Beschlussvorschlag:
1.
Zur Ermittlung der
voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen wird eine Bandbreite
Wanderungsbewegung (BW) und eine Bandbreite Inklusion (BI) je Schule wie folgt
festgelegt:
Bandbreiten BW BI
Gudrun-Pausewang-Grundschule +6% +7%
Astrid-Lindgren-Grundschule +5% +4%
Grundschule Burgdorf +5% +10%
Waldschule Ramlingen-Ehlershausen +3% +4%
Grundschule Otze +6% +6%
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule +15% +10%
Gymnasium Burgdorf -5% +1%
2. Die sich aus der Anwendung der in Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages festgelegten Bandbreiten ergebenden Zügigkeiten sind
Grundlage für eine von der Verwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen
aufzustellende Raumplanung und Schülerstatistik für die Schulen in Trägerschaft
der Stadt Burgdorf.
3. Zur
Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen für die
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf und das Gymnasium Burgdorf wird das
Anwahlverhalten zum 5. Jahrgang (Übergang vom Primar- zum Sekundarbereich I)
wie folgt festgelegt:
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf 40
%
Gymnasium Burgdorf 60
%
4. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen
Schülerzahlentwicklung im Sekundarbereich II des Gymnasiums Burgdorf wird die Übergangsquote
je Jahrgang mit 90% festgelegt.
Sachverhalt und Begründung:
Die mit den Vorlagen 2016 1095 und 2016 1195
eingeführten Bandbreiten Anwahlverhalten, Wanderungsbewegung und Inklusion für
die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf wurden durch die Verwaltung
überprüft. Die Untersuchung ergab für alle Bandbreiten eindeutige Hinweise
darauf, dass eine Aktualisierung und Neuberechnung der Bandbreiten erforderlich
ist.
In der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung mit
Vertretern aus Politik, Elternschaft, Lehrerschaft, Schülerschaft und
Verwaltung wurden die Bandbreiten Anwahlverhalten, Wanderungsbewegung und
Inklusion unter Berücksichtigung der Anforderungen und Bedarfe diskutiert und
als Vorschlag verabschiedet. Es konnte in allen Punkten zu den Bandbreiten
Einigkeit erzielt werden.
Eine Aktualisierung und Neuberechnung der Bandbreiten
Anwahlverhalten, Wanderungsbewegung und Inklusion für die Hauptschule und die
Realschule Burgdorf ist nicht notwendig, da beide Schulen zum Ende des
Schuljahres 2019/2020 auslaufen.
In der beigefügten Anlage sind die Neuberechnung und die Festlegung der Bandbreiten dargestellt.
Ziel der Festlegung der neuen Bandbreiten soll es sein, die Schülerzahlentwicklung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf genauer und zukunftssicherer zu prognostizieren.
In den Darstellungen der Anlage wird zunächst zu den laufenden Ziffern 1 bis 7 unter I. die Schülerzahlentwicklung in den einzelnen allgemeinbildenden Schulen im Betrachtungszeitraum von 2013 bis 2019 dargestellt. Die Darstellungen unter I. und II. sollen die individuellen Bedingungen der jeweiligen Schule im Hinblick auf die Inklusion und Wanderungsbewegung verdeutlichen. Die neu ermittelten und festzulegenden Bandbreiten zur Inklusion und zur Wanderungsbewegung lassen für die Zukunft konkretere Prognosen zur Schülerzahlentwicklung und Raumplanung zu.
Unter Ziffer III. wird die Schülerzahlentwicklung in den einzelnen Schulen im Betrachtungszeitraum von 2018 bis 2023 dargestellt. Die Darstellungen zeigen zunächst die zukünftige Schülerzahlentwicklung im Primarbereich. Diese Darstellung ist Grundlage für die Berechnung der Schülerzahlen mit der aktuellen Anwahlquote. Das Anwahlverhalten für die Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) und das Gymnasiums (Gym) beträgt nach der aktuellen Beschlusslage vom 29.06.2016 jeweils 50%. Im Weiteren wird dargestellt, wie die Schulanmeldungen in den zurückliegenden vier Schuljahren und deren Anwahlquote tatsächlich erfolgte. Hieraus ergibt sich eine Empfehlung zur Anwahlquote von 40% zu 60%.
Unter der Ziffer IV. wird der Übergang zum Sekundarbereich II des Gymnasiums für den Betrachtungszeitraum von 2008 bis 2019 dargestellt. Im Einzelnen wird der Übergang mit jeweils einer Quote von der 10. in die 11. Klasse und von der 11. in die 12. Klasse dargestellt. Bei beiden Übergängen ist festzustellen, dass ca. 10% der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 10 und 11 nicht auf dem Gymnasium verbleiben und die Schule verlassen. Eine Übergangsquote für den Sekundarbereich II im Sinne der Raumplanung und Schülerzahlprognose sollte bei 90% liegen.
Die Berücksichtigung von Bandbreiten und deren Quoten für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern liefert keinen absolut gesicherten Ausblick auf die zukünftige Beschulung. Sie dient der Prognose und bietet eine bessere Einschätzung in Bezug auf die Schülerzahlentwicklung.
(Pollehn)