Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-8/2 "Ortsfeuerwehr Burgdorf" (FTZ), Satzung
Bezugsvorlage 2008 0356 (Entwurf)
Vorlage
2008 0356/1
Aktenzeichen
61 26 - 00 08-2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Bauausschuss         
     empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2)  Der Verwaltungsausschuss       
     empfiehlt dem Rat die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.

3)  Der Rat beschließt:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-  der in der Zeit vom 22.04. bis 06.05.2008 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 11.04.2008 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 22.07. bis 22.08.2008 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 17.07.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Kapitel 18 beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ in der Fassung vom 25.08.2008 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-  die Begründung in der Fassung vom 25.08.2008 und

-  die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil 1, Kapitel 10 wiedergegeben ist.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.07.2008 zum Entwurf des Bebauungsplans (Bezugsvorlage 2008 0356) wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 22.07. bis 22.08.2008 und die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 17.08.2008. Die Ergebnisse dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3 Kapitel 18 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

 

In den eingegangenen Stellungnahmen sind keine neuen Gesichtspunkte, die bei der Planung zu berücksichtigen wären, vorgebracht worden.

 

Der Bebauungsplan wurde gegenüber der Fassung des Entwurfs nicht mehr geändert. Die in der Begründung geänderten und ergänzten Absätze sind randlich gekennzeichnet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

 

Anlagen

-       Änderungsbebauungsplan Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ mit Begründung (Fassung vom 25.08.08)