Betreff
Zuwendungen / Spenden
Vorlage
BV 2020 1152
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die folgenden Zuwendungen werden angenommen:

 

2019

·         Geldzuwendung in Höhe von 2.304,60€ für die Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen von Frau Biedenstein, stellvertretend für die gesammelten Spenden des Nikolausmarktes 2019 in Ehlershausen.

 

2020

·         Sachzuwendung im Wert von 3.000,00€ für die Grundschule Burgdorf vom Förderverein der Grundschule Burgdorf e.V. in Form der Kostenübernahme für Montage von größtmöglichen Konzertdoppelrollen für einen Klavierflügel.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat der Rat bereits über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00€ bis höchstens 2.000,00€. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,00€ entscheidet der Rat.

 

Es sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Zuwendungen anzunehmen.

 

(Pollehn)