Betreff
Weitere Unterbringung des Hortes der Kindertagesstätte Südstern in der Gudrun-Pausewang-Grundschule
Vorlage
BV 2019 1060/1
Aktenzeichen
40.031-2014/000860
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hort der Kindertagesstätte Südstern nutzt über den 31.07.2020 hinaus die in der Gudrun-Pausewang-Grundschule zur Verfügung gestellten Räume für den Hortbetrieb.

 

Die im Neubau für einen Hort vorgesehenen Räume stehen zunächst der Gudrun-Pausewang-Grundschule bzw. der Kindertagesstätte Südstern zur Verfügung. Sofern die Gudrun-Pausewang-Grundschule bzw. die Kindertagesstätte Südstern keinen Bedarf geltend macht, können die Räume durch das Gymnasium Burgdorf genutzt werden.

 

 

       

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 18.11.2019 mit der Ursprungsvorlage befasst und den vorstehenden Beschlussvorschlag einstimmig zur Annahme empfohlen. Die Kindertagesstätte Südstern hat für Projektarbeit einen zusätzlichen Raumbedarf, der in den Räumen des Hortes sichergestellt werden sollte. Durch die angestrebte Doppelnutzung der Horträume am Schulstandort, sollen die Horträume vormittags durch die Gudrun-Pausewang-Grundschule genutzt werden. Zur Sicherstellung der Projektarbeit könnte durch die Kindertagesstätte Südstern ein Teil der im Neubau vorgesehen Räume genutzt werden. Insofern sollten die Bedarfe der Kindertagesstätte im Neubau sichergestellt werden.

 

(Pollehn)