Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die folgenden Zuwendungen werden angenommen:
2019
·
Geldzuwendung
in Höhe von 2.304,60€ für die Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen von Frau
Biedenstein, stellvertretend für die gesammelten Spenden des Nikolausmarktes
2019 in Ehlershausen.
2020
·
Sachzuwendung
im Wert von 3.000,00€ für die Grundschule Burgdorf vom Förderverein der
Grundschule Burgdorf e.V. in Form der Kostenübernahme für Montage von
größtmöglichen Konzertdoppelrollen für einen Klavierflügel.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat der Rat bereits über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00€ bis höchstens 2.000,00€. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,00€ entscheidet der Rat.
Es sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Zuwendungen anzunehmen.
(Pollehn)