Betreff
Verzicht des Ratsmitgliedes Michael Rheinhardt auf seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2019 1139
Aktenzeichen
10-Ra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Michael Rheinhardt im Rat der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 31.12.2019 nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 20.11.2019 hat Herr Michael Rheinhardt gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 31.12.2019 niedergelegt.

 

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

 

Die Mitgliedschaft endet gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.

 

Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 12.12.2019 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Michael Rheinhardt, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Herr Michael Rheinhardt ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

 

 

(Pollehn)