Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans "Peiner Weg - Duderstädter Weg - Ringstraße", Nr. 0-05/1 - Entwurf - Bezugsvorlage 2008 0386 "Städtebauliche und architektonische Konzepte für Wohnprojekte `Selbstbestimmt Leben im Alter`"
Vorlage
2008 0394
Aktenzeichen
6126 0005/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2. Der Verwaltungsausschuss

-          beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-05 „Peiner Weg – Duderstädter Weg - Ringstraße“ (Änderungs-Bebauungsplan Nr. 0-05/1) einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

-          stimmt dem Entwurf des Änderungs-Bebauungsplan Nr. 0-05/1 „Peiner Weg – Duderstädter Weg - Ringstraße“ zu und

-          beauftragt den Bürgermeister, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) gemäß den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit dem Entwurf der Planung die öffentliche Auslegung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf beabsichtigt in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Wohnungsbaugenossenschaften die Einführung einer an das so genannte „Bielefelder Modell“ angelehnten Betreuungs- und Versorgungskonzeption für Pflegebedürftige, welche ein selbstbestimmtes Leben im Alter in der angestammten Wohnung bzw. im angestammten Quartier auch bei Pflegebedürftigkeit ermöglicht („Burgdorfer Modell“, siehe Kapitel 3 der Begründung).

Besonderheit dieses auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittenen „Burgdorfer Modells“ ist die Integration neuer Pflegestrukturen in den gewachsenen Gebäudebestand unter Einbeziehung bestehender Bevölkerungsstrukturen (Lebensstile, Altersgruppen).

Langfristiges Ziel des „Burgdorfer Modells“ ist die Herstellung zumindest einer relativen Versorgungssicherheit in allen verdichteten Siedlungsbereichen der Kernstadt Burgdorfs (siehe Kapitel 3.2 und 3.3 der Begründung). Hierfür sollen nach und nach an ausgesuchten Standorten dem Burgdorfer Modell entsprechende Infrastrukturen (integrierte Pflegestationen im Quartier) entwickelt werden. Das vorliegende Plangebiet ist einer dieser Standorte.

Konkret plant die Wohnungsgenossenschaft Ostland eG, im Bereich Peiner Weg ein seit langem leerstehendes eingeschossiges Ladenlokal abzureißen und durch einen dreigeschossigen Neubau zu ersetzen. In diesem Neubau sollen die notwendige Infrastruktur sowie weitere Wohnungen für betreutes Wohnen angesiedelt werden (siehe Kapitel 4 der Begründung).

In den Sitzungen am 21.08. bzw. 26.08.2008 hatten der Bauausschuss bzw. der Verwaltungsausschuss dieses Vorhaben der Ostland eG anhand der Bezugsvorlage 2008 0386 grundsätzlich gebilligt. Allerdings lassen die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 0-05 „Peiner Weg – Duderstädter Weg – Ringstraße“ die Umsetzung dieses Vorhabens derzeit nicht zu. Der Bebauungsplan soll daher für den betroffenen Teilbereich entsprechend geändert werden. Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage. Da

-     die geplante zulässige Grundfläche unter 20.000 qm beträgt,

-     keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und

-     keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7 b) BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) vorliegen

kann der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren geändert werden.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Änderungs-Bebauungsplans Nr. 0-05/1 „Peiner Weg – Duderstädter Weg - Ringstraße“ können daher zusätzlich zum Einleitungsbeschluss die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

-          1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-05 „Peiner Weg – Duderstädter Weg - Ringstraße“ (Änderungs-Bebauungsplan Nr. 0-05/1, Stand 27.08.2008) mit Begründung