Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Leistungen der Jugendhilfe - Eilentscheidung
Vorlage
BV 2019 1136
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 350.000,00 € im Deckungskreis 0081 sowie der Leistung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 600.000,00 € im Deckungskreis 0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) zu.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund der unvorhersehbaren Steigerung der Fallzahlen bei Heimunterbringungen, Inobhutnahmen, Schulbegleitungen und anderen Maßnahmen werden die Mittel im Deckungskreis der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2019 nicht ausreichen.

 

Von daher ist es erforderlich, überplanmäßige Mittel im Deckungskreis 0081 in Höhe von 350.000,00 € (Erträge und Aufwendungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe) sowie im Deckungskreis 0082 in Höhe von 600.000,00 € (Einzahlungen und Auszahlungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe) zur Verfügung zu stellen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

 

Die Deckung dieser unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen ist durch entsprechende Mehrerträge beim Produktkonto 61100.301300 (Gewerbesteuer) sowie Mehreinzahlungen beim Produktkonto 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.

 

 

(Kugel)