Betreff
Bebauungsplan 4-06 "Feuerwehr Schillerslage"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
Bezugsvermerk: BV 2019 1010
Vorlage
BV 2020 1157
Aktenzeichen
61.026.002-2019/001462
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“ in der Fassung vom 20.01.2020 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung vom 01.10.2019 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf die Aufstellung des Bebauungsplans 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan lag in der Zeit vom 28.10.2019 bis 11.11.2019 öffentlich aus. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 02.10.2019 um Stellungnahme gebeten.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Behörden gab es zwei Stellungnahmen, die gemeinsam mit den Abwägungsvorschlägen in Kapitel V.2 der Begründung abgedruckt sind.

 

Gegenüber der Vorentwurfsfassung wurden folgende wesentliche Änderungen durchgeführt:

·         In der Planzeichnung wurde die Kompensationsfläche im Nordwesten des Plangebietes von 5 m auf 6 m verbreitert, um ausreichend Platz für die Anpflanzung einer Strauchhecke zu gewährleisten.

·         In der Planzeichnung wurde die Kompensationsfläche in zwei getrennte Flächen aufgeteilt und mit Maßnahmennummern versehen. Diese Maßnahmen werden im Umweltbericht detailliert erläutert.

·         In den textlichen Festsetzungen wurden die Kompensationsmaßnahmen unter Ziffer 5 eingefügt.

·         In den Hinweisen zum Bebauungsplan wurden Hinweise zur Niederschlagsversickerung aufgenommen.

·         Da die Stadt Burgdorf selbst Bauherrin ist, wurden die öffentlichen Bauvorschriften entfernt.

·         In der Begründung wurde der zuvor noch nicht vorliegende Umweltbericht ergänzt.

 

Die gegenüber der vorherigen Fassung geänderten Abschnitte sind grau hinterlegt.

 

Anlagen:

  • Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“, Stand: 20.01.2020
  • Begründung zum Bebauungsplan 4-06 „Feuerwehr Schillerslage“, Stand: 20.01.2020

 

 

 

(Pollehn)