Betreff
Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg; Neuorganisation der Metropolregion und Entscheidung über die künftige Beteiligung der Stadt Burgdorf
Vorlage
2008 0385
Aktenzeichen
80-Scho/rh
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

1.500 € pro Jahr (bei Beitritt)

79100.661500

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Zu a) und b):            Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen/ Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

Zu c):                          Der Rat beschließt, dem Verein „Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg“ nicht beizutreten. Die Interessen der Stadt Burgdorf sollen künftig über die Region Hannover wahrgenommen werden.

 

Sachverhalt und Begründung:

Ausgangssituation:

Die Stadt Burgdorf war der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen auf Basis des Beschlusses des Rates vom 8.06.2006 (Vorlage Nr. 01234/00/06) mit Wirkung zum 01.01.2007 beigetreten.

 

Die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen war am 20.04.2005 gegründet worden und arbeitete zunächst auf Basis eines sogenannten vorläufigen Statutes, das Gegenstand der genannten Gründungsversammlung war. Neben Gebietskörperschaften war es erklärtes Ziel der Metropolregion, als Mitglieder auch Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung sowie Unternehmen und Vertreter der Wirtschaft zu gewinnen. Als Ziel der Metropolregion nennt das vorläufige Statut die Entwicklung und Stärkung der gesamten zugehörigen Region auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet, hierzu die Entwicklung und Förderung von Projekten in diesen Aufgabenfeldern, schließlich eine weitergehende Wissensvernetzung unter den Partnern der Metropolregion sowie die Entwicklung einer einheitlichen Marketingstrategie.

 

Die seinerzeitige Entscheidung zum Beitritt der Stadt Burgdorf fußte im Wesentlichen auf der Erwartung, durch eine direkte Mitgliedschaft frühzeitig und ohne das Zwischenschalten von anderen Gebietskörperschaften, wie beispielsweise der Region Hannover, an Informationen über bestimmte Projekte, wie beispielsweise EU-Förderprojekte o. ä. gelangen zu können, ferner, auch aus Imagegründen wie viele andere Kommunen auch innerhalb der Region Hannover direkt Mitglied der Metropolregion zu sein.

 

Neuorganisation der Metropolregion:

Die Metropolregion, bisher auf Basis des erwähnten vorläufigen Statutes eher eine Art lockerer Zusammenschluss, soll nunmehr neu organisiert und künftig als GmbH geführt werden. Dem liegt zum einen im Wesentlichen die Erkenntnis seitens der Metropolregion zugrunde, dass die erwähnte lose Kooperation nur eine unzureichende Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Arbeit der Metropolregion biete. So wird davon ausgegangen, dass vor dem Hintergrund der Entwicklung anderer Metropolregionen in Deutschland eine stärkere thematisch konzentrierte Ausrichtung und eine schlagkräftigere Organisationsform erforderlich seien. Zudem sei es der Metropolregion, so die eigene Einschätzung, bislang nicht gelungen, eine sinnvolle Gesamtstrategie zu entwickeln, wobei die bisherige Arbeit sich weitgehend auf die Durchführung einzelner Projekte konzentriert habe. Ferner wird als Hauptdefizit die bisher ausgebliebene Beteiligung der herausragenden Unternehmen aus dem Gebiet der Metropolregion angeführt. In diesem Zusammenhang ist wohl auch zu bewerten, dass der Titel der Metropolregion künftig um die Stadt Wolfsburg ergänzt werden soll. Auch sei – so die Metropolregion – weder die Kooperation mit der Wissenschaft noch die Unterstützung des Landes Niedersachsen bisher in wünschenswertem Umfang erfolgt.

 

Die vorgesehene Gesellschafterstruktur der noch zu gründenden GmbH ist in der Anlage 1 als Schaubild der Metropolregion dargestellt. Im Wesentlichen sollen sich die Gesellschafter in vier sogenannte Gesellschafterbänke organisieren, jeweils eine für die Kommunen, die Wirtschaft, die Wissenschaft sowie das Land Niedersachsen. Das Stammkapital der GmbH soll 25.000 € betragen.

 

Dabei wird der überwiegende Teil der Kommunen keine Gesellschaftsanteile an der Metropolregion GmbH halten. Vielmehr ist zur Bündelung der kommunalen Interessen zwischenzeitlich der Verein „Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg“ gegründet worden, der als eingetragener Verein fungieren soll. Der Verein soll an der Stammeinlage 6.400 € halten, entsprechend einem Anteil von 25,6 %, womit der Verein größter Einzelgesellschafter wäre. Ferner sollen die Bänke ‚Wirtschaft’ und ‚Wissenschaft’ je 23,1 % sowie das Land Niedersachsen 7,7 % halten. Zusätzlich sollen die vier namensgebenden Städte jeweils eigene Gesellschafteranteile in Höhe von jeweils 5,1 % am Stammkapital halten.

 

Die Grundfinanzierung der Metropolregion GmbH soll nach Aussage der Metropolregion selber durch jährliche Zuwendungen der Gesellschafter gesichert werden, wobei der Verein „Kommunen in der Metropolregion e.V.“ als Zuwendung einen Betrag aufbringen soll, der in der Höhe auf die Einkünfte aus der jährlichen Mitgliedschaft der Kommunen in dem Verein begrenzt ist (in der gleichen Höhe wie bislang).

 

Für die Gesellschafterversammlung sind 39 Vertreter geplant, von denen 18 auf die kommunale Seite entfallen. Allerdings soll der Verein „Kommunen in der Metropolregion e.V.“ von diesen 18 nur 10 Vertreter stellen, je 2 weitere Vertreter entfallen auf die genannten vier namensgebenden Städte. Ferner soll der Verein 4 Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden (+ 4 weitere kommunale Vertreter von den vier namensgebenden Städten). Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nach Entwurf des Gesellschaftervertrages im Wechsel durch die Oberbürgermeister der Städte Hannover und Braunschweig wahrgenommen werden.

 

Der Verein „Kommunen in der Metropolregion“ ist zwischenzeitlich am 26.06.2008 gemäß einer Pressemitteilung der Metropolregion mit 40 Gründungsmitgliedern gegründet worden, Vorsitzender des Vereins ist der Celler Oberbürgermeister Biermann. Aus dem Gebiet der Region Hannover zählen zu den Gründungsmitgliedern die Städte Hannover, Garbsen, Langenhagen und Lehrte sowie die Region Hannover, aus dem sogenannten zweiten Städtering die Städte Celle, Hameln, Nienburg, Peine und Stadthagen, ferner die Landkreise Celle, Peine und Nienburg.

 

Entscheidungsbedarf:

Für die Stadt Burgdorf steht nun – wie für die anderen Kommunen auch – die Entscheidung an, wie mit dieser neuen Organisationsform verfahren werden soll. Der seinerzeitige Beitrittsbeschluss und die Beitrittserklärung der Stadt Burgdorf waren ausschließlich auf die Metropolregion alter Prägung, d.h., auf Basis des vorläufigen Statutes, bezogen. Eine automatische Mitgliedschaft in dem Verein „Kommunen in der Metropolregion e.V.“ ist nicht gegeben, sie muss neu vom Rat beschlossen und neu gegenüber dem Verein erklärt werden.

 

Klar ist damit, dass alle Gebietskörperschaften, die ausschließlich dem genannten Verein beitreten und nicht – wie die vier namensgebenden Städte Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg – direkte Gesellschafteranteile an der zu gründenden GmbH halten, auch nur indirekt an der neuen Organisation beteiligt sind. Zu den genannten Vertretern, die der Verein wie oben dargestellt in die Gesellschafterversammlung bzw  in den Aufsichtsrat entsendet, ist noch anzumerken, dass gemäß der auf der Gründungsversammlung beschlossenen Satzung davon 5 Vertreter die Landkreise, die Region Hannover, den Zweckverband Braunschweig und den Regionalverband Süd-Niedersachsen repräsentieren müssen, während die weiteren 5 Vertreter die übrigen kommunalen Körperschaften repräsentieren. Im Aufsichtsrat soll der Verein jeweils durch einen Vertreter der Region Hannover sowie des Raumes Süd-Niedersachsen repräsentiert werden. Zwei der vier Aufsichtsratmitglieder müssen Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden sein.

 

Insofern stellt sich für die Stadt Burgdorf die Alternative, entweder dem Verein beizutreten und damit – auf Basis des bisherigen Mitgliedsbeitrages von 1.500 € pro Jahr – indirekt als Mitglied eines Gesellschafters an der neuen Metropolregion GmbH beteiligt zu sein, oder alternativ dem Verein nicht beizutreten und sich als regionsangehörige Stadt ausschließlich über die Region Hannover, der, wie geschildert, hinsichtlich Repräsentanz in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat bestimmte Sonderrechte zustehen, vertreten zu lassen.

 

Aufgrund der geschilderten Sonderstellung der Region Hannover in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der GmbH dürfte bei einer Mitgliedschaft im Verein davon auszugehen sein, dass sich die Einflussmöglichkeiten der Stadt Burgdorf auch wohl nur auf diejenigen eines „normalen“ Vereinsmitgliedes beschränken müssten, da die Region sonst – auch vor dem Hintergrund der Stellung der Stadt Hannover – überrepräsentiert wäre.

 

Es ist sicherlich nicht unproblematisch, die bisherige Entwicklung der Metropolregion lediglich auf Basis von im Wesentlichen zwei Jahren zu bewerten, die auch mit einem erheblichen Selbstfindungsprozess verbunden waren, der nun in der beschriebenen Neuausrichtung der Organisationsform mündet. Gleichwohl muss – auch vor dem Hintergrund der eingangs dargestellten seinerzeitigen Motive zum Beitritt der Stadt Burgdorf zur Metropolregion – konstatiert werden, dass direkte Auswirkungen auf Burgdorf nicht zu verzeichnen waren. Die bisher angeschobenen Projekte bewegen sich gezielt auf überregionalen Ebenen, so dass direkte Auswirkungen bis auf die untere kommunale Ebene im Zweifel ohnehin über die Zwischenebene Region Hannover weitergeleitet werden (müssen). Grundsätzliche Perspektiven bis auf die untere kommunale Ebene bieten sich in der interregionalen Kooperation für Burgdorf vornehmlich mit den Gemeinden aus dem südlichen Landkreis Celle und mit Abstrichen mit denen aus den Landkreisen Gifhorn und Peine. Konkretes ist aus hiesiger Sicht aber bislang zumindest von der Ebene Metropolregion her in diesen Handlungsfeldern nicht zu registrieren.

 

Uneingeschränkt dürfte grundsätzlich weiterhin, wie bereits im Zusammenhang mit dem Beitrittsbeschluss dargestellt, gelten, dass die Sinnhaftigkeit einer funktionierenden Metropolregion insgesamt als Zusammenschluss und zur Bündelung der Kräfte insbesondere im Hinblick auf ein stärker regionalisiertes Europa nicht in Frage steht. Gleichwohl zeichnet sich aus hiesiger Sicht eher die Erkenntnis ab, dass für die Stadt Burgdorf als regionsangehörige Gebietskörperschaft die gleichen Effekte mit einer indirekten Mitgliedschaft über die Zugehörigkeit zur Region Hannover zu erzielen sein werden, als durch eine direkte Mitgliedschaft in einem Gesellschaftsanteile an der GmbH haltenden Verein.

 

Sollte der Beschlussempfehlung gefolgt werden, dürfte aus hiesiger Sicht gegenüber der Metropolregion nichts weiter zu veranlassen sein, da mit Überleitung der bisherigen Organisationsform in eine GmbH automatisch die Mitgliedschaft der Stadt Burgdorf enden dürfte. Die Gründung der GmbH wird erst dann erfolgen können, wenn alle Gesellschafterbänke organisiert sind. Der Bereich ‚Wissenschaft’ hat sich zwischenzeitlich mit Gründungsversammlung vom 23.07.d. J. ebenfalls zu einem e.V. mit zwölf Hochschulen als Gründungsmitglieder zusammengeschlossen. Entscheidungen hinsichtlich der Wirtschaft stehen noch aus. Sofern die Gründung der GmbH noch in diesem Jahr erfolgt, dürfte unstreitig sein, dass der Mitgliedsbeitrag der Stadt Burgdorf für das kommende Haushaltsjahr nicht mehr anfallen wird.

 

 

Anlagen:

-        Gesellschafterstruktur

-        Entwurf Vereinssatzung