Betreff
Enwicklungskonzept Kompensationsfläche "Sorgensen Ost"
Vorlage
2008 0380
Aktenzeichen
31-Fre 64-07/1/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

96.000 €

     

Laufende Kosten:

3.500 €

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)              Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu b) an.

 

Zu b)              Der Verwaltungsausschuss beschließt das vorliegende Entwicklungskonzept für die Kompensationsfläche Sorgensen Ost und empfiehlt dem Rat, die erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2009 bereitzustellen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Allgemeines

Mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden 2004 östlich des Baugebietes „Sorgensen-Ost“ Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Die Festsetzung dient zur Vorhaltung von Kompensationsflächen für im Rahmen der Eingriffsregelung durchzuführende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Da die städtischen „Ökokontoflächen“, auf denen in Vorleistung auf spätere (künftige) kompensationspflichtige Eingriffe Kompensationsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden bis auf wenige Restflächen „aufgebraucht“ sind, soll die Kompensationsfläche „Sorgensen Ost“ in 2009 hergerichtet werden.

 

Die Fläche, die im städt. Kompensationsflächenkataster unter der Bezeichnung 3990/003 geführt wird, hat eine Gesamtgröße von 53.172 m2. Davon sind bereits 2.680 m2 mit Gehölzen bestockt, so dass noch 50.492 m2 zur Herrichtung als Ökokontofläche zur Verfügung stehen. Der überwiegende Teil der Fläche (ca. 42.000 m2) ist zzt. noch zur landwirtschaftlichen Nutzung (Ackerbau) verpachtet. Der Pachtvertrag läuft zum 30.09.2008 aus.

 

Entwicklungskonzept

Der südliche Bereich der Fläche soll als „Verlängerung“ des östlich bereits vorhandenen Waldes mit standortheimischen Laubgehölzen einschließlich eines Waldmantels aus Sträuchern und vorgelagertem Krautsaum aufgeforstet werden (ca. 18.200m2). Im nördlichen Bereich ist Extensivgrünland zur extensiven Mahd oder Beweidung vorgesehen (rd. 24.400 m2). Zwischen der Aufforstungsfläche und der geplanten Grünlandfläche verlaufen ein 1-kV- sowie ein 20-kV-Erdkabel, deren Trasse nicht mit Großgehölzen überpflanzt werden darf. Im südöstlichen Bereich wird ein Streifen als unbefestigter Weg freigehalten, um für das Reitwegenetz eine Verbindung zwischen den nördlich und südlich der L311 gelegenen Wegen zu ermöglichen und den Reitern das Queren der Straße zu erleichtern.

 

Auf dem ca. 22 m breiten und rd. 7.300 m2 großen Streifen zwischen der Bebauung und der vorhandenen Strauch-Baumhecke ist eigentlich die Entwicklung von Ruderalfluren mit ein- und mehrjährigen überwiegend krautigen Vegetationsbeständen im Zuge einer bereits eingeleiteten natürlichen Sukzession vorgesehen. Mit fortschreitender Bebauung der angrenzenden Baugrundstücke ist der Grundstücksstreifen von einigen Anliegern jedoch zunehmend für eine ungenehmigte Erweiterung der angrenzenden Hausgärten genutzt worden. Obwohl die Anlieger wiederholt schriftlich und zum Teil auch in persönlichen Gesprächen über die Funktion des Geländestreifens informiert worden sind, wurde der Bitte, die private Nutzung einzustellen, nur zögerlich Folge geleistet. Deshalb wird zzt. überlegt, statt der geplanten Entwicklung von Ruderalfluren auf dem Geländestreifen Extensivgrünland vorzusehen und die Fläche nach Möglichkeit zusammen mit der nördlichen Grünlandfläche für eine entsprechende Nutzung zu verpachten.

 

Die Kosten für die o. b. Herrichtung der Kompensationsfläche betragen rd. 96.000 € (einschl. eigener Planungskosten) und die laufenden jährlichen Kosten rd. 3.500 €. Die finanziellen Mittel sollen in den Entwurf des Haushaltsplans 2009 eingebracht werden.

 

Das Entwicklungskonzept wird noch mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Außerdem ist für die Erstaufforstung der Waldflächen eine Genehmigung der unteren Waldbehörde (Region Hannover) erforderlich.

 

Nach Fertigstellung der Fläche wird diese ins Ökokonto „eingebucht“. Werden zukünftigen Eingriffen aus dieser Fläche entsprechende Kompensationsflächen bzw. -maßnahmen zugeordnet, wird der entsprechende Wert vom Ökokonto „abgebucht“.

 

Anlage