Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Für die außerschulische Nutzung als öffentlicher Spielplatz ist das Schulgelände der Grundschule Burgdorf für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wie folgt zu öffnen:
- Montag bis Freitag von 15.30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit bzw. bis spätestens 22.00 Uhr.
- An den Wochenenden ganztägig.
- In den Schulferien des Landes Niedersachsen ganztägig; mit Ausnahme des Zeitraumes der Ferienbetreuung des Deutschen Kinderschutzbundes OV Burgdorf e.v. am Standort.
Sachverhalt und Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 18.11.2019 wurde grundsätzlich festgehalten, dass der Schulhof der Grundschule Burgdorf außerhalb der Schulzeiten als öffentlicher Spielplatz genutzt werden soll. Die Nutzungszeiten als öffentlicher Spielplatz sind jedoch durch die vielzähligen Zwischenfälle bzw. Verunreinigungen, die zu Lasten des Schulbetriebes gegangen sind, einzugrenzen.
(Pollehn)