Betreff
Weiterentwicklung Kindertagesbetreuung - Krippen/ Horte/Tagespflege
Vorlage
2008 0390
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben ist für Kinder im Alter unter drei Jahren ( Krippen ) und im schulpflichtigen Alter ( Horte ) ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

 

Krippenplätze:

 

Bei den Krippen ist derzeit Zielvorgabe, bis zum Jahre 2013 für 35 % aller Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren ein Krippenangebot vorzuhalten. Das würde bedeuten, dass aufgrund der aktuellen Geburtenlage rd. 150 Plätze in Kinderkrippen in Burgdorf vorgehalten werden müssen. Mit Stand vom 01.08.2008 gibt es in Burgdorf 72 Krippenplätze und nach Fertigstellung der neuen Tagesstätte Nordwest im Herbst 2009 102 Plätze. Rechnerisch werden dann noch rd. 50 Plätze fehlen.

 

In einer Krippengruppe können bis zu 15 Kinder betreut werden. Sind in einer Krippengruppe mehr als 7 Kinder im Alter unter zwei Jahren, reduziert sich die Gesamtzahl auf 12. Von daher wären nach derzeitigem Stand rechnerisch noch drei bis vier Krippengruppen zu schaffen. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben einerseits und der finanziellen Mehrbelastungen für Ausbau und laufenden Betrieb andererseits ist zu klären, wie weiter geplant werden soll.

 

Eine entsprechende Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird dann in die Kindergartenbedarfsplanung 2009 eingearbeitet.

 

Folgende Optionen sind denkbar:

 

Nutzung des Küsterhauses der Kirchengemeinde St. Paulus (15 Plätze),

 

Anbau von 1 bis 2 Gruppenräumen an die Kindertagesstätte der AWO ( 15 bis 30 Plätze ).

 

Nutzung von Räumen in dem Seitentrakt des Schulzentrums ( 15 bis 30 Plätze )

 

Nutzung von Räumen der Gudrun-Pausewang-Grundschule, die jetzt der Schule am Wasserwerk zur Verfügung gestellt werden ( 15 bis 30 Plätze ).

 

Räumliche Zuordnung:

 

Die räumliche Verteilung des derzeitigen Krippenangebots gestaltet sich wie folgt:

 

Innenstadt (Spielhaus, Mütterzentrum, Kindergarten Fröbelweg) 57 Plätze,

 

Südstadt (Kirchengemeinde St. Paulus) 15 Plätze,

 

Weststadt ( KiTa Nord West ab Herbst 2009 ) 30 Plätze.

 

 

Bewertung der Optionen:

 

Küsterhaus Kirchengemeinde St. Paulus

 

Entgegen den ursprünglichen Planungen, das Küsterhaus abzureißen und stattdessen einen Anbau zu errichten, wird derzeit von der Kirchengemeinde ein Umbau des vorhandenen Küsterhauses für eine zweite Krippengruppe favorisiert. Diese Möglichkeit wäre bei Bedarf am schnellsten und kostengünstigsten zu realisieren. Da derzeit im Gemeindehaus nur eine Krippengruppe vorgehalten wird, würde die Einrichtung einer zweiten Gruppe die Angebotsstruktur und die Gesamtsituation der Krippenarbeit nochmals verbessern.

 

Kindertagesstätte der AWO:

 

Eine weitere Variante wäre ein Anbau von Gruppenräumen an den Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt am Schwüblingser Weg. Die Außenflächen sind dafür ausreichend dimensioniert.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einrichtung von Krippen vor einigen Jahren gab es bereits einen Vorschlag, wie ein Anbau für eine Gruppe gestaltet werden könnte.

 

Gudrun-Pausewang-Grundschule

 

In dieser Schule werden derzeit drei Klassenräume von der Schule am Wasserwerk genutzt. Hier gibt es noch eine vertragliche Bindung für die Nutzung bis zum 31.7.2011.

 

Es stellt sich die Frage, ob die Räume der Schule weiter zur Verfügung gestellt werden sollen oder ob auf diese Option zurückgegriffen werden soll. Auch für diesen Komplex gab es schon einmal Planungen für die Einrichtung von Krippengruppen.

 

Schulzentrum:

 

Der Vollständigkeit halber sei auf die freien Räume im Seitentrakt des Schulzentrums (ehemals Außenstelle Realschule) hingewiesen. Auch hier stehen freie Räume zur Verfügung. Allerdings ist das gesamte Umfeld für die Einrichtung von Krippengruppen kaum geeignet.

 

Finanzen:

 

Die Einrichtung von Krippengruppen wird vom Land Niedersachsen mit einem Gesamtbudget von rd. 788.000,- € für die Zeit von 2008 bis 2013 finanziell gefördert. Für die derzeit in Planung befindlichen bzw. zum Teil schon umgesetzten Neueinrichtungen von Krippengruppen sind Anträge gestellt. Entscheidungen liegen noch nicht vor. Von daher kann auch noch keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Umfang noch Landesmittel für den weiteren Ausbau von Krippenplätzen zur Verfügung stehen.

 

Wegen der Kontingentierung der Zuschüsse auf ein jährliches Volumen von rund 138.000,- ist eine Vorfinanzierung einzelner Maßnahmen durch die Stadt erforderlich.

 

Von den fehlenden 50 Plätzen könnten aus dem Landeskontingent noch 18 Plätze gefördert werden. Dabei werden für die Förderung die Pauschalen für einen Umbau zugrunde gelegt werden. Die Schaffung weiterer 32 Plätze müsste ohne Landeszuschüsse finanziert werden. Die vom Land bereitgestellten Mittel sind nicht auskömmlich.

 

Über die geplante Bezuschussung der Betriebskosten von Krippengruppen gibt es derzeit noch keine Aussage des Landes. Mit einem Ergebnis ist frühestens zum Jahresende zu rechnen.

 

Weitere Planung:

 

Abhängig von der Bedarfsentwicklung und von den finanziellen Möglichkeiten ist zu entscheiden, wie das Krippenangebot weiter ausgebaut werden soll. Denkbar ist folgende Planung:

 

2009   Kindergarten Nordwest        30 Plätze (bereits beschlossen).

 

2010                      15 Plätze

2011                      15 Plätze.

2012                      15 Plätze.

2013                      15 Plätze.

 

 

Mit einer zunächst quantitativen Festschreibung der Ausbauschritte wäre eine entsprechende auch finanzielle Planung möglich. Unabhängig von den Ausbauschritten könnte dann entschieden werden, wo weitere Krippenplätze eingerichtet werden sollen.

 

Der Bedarf an Krippenplätzen ist nicht nur von prozentualen Werten abhängig, er entwickelt sich vielmehr auch danach, ob beispielsweise eine Arbeitsstelle für die Elternteile vorhanden ist oder aufgegeben werden muss. Auch die persönliche Familienplanung spielt für die Nutzung von Krippenplätzen eine Rolle. Deshalb kann der Prozentwert nur ein Richtwert für die weitere Planung sein.

 

Anzumerken ist auch, dass aufgrund des in Beratung befindlichen Kinderförderungsgesetzes ein weitergehender Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung festgeschrieben werden soll. Das würde bedeuten, dass auch nach dem Jahre 2013 noch weitere Krippenangebote geschaffen werden müssten.

 

Betreuung von Schulkindern:

 

Parallel zum Krippenangebot ist auch das Angebot für die Schulkinderbetreuung weiter auszubauen. Derzeit gibt es in Burgdorf mit Stand vom 01.08.2008 130 Hortplätze. Hier ist der konkrete Bedarf noch schwieriger zu ermitteln als bei den Krippenplätzen.

 

Neu eingerichtet wurde eine Hortgruppe mit 20 Plätzen in der Weststadt.

 

Auch hier stellt sich die Frage, wie in Abhängigkeit vom Bedarf und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Stadt das Angebot weiterentwickelt werden soll. Denkbar ist auch hier die Nutzung von freien Räumen im Schulzentrum in der Südstadt.

 

Aktuell gibt es den Wunsch der Eltern, in der Waldschule in Ehlershausen ein Mittagessen mit nachgehender Betreuung anzubieten. Von daher wäre hier noch einmal die Option zu prüfen, die Verwaltungsnebenstelle im Ratsweg auch künftig für die Kinderbetreuung zu nutzen.

 

Unabhängig von den Hortgruppen entsprechend den Vorgaben des Kindertagesstättengesetzes ist zu überlegen, ob als Alternative ein Angebot von Mittagessen und nachgehender Betreuung bis ca. 14.30 Uhr / 15.00 Uhr im Anschluss an die Verlässliche Grundschule möglich ist. Ggf. müsste hier ein Modell entwickelt werden, mit dem das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule erweitert und gleichzeitig den Elternwünschen Rechnung getragen wird.

 

Die Frage nach alternativen Angeboten ist zu sehen in Verbindung mit den erforderlichen finanziellen Aufwendungen für den Ausbau der Betreuung.

 

Tagespflege:

 

Derzeit werden weitere Tagespflegepersonen gesucht. Es hat sich gezeigt, dass Tagespflegepersonen für die Mehrzahl der betroffenen Eltern im Wesentlichen nur als Ergänzung, jedoch nicht als Alternative zu den Einrichtungen in Betracht kommen.

 

Die derzeitige Planung stellt darauf ab, dass Kinder im Alter unter einem Jahr ausschließlich von Tagespflegepersonen betreut werden. Darauf abgestellt ist auch die Planung bei der Einrichtung von Krippengruppen.

 

 

Die Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses sollen in die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2009 eingearbeitet und dann formell beschlossen werden.

 

 

Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten:

 

Grundsätzlich werden die Vorschläge zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Vorlage begrüßt.

 

Bei der weiteren Planung müssen aber auch Krippenplätze in den Ortsteilen berücksichtigt werden, um den Eltern eine wohnortnahe und familienfreundliche Kinderbetreuung anbieten zu können.

 

Diese sollten in der Nähe der jeweiligen Kindertagestätte angesiedelt werden, damit lange Fahrtzeiten und bei mehreren Kindern die Unterbringung in verschiedenen Orten vermieden werden. Bitte auch zu bedenken, dass nicht allen Eltern ein Auto für den Transport in die Betreuungsstätte zur Verfügung steht.