Betreff
Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
M 2019 1149
Aktenzeichen
20.022.005
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

Im Deckungskreis 0081 und 0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) wurden über eine Eilentscheidung im Verwaltungsausschuss am 26.11.2019 (Vorlage BV 2019 1136) überplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000,00 € (DK 0081) sowie 600.000,00 € (DK 0082) zur Verfügung gestellt, da aufgrund unvorhersehbarer Steigerung der Fallzahlen bei Heimunterbringungen, Inobhutnahmen, Schulbegleitungen und anderen Maßnahmen die Mittel im Haushaltsjahr 2019 nicht ausreichten.

 

Nach Bereitstellung dieser überplanmäßigen Haushaltsmittel sind der Fachabteilung noch weitere umfangreiche Kostenerstattungen zugegangen, die im Haushaltsjahr 2019 noch angeordnet werden mussten. Außerdem sind Ende November noch hohe Pflegegeldauszahlungen angefallen. Von daher waren weitere überplanmäßige Mittel in Höhe von 650.000,00 € (DK 0081) sowie 350.000,00 € (DK 0082) erforderlich, die von mir sowie dem 1. Stellv. Bürgermeister, Herrn Paul, mit Verfügung vom 18.12.2019 bereitgestellt wurden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

Kann in diesen Eilfällen des § 89 Satz 1 NKomVG und in anderen Fällen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht eingeholt werden und droht außerdem der Eintritt erheblicher Nachteile oder Gefahren, trifft der Hauptverwaltungsbeamte die Entscheidung im Einvernehmen mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Der Rat ist nach § 89 S. 3 NKomVG hierüber unverzüglich zu unterrichten. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

Die Deckung ist durch entsprechende Mehrerträge bei den Produktkonten 61100.301300 (Gewerbesteuer) in Höhe von 500.000,00 € sowie 61100.302200 (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von 150.000,00 € bzw. Mehreinzahlungen beim Produktkonto 61100.601300 (Gewerbesteuer) in Höhe von 350.000,00 € gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)