Betreff
Bodenabbauvorhaben des Wasser- und Bodenverbandes Ramlingen-Otze in der Gemarkung Otze
Vorlage
2008 0398
Aktenzeichen
31-Fre 32-02/22
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b) Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr/Ortsrat Otze empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den zu c) genannten Beschluss zu fassen.

 

zu c)              Der Verwaltungsausschuss schließt sich den Ausführungen der Beschlussvorlage an und beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende Stellungnahme zum Antrag des Wasser- und Bodenverbandes Ramlingen-Otze abzugeben.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Bereits seit 1988 besteht eine Genehmigung zur Teilabtragung einer im Zuge des Baus der Eisenbahnstrecke Burgdorf-Celle als Sandwall angelegten Bodendeponie nördlich von Otze (Flur 9, Flurstück 43/2). Der Wasser- und Bodenverband benötigt den Sand nur für eigene Zwecke zur Unterhaltung von Wegen und zur Reduzierung von zu hohen Humusgehalten auf Ackerflächen. Von Süden aus beginnend wird der östlich der Bahnstrecke gelegene Damm sukzessive auf einer Länge von 218 m abgetragen. Die ursprünglich von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Otze-Ramlingen beantragte Abbaugenehmigung ist bereits 1998 bis zum 31.12.2008 verlängert worden. Das noch vorhandene Abbauvolumen wird auf ca. 1.000 m3 geschätzt. Der Wasser- und Bodenverband hat nun bei der Region Hannover eine erneute Verlängerung der Genehmigung um weitere 10 Jahre nach § 19 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) beantragt. Die Region Hannover hat um Stellungnahme bis zum 10.09.2008 gebeten. Eine Fristverlängerung bis zum 13.10.2008 ist beantragt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf wird der Damm als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Gem. Liegenschaftskataster ist der Wasser- und Bodenverband inzwischen Eigentümer der Fläche.

 

Als Ausgleich und zur Wiederherrichtung ist gem. der ursprünglichen Genehmigung die vorhandene Heidekrautvegetation abschnittsweise abzuschälen und zur Wiederandeckung der abgebauten Flächen zu verwenden. Ferner sind Gehölzgruppen aus standortgerechten Laubgehölzarten anzupflanzen. Auf den älteren Sandentnahmeflächen hat sich z. T. bereits wieder eine typische Heidekrautvegetation entwickelt, die allerdings durch ausgesamte Kiefern und Birken wieder zurückgedrängt wird. Auf den jüngeren Entnahmebereichen hat sich eine für Heideflächen eher untypische Krautvegetation eingestellt.

 

M. E. bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Verlängerung der Genehmigung zum Teilabbau des Sandwalls, allerdings sollten die auf den bereits rekultivierten Flächen aufgelaufenen Kiefern und Birken zumindest teilweise entfernt werden bis sich eine möglichst geschlossene Heidekrautvegetation eingestellt hat. Auf die ursprünglich geforderte Anpflanzung von Gehölzgruppen sollte wegen der relativ geringen Größe des Abbaubereichs m. E. ganz verzichtet werden. Die abzuschälende Heidekrautvegetation ist möglichst zeitnah auf die abgebauten Bereiche aufzubringen, um die Ansamung von Gehölzen und einer heidekrautuntypischen Vegetation möglichst zu verhindern.

 

 

Anlagen:  Erläuterungsbericht

             Übersichtskarte