Bezugsvorlage 2008 0356 (Entwurf)
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Der Bauausschuss
empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2) Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt
dem Rat die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.
3) Der Rat beschließt:
a) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 22.04. bis 06.05.2008 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 11.04.2008 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 22.07. bis 22.08.2008 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 17.07.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Kapitel 18 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ in der Fassung vom 25.08.2008 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 25.08.2008 und
- die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil 1, Kapitel 10 wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Entsprechend
dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.07.2008 zum Entwurf des
Bebauungsplans (Bezugsvorlage 2008 0356) wurde die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Die Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Auslegung des
Entwurfs in der Zeit vom 22.07. bis 22.08.2008 und die Unterrichtung der
Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 17.08.2008. Die
Ergebnisse dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung
des Bebauungsplans im Teil 3 Kapitel 18 wiedergegeben und mit
Abwägungsvorschlägen versehen worden.
In den eingegangenen Stellungnahmen sind keine neuen Gesichtspunkte, die bei der Planung zu berücksichtigen wären, vorgebracht worden.
Der Bebauungsplan wurde gegenüber der Fassung des Entwurfs nicht mehr geändert. Die in der Begründung geänderten und ergänzten Absätze sind randlich gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Anlagen
- Änderungsbebauungsplan Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ mit Begründung (Fassung vom 25.08.08)