Betreff
Entlastungserteilung für den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf; Geschäftsjahr 2007
Vorlage
2008 0370
Aktenzeichen
10-894-16 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von dem Inhalt der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den unter b) aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

zu b)   Gem. § 23 Abs. 3 NSpG wird dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf aufgrund des Prüfungsergebnisses zu dem Jahresabschluss 2007 durch den Nds. Sparkassen- u. Giroverband und aufgrund der Empfehlung der Sparkassenaufsichtsbehörde Entlastung erteilt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Nachdem das Nds. Finanzministerium als Sparkassenaufsichtsbehörde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 23. Juni 2008 erklärt hat, dass auf die 6-Wochen-Frist (§ 23 Abs. 3 Satz 3 NSpG) verzichtet wird, hat der Verwaltungsrat am gleichen Tag beschlossen, den mit dem Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 und den Geschäftsbericht (Lagebericht) dem Träger der Sparkasse zwecks Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse vorzulegen.

 

Die Prüfungsstelle des Nds. Sparkassen- und Giroverbandes hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtsparkasse Burgdorf für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft und bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresab­schluss. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Eine Ausfertigung des Geschäftsberichtes (Lageberichtes) für das Jahr 2007 mit dem Jahresabschluss einschl. des Bestätigungsvermerkes der Prüfungsstelle des Nds. Sparkassen- und Giroverbandes wurde Ihnen bereits übersandt.

 

In seiner Sitzung am 23. Juni 2008 hat der Verwaltungsrat einstimmig den Lage- und Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 gebilligt. Er hat weiter von dem Bericht der Prüfungsstelle des Nds. Sparkassen- und Giroverbandes Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss 2007 in der geprüften Fassung festgestellt.

 

Das Nds. Finanzministerium als Sparkassenaufsichtsbehörde hat den Bericht ebenfalls zur Kenntnis genommen und in der Sitzung des Verwaltungsrates am 23. Juni 2008 erklärt, dass auf die 6-Wochen-Frist (§ 23 Abs. 3 Satz 3 NSpG) verzichtet wird. Diese Aussage der Sparkassenaufsichtsbehörde kommt einer Billigung des Prüfungsberichtes gleich, da auf eine Stellungnahme im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 3 des Nds. Sparkassengesetzes verzichtet worden ist.

 

Der Verwaltungsrat hat dem Vorstand in derselben Sitzung für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung erteilt.

 

Vor diesem Hintergrund empfehle ich dem Rat, den nach § 23 Abs. 3 Satz 5 NSpG erforderlichen Beschluss zu fassen, d. h. dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.

 

Gleichzeitig weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Mitglieder der Vertretung des Trägers, die zugleich Mitglied  des Verwaltungsrates sind, bei der Beratung und Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrates dem Mitwirkungs­verbot nach § 26 NGO unterliegen.

 

 

 

 

Anlage

Fotokopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 23. Juni 2008