- Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
Bezugsvorlage: BV 2019 1009
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs zur 62. Änderung des
Flächennutzungsplans (Feuerwehr Schillerslage) in der Fassung vom 20.01.2020
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf hat am 01.10.2019 die Aufstellung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans (Feuerwehr Schillerslage) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Die Unterlagen zur 62. FNP-Änderung lagen in der Zeit vom 28.10.2019 bis 11.11.2019 öffentlich aus. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 02.10.2019 um Stellungnahme gebeten.
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Von Seiten der Behörden liegen zwei Stellungnahmen vor, die gemeinsam mit den Abwägungsvorschlägen in Kapitel V.2 der Begründung abgedruckt sind.
Der Begründung wurde der nunmehr fertiggestellte Umweltbericht beigefügt. Die Änderungen in der Begründung sind grau hinterlegt. Die Planzeichnung wurde im Vergleich zur vorherigen Fassung nicht geändert.
Anlagen:
· 62. FNP-Änderung (Feuerwehr Schillerslage), Stand: 20.01.2020
· Begründung zur 62. FNP-Änderung (Feuerwehr Schillerslage), Stand: 20.01.2020
(Pollehn)