Die Eröffnungsbilanz sowie die darauf aufbauende Anlagenbuchhaltung wird die kommenden Haushalte maßgeblich beeinflussen.

 

      Die Betreuung der Anlagenbuchhaltung mit den erforderlichen Jahresabschlussarbeiten erfordert einen hohen Kenntnisstand im Bereich der doppischen Buchführung und sollte nach allgemeinen Erkenntnissen nur von entsprechend qualifiziertem Personal wahrgenommen werden. Sowohl die Anlagenbuchhaltung als auch die fachliche Betreuung der mit Beginn der Doppik (01.01.2010) vorgesehenen Einführung einer zentralen Finanzbuchhaltung, die künftig das unter doppischen Gesichtspunkten zu erledigende Buchungsgeschäft wahrnehmen wird, sollen durch den Stelleninhaber wahrgenommen werden.

 

      Der befristete Arbeitsvertrag mit dem Stelleninhaber läuft zum 30.09.2009 aus und würde, wenn der KW-Vermerk nicht entfällt, zu einer Neuorientierung des Stelleninhabers führen, auf den unter den geschilderten Umständen nicht verzichtet werden kann.

 

 

3.   In der Sozialabteilung ist die Schaffung einer weiteren Vollzeitsachbearbeiterstelle für den Bereich der Grundsicherung erforderlich (Vergütungsgruppe V c/V b BAT/Entgeltgruppe 9ku8 TVöD).

 

      Am 01.01.2009 tritt das ‚Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches’ in Kraft. Lt. einer Prognose des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wird sich aufgrund der Erhöhung des Wohngeldes die Zahl der empfangsberechtigten Haushalte bundesweit voraussichtlich um mehr als 340.000 erhöhen. Wie sich das Gesetz für die Stadt Burgdorf auswirken wird, ist noch nicht absehbar. Hierzu wurde eine Anfrage an die Agentur für Arbeit gestellt, um Auskunft über die voraussichtliche Zahl der ALG II-Bezieher zu erhalten, die aufgrund des geringen Leistungsbezuges ab 01.01.2009 Wohngeld beantragen werden.

 

      Die Neuanträge auf Wohngeld werden von den derzeit zuständigen Sachbearbeitern nicht bewältigt werden können, so dass eine Personalaufstockung dringend erforderlich ist. Schon ab Mitte Dezember 2008 ist mit einem Personalengpass zu rechnen.

 

      Die Fallzahlen der Empfänger von Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) steigen kontinuierlich. Mit Stand 24.07.2008 gab es 236 Zahlfälle, die bisher von einer Sachbearbeiterin mit 30,25 und einem Sachbearbeiter mit 27 Wochenstunden (Restzeit Wohngeldsachbearbeitung) zu bewältigen sind. Die Ergebnisse der Prüfung 2007 durch die Region Hannover erfordern zukünftig noch mehr zeitaufwendige Sachverhaltsermittlungen. In den Kommunen der Region Hannover liegt der Durchschnitt bei 120 Fällen pro Vollzeitsachbearbeiter. Nach Aussage der Prüfer der Region sollte diese Fallzahl reduziert werden, wenn ein Sachbearbeiter neben der Grundsicherung noch andere, unähnliche Sachgebiete abdeckt (z.B. Wohngeld). Gleiches gilt für eine besonders zeitaufwändige Klientel. Wenn z.B. 10 % der Leistungsberechtigten in eine Werkstatt für Behinderte gehen, ist der Arbeitsaufwand höher als bei Rentnern und einkommenslosen Leistungsberechtigten.

 

      Aufgrund der Erhöhung der Energiepreise ist im kommenden Jahr mit erhöhten Nachfragen von ‚Nichtleistungsbeziehern’ zu rechnen, die dann eventuell sogar zu laufenden Leistungsempfängern werden (abhängig davon, ob z.B. die anerkennungsfähigen Heizkostenbeiträge erhöht werden).

 

      Vorgesehen ist, den bisherigen Sachbearbeiter, der derzeit mit seiner Restzeit Wohngeldsachbearbeitung übernimmt, wieder als Vollzeitkraft für den Bereich Wohngeld zur Verfügung zu stellen, so dass die zu erwartenden erhöhten Fallzahlen für Wohngeldanträge durch diesen mit der Materie vertrauten Mitarbeiter voll umfänglich wahrgenommen werden können.

 

      Für den Bereich der Grundsicherung ist es notwendig, neben der Teilzeitstelle von 30,25 Wochenstunden eine Vollzeitstelle auszuweisen, so dass im Ergebnis für diesen Bereich insgesamt eine zusätzliche Vollzeitstelle - wie geschildert - notwendig wird.

 

      Die ab Mai 2009 berechneten zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf rd.  26.500 .

 

 

 

Fachbereich 3.2

 

1.    Tiefbauabteilung

 

      Seitens der Tiefbauabteilung wird seit einigen Jahren eine Prioritätenliste für die Straßensanierung/Straßenerneuerung aufgestellt. Diese orientiert sich im Wesentlichen an dem Zustand der Kanalisation. Insbesondere die Schadensklasse 0 (Sofortmaßnahmen) und die Schadensklasse 1 (kurzfristig zu behebende Schäden) wurden bisher zeitnah abgearbeitet.

 

Nach Befahrung der Kanalisation in der Nordstadt musste festgestellt werden, dass insbesondere aufgrund der besseren Kameratechnik Schäden gehäuft festgestellt wurden, so dass nunmehr Kanalbaumaßnahmen, die unter „Sofortmaßnahmen“ zu subsumieren sind, für ca. 850.000,00 abgewickelt werden müssen. Die dazu erforderlichen Straßenbaumaßnahmen erfordern Mittel in Höhe ca. 500.000,00 €.

 

Mit dem vorhandenen Personalbestand können diese Arbeiten nicht mehr wie in der Vergangenheit zeitnah umgesetzt und die Pflege des Kanalkatasters sichergestellt werden. Dies insbesondere auch deswegen nicht, weil zugleich Sanierungsmaßnahmen mit sogenannten Inlinern zusätzlich durchgeführt werden müssen, da auch hier Maßnahmen der Zustandsklassen 0 und 1 abzuarbeiten sind.

 

Sofern ausreichend Haushaltsmittel für die Abarbeitung der genannten Schadensklassen bereit stehen werden, kann dies nur mit zusätzlichem Personal erfolgen. Entsprechende Hinweise wurden bereits über das Protokoll der Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung vom 03.07.2008 gegeben.

 

Die durch die Tiefbauabteilung im Entwurf vorgelegte Arbeitsplatzbeschreibung wurde einer entsprechenden Stellenbewertung unterzogen und die durch die Bewertungskommission am 09.09.2008 bestätigt. Ergebnis: Vergütungsgruppe IV b/IV a BAT/Entgeltgruppe 10 TVöD.

 

Die Stellenbesetzung wird voraussichtlich erst zum 01.05.2009 vorgenommen werden können.

 

Die ab Mai 2009 kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf rd. 31.800 .

 

 

2.    Gärtnerbauhof

 

Seit dem Jahr 2000 wurde der Personalbestand um drei Stellen in der Gärtnerkolonne aufgestockt, von 25 auf 28 Stellen einschl. Vorarbeiter. Im Jahr 2006 wurde mit Abgabe der Pflege und Unterhaltung des Stadionsportgeländes an die TSV Burgdorf eine Stelle gestrichen, so dass seit 2007 nur noch 27 Planstellen zur Verfügung stehen, wovon eine Stelle nur mit einer Teilzeitkraft besetzt ist.

 

Die Entwicklung der Grünflächen (Zunahme der zu pflegenden Flächen) stellt sich seit dem Jahr 2001 wie folgt dar:

 

Baugebiet Nord-West

Baugebiet Schwarzenbergsfeld

sowie kleinere Baugebiete wie z.B. Barwersweg, Beatenbergstraße

Grünflächen gesamt:                                                                     9,76 ha

Straßengrün gesamt:                                                                     4,05 ha

Spielplätze gesamt:                                                                       0,11 ha

Bäume insgesamt                                                                       583 Stück

 

Kompensationsflächen

(Steinwedeler Straße, Walkenmühlenfeld, Burgdorfer Holz)

im Rahmen der Flurbereinigung gesamt:                                           19,82 ha

 

Dorferneuerung Schillerslage:                                    Bäume insgesamt:  46 Stück

 

Die zu pflegenden Spielplätze, Grünflächen, Straßengrün- und Kompensationsflächen weisen, ausgehend vom Bestand 2001 - 2007, einen Zuwachs von 33,74 ha oder prozentual ausgedrückt von 44,52 % aus.

 

Seit 2002 wurde aufgrund der Stellenstreichung im Jahr 2006 der Personalbestand lediglich um zwei Stellen erhöht. Das entspricht einer Stellenzunahme von 8 %. Die Grünflächen haben jedoch um knapp 45 % zugenommen. Die Pflege des Stadions ist zwar der TSV Burgdorf übertragen worden, die Baumkontrollen und Baumschnittarbeiten sowie die Regenerationsarbeiten der Sportrasenflächen werden jedoch weiterhin von den städt. Gärtnern ausgeführt. Schon im Jahr 2006 hat Abt. 66 darauf hingewiesen, dass durch den Wegfall des Stadions keine nennenswerte Entlastung des Gärtnerbauhofs eingetreten ist, zumal durch Neubaugebiete und Flurbereinigung im hohen Ausmaß Flächen hinzugekommen sind. Die Zunahme der Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Es wird - soweit bekannt - mit folgenden Flächenzuwächsen gerechnet:

 

Baugebiet Sorgensen-Ost

Baugebiet südlich Beerbuschweg

Baugebiet Alfred-Oehme-Platz

Baugebiet nördlich Worthstraße

Baugebiet Heineckenfeld

Baugebiet östlich Beerbuschweg

(Straßenbegleitgrün, Grünflächen, Spielplätze)                                     6,38 ha

 

Kompensationsfläche Am Bösselberg/Drei Eichen ca.                              1,43 ha

 

 

Gewerbegebiet Burgdorf Nord-West, 1. Bauabschnitt

Gewerbegebiete Hülptingsen 5 (Grünflächen u.ä.) ca.                            2,52 ha

 

Summe gesamt: ca.                                                                                     10,33 ha.

 

 

Für den Stellenplan 2009 werden, um diese Zuwächse verkraften zu können, zwei zusätzliche Gärtnerstellen im Stellenplanentwurf ausgewiesen.

Bewertung: TVöD Entgeltgruppe 5 (BMT-G 4/5/5 a)

 

Die ab Mai 2009 berechneten Personalkosten für zwei Gärtner/innen belaufen sich auf rd. 46.600 .

 

 

3.    Bauhof

 

Auf dem Bauhof sind seit geraumer Zeit 18,5 Planstellen vorhanden. Auch im Bereich der Straßenunterhaltung haben die zu betreuenden Flächen stark zugenommen. Durch verstärkten Einsatz von Maschinen konnte der Flächenzuwachs bisher kompensiert werden. Bei personalintensiven Arbeiten ist jedoch ein Defizit vorhanden. Arbeitskräfte werden im Wegebau (Schwarzdeckeneinbau, Tragschichtenbau in Feldwegen usw.) und im Bereich der Straßenunterhaltung während der Saison von Mai - Oktober dringend benötigt.

 

Da die dargestellten Arbeiten vorwiegend in den Monaten von Mai - Oktober anfallen, werden für den Bauhof zwei Saisonarbeitsstellen (Hilfskräfte) für den Stellenplan 2009 beantragt. Da auch in der Grünflächenpflege im genannten Zeitraum überproportional viel Arbeit anfällt, vor allem beim Rasenmähen und Unkrautjäten, sollen die Saisonarbeitskräfte bei Bedarf auch dort eingesetzt werden.

 

Soweit keine Personalbereitstellung erfolgt, kann die Ausbesserung von Straßen und Wegen nur noch auf das notwendige Maß zur Gewährung der Verkehrssicherheit beschränkt werden.

 

Voraussichtliche Eingruppierung: Entgeltgruppe 2 Ü (BMT-G 2/2a).

 

Die für diese zwei Saisonkräfte (6 Monate) berechneten Personalkosten belaufen sich auf 28.000 .

 

 

4.    Tiefbauverwaltungsabteilung

 

Einhergehend mit dem Erneuerungskonzept der BS-Energy für die Straßenbeleuchtung in Burgdorf sind für den Austausch von 2.600 Leuchten rd. 230 Beitragsabrechnungen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung vorzunehmen. Insgesamt können hierdurch rd. 600.000,00 eingenommen werden. Die Ausgaben der Erneuerung selbst werden durch die laufende Unterhaltungspauschale abgedeckt. Für die rd. 230 Abrechnungen muss ein Zeitaufwand von ebenfalls 230 Wochen gerechnet werden. Das bedeutet, dass eine Vollzeitkraft damit allein auf fünf bis sechs Jahre beschäftigt wäre. Eine zeitnahe Abrechnung ist nur möglich, wenn eine zusätzliche Vollzeitstelle befristet für drei Jahre eingerichtet wird (KW-Vermerk: 31.07.2011).

 

Derzeit ist diese Stelle bereits mit einem Mitarbeiter aus der Personalreserve (derzeitige Eingruppierung Entgeltgruppe 5 TVöD) besetzt. Eine Neubewertung wird hier vermutlich zu einem anderen (höheren) (Vergütungsgruppe V c/V b BAT/Entgeltgruppe 9ku8 TVöD) Ergebnis kommen.

 

Die jährlichen Personalkosten erhöhen sich voraussichtlich im Jahr 2009 um die Kosten der Höherbewertung mit rd. 3.000 .

 

 

Änderungen und Anpassungen aufgrund tarifrechtlicher und tatsächlicher Auswirkungen

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1.   Die höherbewertete Stelle des Abteilungsleiters der Hauptabteilung (A 13) wird seit der Stellenanhebung aus einer Stelle der Personalreserve (bisher Amtsleiter Ordnungsamt) finanziert. Die Änderung ist im Stellenplan entsprechend dargestellt worden.

 

 

2.   Mit dem Ausscheiden des Abteilungsleiters der Personalabteilung sind diese Tätigkeiten einem Angestellten übertragen worden, so dass in der Übersicht ein entsprechender Hinweis vorzunehmen war.

 

 

3.   Die Personalreserve weist zurzeit vier Leerstellen aus, wobei zwischenzeitlich eine Kraft auf ihren Wunsche aus dem Beamtverhältnis entlassen wurde, so dass aus der Personalreserve künftig drei Leerstellen fortzuführen sind. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung zwischenzeitlich verbeamtet wurde, wobei auf eine Stelle in der Personalreserve (Hauptabteilung A 12) zurückgegriffen wurde, so dass diese Stelle nunmehr in eine Stelle mit der tatsächlichen Besetzung (A 10) umgewandelt werden musste.

 

 

4.   Durch Änderung des Arbeitsplatzzuschnitts erfuhr die Tätigkeit einer Mitarbeiterin in der Personalabteilung eine entsprechende Höherbewertung (statt Vergütungsgruppe VII/VI b BAT/Entgeltgruppe 6 TVöD nunmehr Vergütungsgruppe V c/V b BAT = Entgeltgruppe 9ku8 TvöD). Der Stellenplan war dementsprechend anzupassen.

 

      Die jährlichen Kosten der Höherbewertung belaufen sich auf 320 .

 

 

5.   Die für den ‚Controller’ ausgewiesene Stelle wurde im Stellenplan 2008 entsprechend der Vergütungsgruppe IV a/III BAT = Entgeltgruppe 11 TVöD ausgewiesen. Eine abschließende Neubewertung dieser Stelle aufgrund der vorgelegten Arbeitsplatzbeschreibung ergab eine Bewertung nach Vergütungsgruppe III/II BAT = Entgeltgruppe 12 TVöD. Eine entsprechende Anpassung im Stellenplan war vorzunehmen.

 

      Die durch die Höherbewertung jährlich zu berücksichtigenden Personalkosten belaufen sich auf 6.400 .

 

 

6.   Die bisher in der Finanz-/Steuerabteilung durch einen Beamten besetzte Stelle (A 9) ist durch Stellenumwandlungen in diesem Bereich mit einer Angestellten besetzt worden, so dass diese Stelle in eine Angestelltenstelle umzuwandeln war. Vorbehaltlich einer endgültigen Bewertung erfolgt hier eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe V c/V b BAT entsprechend Entgeltgruppe 9ku8 TVöD.

 

 

7.   Im Bereich der Sozialabteilung hat eine Angestellte Altersteilzeit beantragt und bewilligt bekommen, so dass diese Stelle mit einem KW-Vermerk (31.12.2013) (Teilzeitstelle) versehen werden kann.

 

 

8.   Im Bereich der Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsabteilung hat eine Angestellte zum 01.01.2007 die Einstufung in eine neue Entgeltgruppe (Vergütungsgruppe V c BAT/Entgeltgruppe 8 TVöD) erfahren (bisher Vergütungsgruppe VI b BAT/Entgeltgruppe 6 TVöD). Hier erfolgte eine entsprechende Anpassung.

 

 

9.   Die Anzahl der Berufsanfänger war entsprechend dem tatsächlichen Bedarf im Stellenplan anzupassen.

 

 

10. Für den Fachbereich 3.1 wurden die dort eingesetzten Schreibkräfte bisher den jeweiligen Fachabteilungen zugerechnet. Insgesamt sind diese Schreibkräfte jedoch für den gesamten Fachbereich tätig, so dass eine entsprechende Anpassung im Stellenplan erfolgte.

 

 

11. Im Bereich der Abteilung 51.1 wurde die Sachbearbeiterstelle der Servicestelle Kinderbetreuung mit der Vergütungsgruppe V c BAT /Entgeltgruppe 8 TVöD ausgewiesen. Die tatsächliche Stellenbewertung ergab hier jedoch eine Stellenanpassung auf der Basis Vergütungsgruppe VI b BAT/Entgeltgruppe 6 TVöD. Der Stellenplan war entsprechend anzupassen.

 

 

12. Für die Kindergärten wurde die Stellenbewirtschaftung bisher vornehmlich bezogen auf die jeweiligen Einrichtungen dargestellt. Stellenwirtschaftlich lassen sich jedoch diese Stellenausweisungen wesentlich einfacher handhaben, wenn eine Gesamtdarstellung vorgenommen wird. Der Stellenplan wurde entsprechend angepasst.

 

 

13. Aufgrund eines geänderten Arbeitsplatzzuschnittes im Bereich der Bauverwaltungsabteilung wird es auch hier zu einer Stellenanpassung kommen. Vorbehaltlich einer endgültigen Bewertung, wurde diese Stelle Vergütungsgruppe VII/VI b BAT/Entgeltgruppe 6ku5 TVöD der Vergütungsgruppe V c/V b BAT = Entgeltgruppe 9ku8 TVöD zugeordnet.

 

      Dadurch entstehen zusätzliche Personalkosten von 1.900 .

 

Die gesamte Zahl der Planstellen im Bereich der Beamtinnen und Beamten (37) sowie der Beschäftigten (ehemals Angestellte und Arbeiter/innen) (295,75) beträgt 332,75 Stellen.

 

Hinzu kommen 12 Ausbildungs- und Praktikantenstellen.

 

Der Inhalt des vorliegenden Stellenplan-Entwurfs wurde dem Personalrat mit der Bitte um Benehmensherstellung zugeleitet. Eine Entscheidung werde ich Ihnen bei der Beratung über diese Vorlage bekannt geben. Der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Stellenplanentwurf bekannt gegeben.