Betreff
Elterngeldähnliche Leistungen für Pflegeeltern im ersten Aufnahmejahr, Antrag gem. Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf vom 14.12.2019
Vorlage
BV 2019 1148/1
Aktenzeichen
51.2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

28.800,00 €

36300

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Bis zu einer entsprechenden Änderung des Bundeselterngeldgesetzes zahlt die Stadt Burgdorf der hauptbetreuenden Vollzeitpflegeperson, die tatsächlich/nachweislich ihre Erwerbstätigkeit in den ersten 6 – 12 Monaten nach Aufnahme des Pflegekindes vollständig ruhen lässt, einen elterngeldähnlichen Betrag i. H. v. 800,00 € monatlich. In besonders zu begründenden Einzelfällen (in der Regel geknüpft an Betreuungsnotwendigkeiten des Kindes) kann das Elterngeld auch länger gewährt werden; Entscheidungen hierüber trifft der Bürgermeister.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 28.800,00 € sind auf dem Produktkonto 36300 anzumelden.

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch entsprechende Vereinbarungen haben die Jugendämter in der Region Hannover in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass die Leistungen an Pflegeeltern synchronisiert werden, damit gleiche Leistungs- und Förderbedingungen innerhalb der Region Hannover entstehen.

 

Die Region Hannover hat im September dieses Jahres beschlossen, eine elterngeldähnliche Leistung im Sinne eines Ausgleichs bei einem zeitweisen Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Betreuung und Erziehung eines Pflegekindes im ersten Aufnahmejahr zu gewähren.

 

In den letzten Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang an Bewerbungen festzustellen, Pflegeeltern zu werden. Ein wesentlicher Faktor für den Rückgang von meist zwei berufstätigen Elternteilen ist die finanzielle Einbuße vor allem im ersten Jahr der Aufnahme eines Pflegekindes. Bisher berufstätige Pflegepersonen können zwar Elternzeit in Anspruch nehmen, anders als leibliche Eltern haben sie jedoch keinen Anspruch auf Elterngeld. Eine Anfrage beim zuständigen Bundesministerium durch die Region Hannover ergab, dass diesbezüglich keine Änderung des Bundeselterngeldgesetzes in naher Zukunft zu erwarten sei.

 

Der Bedarf an Pflegeeltern, die insbesondere auch kleinere Kinder aufnehmen, steigt jedoch.

 

Daher wird empfohlen, Pflegeeltern eine elterngeldähnliche Sonderleistung zu gewähren.

Diese Leistung kann als Leistung zum notwendigen Unterhalt des Kindes im Sinne des § 39 Abs. 1 SGB VIII gelten.

 

Analog der gewährten Leistungen durch die Region Hannover soll daher zukünftig hauptbetreuenden Vollzeitpflegepersonen, die tatsächlich/nachweislich ihre Erwerbstätigkeit in den ersten 6 - 12 Monaten nach Aufnahme des Pflegekindes vollständig ruhen lassen, ein elterngeldähnlicher Betrag in Höhe von 800,00 € monatlich längstens 1 Jahr gezahlt werden. In besonders zu begründenden Einzelfällen (in der Regel geknüpft an Betreuungsnotwendigkeiten des Kindes) kann das Elterngeld auch länger gewährt werden.

 

Im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Bundeselterngeldgesetzes hat die Region Hannover das Projekt modellhaft auf zunächst zwei Jahre befristet. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, keine Befristung vorzunehmen, sondern die Leistung zu beenden, sobald ein entsprechender Leistungstatbestand im Bundeselterngeldgesetz eingeführt wird.

 

Die Region Hannover hat auf Anfrage in Aussicht gestellt, die entstehenden Kosten zukünftig im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs zu berücksichtigen.

 

Der Pflegekinderdienst der Stadt Burgdorf geht von maximal 2 – 3 Pflegefamilien aus, die die o. a. Leistung in Anspruch nehmen werden

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2019 korrespondiert 1 : 1 mit dieser Vorlage. Es wird darum gebeten, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

 

 

 

(Pollehn)