Betreff
Wallschüttungen entlang der B 188 n zwischen Sorgenser Str. und Osttangente
Vorlage
2008 0400
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)              Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu b) an.

 

Zu b)              Der Verwaltungsausschuss beschließt, da kein Überschussboden aus dem Bau der B 188 n zur Verfügung steht, die Wallschüttungen durch die Stadt Burgdorf zwischen der Sorgenser Str. und der Osttangente entlang der B 188 n nicht vorzunehmen.

Sachverhalt und Begründung:

 

1 Planfeststellungsbeschluss

 

Zwischen der Sorgenser Straße und der Osttangente verläuft die Gradiente der B 188 n im Einschnitt, das heißt unter dem umliegenden Geländeniveau.

 

Mit der Vorlage Nr. 498/1997 vom 22.12.97 wurde bereits daraufhingewiesen, dass nach Möglichkeit der anfallende Erdaushub in den wohngebietsnahen Bereichen zur Geländemodellierung herangezogen werden sollte.

 

Im Planfeststellungsbeschluss sind nördlich der L 311 beidseitig der B 188 n (zwischen Sorgenser Straße und über den Sorgenser Grundweg hinaus) Bodendeponien (Höhe 2,00 m über Gelände) dargestellt. Diese Bodendeponien werden von der Straßenbauverwaltung aus Bodenüberschussmassen hergestellt (siehe Anlage 1).

 

Südlich der L 311 sind zwischen Sorgenser Straße und Osttangente beidseitig der B 188 n Vorbehaltsflächen zur Wallschüttung durch die Stadt Burgdorf planfestgestellt.

Auf diesen Flächen sind gleichzeitig flächige Gehölzpflanzungen als Kompensationsmaßnahmen der Straßenbauverwaltung vorgesehen (siehe Anlage 2)

 

 

2 Gestaltung des Straßenquerschnitts

 

In der Anlage 3 und 4 ist jeweils ein Querschnitt der B 188 n zwischen Sorgenser Straße und Osttangente mit und ohne Wälle dargestellt. Die Vorbehaltsflächen für die Wallschüttungen sind 12 m breit und sollen nach Planfeststellungsbeschluss beidseitig flächig mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Die vorgeschriebenen Baumarten haben einen hohen Anteil an Großbäumen (z.B. Eiche, Buche Ahorn), die 20 bis 30 m hoch werden.

Die eigentliche Fahrbahn liegt zwischen 2,00 m und 2,70 m unter dem umliegenden Geländeniveau.

Es wird deutlich, dass LKW´s, die eine Höhe von rd. 4,00 m aufweisen, aufgrund der geplanten Bepflanzung optisch auch ohne Wälle nicht wahrnehmbar sind. PKW´s werden selbst ohne Bepflanzung im Einschnitt nicht zu sehen sein.

Die Wälle mit einer Höhe von 2,00 m sind aufgrund der bereits planfestgestellten vorgesehenen dichten Baum-/Strauchbepflanzung für die optische Einbindung der B 188 n (vergleiche Anlagen 3 und 4) nicht erforderlich.

Da die Straße im Einschnitt verläuft, ist die zu erwartende Lärmbelastung auch ohne Wälle gering. Das zeigt sich auch daran, dass im Bereich Sorgensen gemäß Planfeststellung B 188 n an keinem Gebäude passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.

 

 

3 Verfügbarkeit von Bodenüberschussmassen

 

Im Rahmen der Bauausführung für den 2. Bauabschnitt der B 188 n steht nach Aussage der Straßenbauverwaltung für die städtischen Wallschüttungen kein Überschussboden zur Verfügung.

 

Für eine beidseitige Wallschüttung von 2,00 m Höhe (Regelböschungsneigung von 1:1,5) werden für die jeweils 400 m langen Wallabschnitte insgesamt 6500 m³ Boden benötigt, davon 1500 m³ Oberboden und 5000 m³ Füllboden.

 

Aus städtischen Baumaßnahmen, z.B. im Baugebiet "Nördlich Worthstraße", stehen jährlich allenfalls rd. 1500 m³ Oberboden zur Verfügung. Füllboden fällt bei städtischen Baumaßnahmen in der Größenordnung von jährlich rd. 0-2000 m³ an. Bei Bereitstellung von Füllboden aus eigenen Baumaßnahmen ist daher erst in ca. 10-15 Jahren mit einer Fertigstellung des Walles zu rechnen. Die Wallschüttung wäre demnach eine Dauerbaustelle, die zu nicht unerheblichen Staubimmissionen führen wird und darüber hinaus aufgrund der Dauer der Maßnahme auch höhere Kosten verursacht.

Da die Flächen jedoch gleichzeitig für Kompensationsmaßnahmen der Straßenbauverwaltung vorgesehen sind, sind die Wälle zeitnah herzustellen, damit sie bepflanzt werden können. Als Lösung bleibt nur der Zukauf von Füllboden zum Herstellen der Wälle, da nur so die zwingend erforderliche zeitnahe Herstellung der Wälle gewährleistet ist.

 

 

4 Kosten für die Wallschüttungen

 

Für die Herstellung der Wälle einschließlich Lieferung des Füllbodens sowie Auftrag des Oberbodens entstehen Kosten je nach Höhe des Aufwandes zum Räumen des Baufeldes von rd. 125.000 bis 150.000 €.

 

 

5 Zusammenfassung/Beschlussvorschlag

 

Die Wallschüttungen sind bedingt durch den Mangel an Füllboden sehr kostenintensiv. Die Wälle führen darüber hinaus aufgrund der bereits planfestgestellten dichten Baum-/Strauchbepflanzung zu keiner Verbesserung der optischen Einbindung der B 188 n.

Ich empfehle daher, die Wälle aus Kosten-/Nutzenerwägungen heraus nicht herzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: Lage der geplanten Wallschüttungen

Anlage 2: Geplante Kompensationsmaßnahmen

Anlage 3: Schnitt A-A ohne Wallschüttung an der Station 16+000

Anlage 4: Schnitt A-A mit Wallschüttung an der Station 16+000