Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Im Deckungskreis 0081 und 0082 (Wirtschaftliche
Jugendhilfe) wurden über eine Eilentscheidung im Verwaltungsausschuss am
26.11.2019 (Vorlage BV 2019 1136) überplanmäßige Mittel in Höhe von 350.000,00
€ (DK 0081) sowie 600.000,00 € (DK 0082) zur Verfügung gestellt, da aufgrund
unvorhersehbarer Steigerung der Fallzahlen bei Heimunterbringungen,
Inobhutnahmen, Schulbegleitungen und anderen Maßnahmen die Mittel im
Haushaltsjahr 2019 nicht ausreichten.
Nach Bereitstellung dieser überplanmäßigen
Haushaltsmittel sind der Fachabteilung noch weitere umfangreiche
Kostenerstattungen zugegangen, die im Haushaltsjahr 2019 noch angeordnet werden
mussten. Außerdem sind Ende November noch hohe Pflegegeldauszahlungen
angefallen. Von daher waren weitere überplanmäßige Mittel in Höhe von
650.000,00 € (DK 0081) sowie 350.000,00 € (DK 0082) erforderlich, die von mir
sowie dem 1. Stellv. Bürgermeister, Herrn Paul, mit Verfügung vom 18.12.2019
bereitgestellt wurden.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat
der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des
Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m.
§ 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.
Kann in diesen Eilfällen des § 89 Satz 1 NKomVG und in
anderen Fällen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht
eingeholt werden und droht außerdem der Eintritt erheblicher Nachteile oder
Gefahren, trifft der Hauptverwaltungsbeamte die Entscheidung im Einvernehmen
mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Der Rat ist
nach § 89 S. 3 NKomVG hierüber unverzüglich zu unterrichten. Eine nachträgliche
Genehmigung ist nicht erforderlich.
Die Deckung ist durch entsprechende Mehrerträge bei den Produktkonten 61100.301300 (Gewerbesteuer) in Höhe von 500.000,00 € sowie 61100.302200 (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von 150.000,00 € bzw. Mehreinzahlungen beim Produktkonto 61100.601300 (Gewerbesteuer) in Höhe von 350.000,00 € gewährleistet.
(Pollehn)