Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-93 "Schulzentrum Nord"
- Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB)
Bezugsvorlagen: BV 2019 0895, BV 2019 1014, BV 2019 1014/1
Vorlage
BV 2020 1153
Aktenzeichen
61.026.002-2018/003374
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 7 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

·     Der in der Zeit vom 27.05.2019 bis 14.06.2019 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

·     Der mit Schreiben vom 17.05.2019 (bzw. 04.06.2019) durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

·     Der in der Zeit vom 14.10.2019 bis 19.11.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

·     Der mit Schreiben vom 02.10.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapitel 7 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

B)   Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom 06.01.2020 als Satzung sowie die Begründung in der Fassung vom 06.01.2020 beschlossen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 01.10.2019 dem Entwurf des Bebauungsplans 0-93 „Schulzentrum Nord“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan inkl. Begründung und Umweltbericht lag in der Zeit vom 14.10.2019 bis 19.11.2019 öffentlich aus. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 02.10.2019 (bzw. 15.10.2019) um Stellungnahme gebeten.

 

Die Stellungnahmen sind in der Begründung im Kapitel 7.3 mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen dargestellt. Änderungen der Planung haben sich aus den Anregungen und Hinweisen zum Entwurf nicht ergeben. Alle redaktionellen Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung sind in der Planzeichnung und Begründung grau hinterlegt. Dies betrifft die textliche Festsetzung § 5.1, in der der Baumabstand zu Gebäuden redaktionell ergänzt wurde (Stellungnahme der Region Hannover zum Naturschutz) sowie die textliche Festsetzung § 5.2, in der die Mindestbreite von Pflanzflächen für Bäume von 2,0 m auf 2,5 m erhöht wurde (Anregung aus der Tiefbauabteilung). In den Hinweisen zum Bebauungsplan wurde unter Ziffer 5 ergänzt, dass bei einer Neuverlegung von Leitungen ein Mindestabstand zu baulichen Anlagen und Bäumen einzuhalten ist (Anregung aus der Tiefbauabteilung). Im Umweltbericht (Kapitel 8.1.2) wurde im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Region Hannover zum Naturschutz eine kurze Erläuterung zu Ausgleichsmaßnahmen eingefügt.

 

Da eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist, kann der Bebauungsplan 0-93 „Schulzentrum Nord“ als Satzung beschlossen werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

- Bebauungsplan Nr. 0-93 „Schulzentrum Nord“; Stand: 06.01.2020

- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-93 „Schulzentrum Nord“; Stand: 06.01.2020

 

 

   

 

(Pollehn)