Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Hort der Kindertagesstätte Südstern nutzt über den 31.07.2020 hinaus
die in der Gudrun-Pausewang-Grundschule zur Verfügung gestellten Räume für den
Hortbetrieb.
Die im Neubau für einen Hort vorgesehenen Räume stehen zunächst der
Gudrun-Pausewang-Grundschule bzw. der Kindertagesstätte Südstern zur Verfügung.
Sofern die Gudrun-Pausewang-Grundschule bzw. die Kindertagesstätte Südstern
keinen Bedarf geltend macht, können die Räume durch das Gymnasium Burgdorf
genutzt werden.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur
und Sport hat sich in seiner Sitzung am 18.11.2019 mit der Ursprungsvorlage
befasst und den vorstehenden Beschlussvorschlag einstimmig zur Annahme
empfohlen. Die Kindertagesstätte Südstern hat für Projektarbeit einen
zusätzlichen Raumbedarf, der in den Räumen des Hortes sichergestellt werden
sollte. Durch die angestrebte Doppelnutzung der Horträume am Schulstandort,
sollen die Horträume vormittags durch die Gudrun-Pausewang-Grundschule genutzt
werden. Zur Sicherstellung der Projektarbeit könnte durch die Kindertagesstätte
Südstern ein Teil der im Neubau vorgesehen Räume genutzt werden. Insofern
sollten die Bedarfe der Kindertagesstätte im Neubau sichergestellt werden.
(Pollehn)