Betreff
Friedhofsentwicklungsplanung Burgdorfer Friedhöfe - Schlussbericht
Vorlage
BV 2019 1127
Aktenzeichen
67.030
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Schlussbericht zur Friedhofsentwicklungsplanung der Burgdorfer Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Strategien und Handlungsempfehlungen zur Friedhofsentwicklungsplanung sollen als Grundlage für die Zukunft der Burgdorfer Friedhöfe dienen.

 

 

       

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Büro PlanRat hat im Auftrag der Stadt Burgdorf eine Friedhofentwicklungsplanung für die Burgdorfer Friedhöfe erstellt. Über die Aufgaben und Ziele der Entwicklungsplanung wurde in den Informationsveranstaltungen vom 09.08.2018 (Vorstellung der Aufgabenstellung) sowie 17.06.2019 (Vorstellung der Ergebnisse) berichtet.

 

Auf die Mitteilungsvorlagen M 2018 0604, 0604/1 sowie M 2019 0982 möchte ich hierzu verweisen.

 

In der gemeinsamen Sitzung der Ortsvorsteher, Ortsräte und des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 09.12.2019 wird das Büro PlanRat für weitere Fragen vor Ort sein. Der Schlussbericht mit den Ergebnissen der Friedhofsentwicklungsplanung ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Auf folgendes möchte ich hinweisen:

 

- Sofern konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen, wie z. B. die Einführung einer neuen Grabart, werden diese in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgestellt. Hierfür dient das Friedhofsentwicklungskonzept lediglich als Grundlage.

 

- Als Anregung aus den bisherigen Informationsveranstaltungen wurde aufgenommen, dass auch auf den Ortsteilfriedhöfen der Wunsch nach Friedhofsführungen wie auf dem Stadtfriedhof Niedersachsenring besteht. Daher sollen ab dem nächsten Jahr „Bürgersprechstunden“ einmal jährlich auf den Ortsteilfriedhöfen stattfinden.

 

Folgende Fragestellungen wurden im Rahmen der Friedhofsentwicklungsplanung betrachtet (zur näheren Erläuterung siehe auch Vorlage M 2018 0604):

 

1. Flächenbedarfsermittlung (Überhangflächen, Bestattung von „Auswärtigen“)

Für jeden Friedhof wurde die Belegungssituation und die voraussichtliche zukünftige Belegungsentwicklung ermittelt. Es wurde festgestellt, dass auf jedem Friedhof ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, in der Regel sind die vorhandenen Flächen sogar deutlich zu groß bemessen.

Darüber hinaus wurde herausgearbeitet, dass der Bedarf an pflegefreien Grabstätten steigt und auch in Burgdorf der „Trend zur Urne“ deutlich erkennbar ist. Da ein Urnengrab weniger Friedhofsfläche in Anspruch nimmt, als ein Sarggrab, wird insgesamt weniger Friedhofsfläche benötigt als noch bei der Anlage der Friedhöfe kalkuliert wurde.

Somit war zu prüfen, wie zukünftig mit den frei werdenden Flächen umzugehen ist. Erweiterungsflächen, wie es sie z. B. auf dem Stadtfriedhof Niedersachsenring gibt, werden nicht mehr benötigt.

 

2. Gezielte Bestattungen / Belegungsstrategie

Im Rahmen der Strategien und Handlungsempfehlungen zur Belegungsplanung wurden für jeden Friedhof sog. Rückzugsflächen festgelegt. Diese sollen langfristig nur noch extensiv gepflegt werden. Grabrechte an bestehenden Grabstellen werden hierdurch nicht eingeschränkt. Beisetzungen können im Rahmen des Nutzungsrechtes weiterhin durchgeführt werden.

 

Es soll darauf geachtet werden, bevorzugt freie Grabstellen in zentralen bzw. kapellennahen Grabfeldern zu belegen, um Lücken zu schließen und damit auch die intensiven Pflegearbeiten der Friedhofsgärtner auf weniger Fläche zu konzentrieren. Gleichzeitig wird so der Eindruck „leerer Grabfelder“ vermieden.

 

3. Umstrukturierung von Grabfeldern

Die Umstrukturierung von Grabfeldern sieht z.B. vor, Grabfelder mit sehr langen Ruhezeiten für Urnenbestattungen zu nutzen und die Felder mit Erdbeisetzungen so zu belegen, dass auch das Arbeiten mit Maschinen beim Aushub möglich ist.

 

4. Wirtschaftliche Betrachtung der städtischen Friedhöfe

Die Schließung von Friedhöfen ist nicht Ziel des Entwicklungskonzeptes. Mit einer gezielten Belegung soll eine sinnvolle und langfristig wirtschaftliche Nutzung erreicht werden.

 

Dennoch ist zu berücksichtigen, dass auf 7 von 8 Friedhöfen Kapellen zu unterhalten sind. Auch wenn es akut nicht zur Diskussion steht, ist im Falle einer Sanierung die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu prüfen. Dabei ist auch die Nutzung von Kapellen auf anderen Friedhöfen in die Prüfung einzubeziehen, wie es z. B. jetzt schon in Beinhorn praktiziert wird.

 

Ziel sollte ebenfalls sein, die Abwanderungsquote zur reduzieren. Derzeit werden rund die Hälfte der im Stadtgebiet Burgdorf Verstorbenen auch auf den Burgdorfer Friedhöfen bestattet. Mit entsprechenden Grabangeboten und Öffentlichkeitsarbeit kann diese Zahl ggf. erhöht werden.

 

5. Bestattungsangebot

Mit den pflegefreien Urnengrabanlagen ZeitenInsel und RuheHain (beide Stadtfriedhof Niedersachsenring) sowie der BaumOase (Stadtfriedhof, Heeßel, Otze, Ramlingen, Schillerslage) gibt es schon Alternativen zu pflegeintensiven Gräbern. Die Öffentlichkeitsarbeit soll intensiviert werden, um diese neuen Grabarten den Bürgern vorzustellen.

 

Die Grabart „BaumOase“ wird auf den Friedhöfen sehr gut angenommen. Daher ist für 2020 auch für den Ortsteilfriedhof Sorgensen-Dachtmissen die Anlegung einer BaumOase geplant. Diese soll in Eingangsnähe am Weg im Bereich des Wäldchens angelegt werden. Im Schlussbericht liegt dieser Bereich am Rande der Rückzugsfläche. Da dieser Standort erst im Rahmen einer späteren Begehung als besonders geeignet für die Anlage der BaumOase erkannt wurde, wurde auf die Anpassung des Schlussberichtes verzichtet, da dies umfangreiche Änderungen zur Folge gehabt hätte.

Die genaue Lage und Gestaltung der BaumOase wird in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgestellt.

 

Die Angehörigen haben in der Regel den Wunsch, Blumen oder andere Dekorationsgegenstände auf der Grabstätte abzulegen. Dadurch kommt es immer wieder zu Problemen bei Rasengräbern, bei denen dies während der Mähsaison verboten ist. Daher soll für die Zukunft eine neue Grabart geschaffen werden, die eine kleine Pflanzfläche mit Rasen kombiniert. Geplant ist, dass eine kleine Fläche selbst von den Angehörigen gestaltet wird oder - wenn dies nicht gewünscht wird - mit Bodendeckern von Seiten der Stadt bepflanzt wird. Die restliche Grabfläche wird mit Rasen eingesät und von den städtischen Gärtnern gepflegt.

Diese Grabart soll ebenfalls über eine gesonderte Vorlage vorgestellt werden.

 

6. Unterhaltungskosten der Friedhöfe

Um die Friedhöfe langfristig möglichst wirtschaftlich betreiben zu können, muss der Unterhaltungsaufwand reduziert werden.

 

Dies ist das Ziel der Konzentration von Bestattungen in Kernflächen und Aufgabe der Bestattungsflächen in Randbereichen. So sollen im Laufe der Zeit größere zusammenhängende Flächen entstehen, die nur noch extensiv (z. B. Mahd 1x im Jahr) unterhalten werden. In diesen Bereichen können dann auch Wege zurückgebaut und weiter Unterhaltungskosten gesenkt werden.

 

Damit kann der Pflegestandard in den kleineren Kernbereichen entsprechend hochgehalten werden.

 

(Pollehn)