Betreff
Neufassung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Burgdorf
Vorlage
2008 0392
Aktenzeichen
32-163
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b)

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter c) formulierten Beschluss zu fassen.

zu c)

 

Der Rat beschließt, die

-          Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf - (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) und die

-          Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Burgdorf – (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) zu erlassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Burgdorf soll neu gefasst werden.

 

Dies ist unter anderem notwendig, da die Gebäude Weidendamm 5 und Eseringer Str. 19,20,21 nicht mehr als Obdachlosenunterkunft genutzt werden. Ansonsten sind redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

 

Letztmalig wurden im Jahre 1991 die Gebühren angepasst. Aufgrund der erheblichen Preissteigerungen in den vergangenen Jahren muss die Nebenkostenpauschale angepasst werden. Eine entsprechende Forderung ist auch vom RPA im Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 unter Hinweis auf die erheblich höheren Nebenkostenforderungen anderer Kommunen erhoben worden. Bisher beträgt die Pauschale monatlich je qm Nutzfläche 0,77 €. Diese soll auf 1,82 € erhöht werden. Die Finanzabteilung hat die Nebenkosten neu kalkuliert. (Anlage 1). Grundlage sind die tatsächlich entstandenen Kosten 2007 der verbleibenden Objekte und die Belegung 2008.

 

Die Höhe der Benutzungsgebühr ist danach auszurichten, welche Miete für eine Wohnung entsprechender Kategorie ortsüblich gezahlt wird.

 

Wohnungen mit Ofenheizung sind auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr ohne weiteres verfügbar. Eine städtische Wohnung verfügt noch über Ofenheizung. Der Mietpreis pro qm beträgt 3,50 € und wurde zur Beurteilung der Ortsüblichkeit zugrunde gelegt.

 

Die monatliche Benutzungsgebühr je qm Wohnfläche ohne Nebenkosten soll wie folgt angepasst werden.

 

von

auf

Wohnungskategorie

2,56 €

2,90 €

für Zimmer mit Gemeinschaftsdusche/WC,

 

2,81 €

3,20 €

nicht abgeschlossene Wohnungen mit eigener Dusche

oder Wanne und WC bei Ofenheizung,

 

3,07 €

3,50 €

abgeschlossene Wohnungen mit eigener Dusche oder

Wanne und WC bei Ofenheizung,