Betreff
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans "Obere Marktstraße", Nr. 0-19/2, Satzungsbeschluss, Bezugsvorlage: 2008 0341 (Entwurf)
Vorlage
2008 0399
Aktenzeichen
61 26 - 00 19/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1)            Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 4. formulierten Beschluss zu fassen.

2)            Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 4. formulierten Beschluss zu fassen.

3)            Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter 4. formulierten Beschluss zu fassen.

4)            Der Rat beschließt:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-           der in der Zeit vom 03.06.2008 bis 04.07.2008 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB,

-           der mit Schreiben vom 29.05.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 2, beschriebenen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren den Bebauungsplan Nr. 0-19/2 in der Fassung vom 22.08.2008 als Satzung.

Der Rat beschließt, dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom 22.08.2008 beizufügen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans 0-19/2 „Obere Marktstraße“ ist die Umgestaltung der Grün- und Parkplatzflächen im Bereich zwischen ‚Wallstraße’ und ‚Vor dem Celler Tor’ sowie zwischen ‚Hannoversche Neustadt’, und ‚Marktstraße’ und damit eine Steigerung der Attraktivität der Burgdorfer Innenstadt durch eine verbesserte Erreichbarkeit der Geschäfte.

Anhand der Bezugsvorlage 2008 0341 ist der Entwurf des Bebauungsplans beraten worden. Mit Beschluss vom 20.05.2008 hat der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung (gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) beauftragt. Dem entsprechend erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung in der Zeit vom 03.06.2008 bis 04.07.2008 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 29.05.2008.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungsverfahren sind in Teil 2 der Begründung des Bebauungsplans aufgenommen und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Auf Anregung der Region Hannover wurde das Kapitel 6.2, das sich auf altlastenverdächtige Flächen bezieht, um den Hinweis ergänzt, dass in einem Teilbereich des Plangebiets mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und bei nachfolgenden Baumaßnahmen die Untere Bodenschutzbehörde entsprechend zu beteiligen ist. Darüber hinaus sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen.

Der nördliche Gehweg der Marktstraße ist im Zuge des Straßenumbaus 2002 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans 0-19/2 verlegt worden. Aus diesem Grund wurde gegenüber der Entwurfsfassung vom 21.04.2008 eine Anpassung der im Bebauungsplan dargestellten Verkehrs- und Grünflächen vorgenommen und die Flächenbilanz in Kapitel 7.1 der Bebauungsplanbegründung entsprechend überarbeitet.

Über die Vorlage 2008 0312 hat der Rat am 12.06.2008 die Umbenennung der Straße ‚Hindenburgwall’ in ‚Am Wall’ beschlossen. Die Begründung des Bebauungsplans ist dem entsprechend überarbeitet worden. Eine Änderung der Kartengrundlage des Bebauungsplans ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die in der Begründung im Vergleich zur Entwurfsfassung vom 21.04.2008 geänderten Abschnitte sind – mit Ausnahme der einzelnen Änderungen der Straßenbezeichnung – seitlich markiert worden.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 0-19/2 „Obere Marktstraße“ somit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Anlage

Bebauungsplan 0-19/2 „Obere Marktstraße“ mit Begründung

(Fassung vom 22.08.2008)