Beschlussvorschlag:
1.
Über den Nachtragsstellenplan 2020 werden sechs
Stellen der Entgeltgruppe S2 für die berufsbegleitende Ausbildung im
Erziehungsdienst bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung
der sechs Ausbildungsstellen kann vor dem Inkrafttreten der
Nachtragshaushaltsatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2020 aufgenommen
werden.
2.
Die im Stellenplan 2020 bereits vorhandenen Stellen
für die duale Ausbildung im Erziehungsdienst werden gestrichen.
Sachverhalt und Begründung:
Das Land Niedersachsen hat sich mit der
Reform der Erzieherausbildung auseinandergesetzt. In Vorbereitung auf die
Reform wurden über den Stellenplan 2019 insgesamt sechs Stellen für die duale
Ausbildung bei der Stadt Burgdorf bereitgestellt. Sukzessive war vorgesehen,
die Anzahl der Ausbildungsplätze für angehende Erzieherinnen und Erzieher von
sechs im Jahr 2019 auf 12 im Jahr 2020 und insgesamt 18 im Jahr 2021
auszuweiten.
Zum Zeitpunkt der Stellenplananmeldung 2019
ist die Fachabteilung davon ausgegangen, dass die Ausbildung zukünftig eine
„betriebliche“ Ausbildung sein wird und die Auszubildenden eine
Ausbildungsvergütung erhalten werden. Nunmehr steht fest, dass das Land
Niedersachsen seinen Schwerpunkt in der Erzieherreform auf die
tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit setzt. Durch den praktischen
Einsatz in den Kindertageseinrichtungen neben der schulischen Ausbildung können
die angehenden Sozialpädagogischen Assistenten*innen und Erzieher*innen eine
Vergütung von den Trägern erhalten. Die Teilzeit-Variante der Ausbildung wird
in Niedersachsen sowohl für den Berufseinstieg als auch für den Quereinstieg
umgesetzt.
Angehende Sozialpädagogischen
Assistenten*innen sind in die Entgeltgruppe 2 des TVöD SuE einzugruppieren. Die
empfohlene Änderung des Stellenplans ist daher erforderlich, um die Ausbildung
von angehenden Sozialpädagogischen Assistenten*innen zum 01.08.2020 aufnehmen
zu können. Mit dem Auswahlverfahren müsste möglichst zügig begonnen werden. Es
wird daher ergänzend darum gebeten, bereits vor Inkrafttreten des Stellenplanes
2020 über den Nachtragshaushalt mit dem Auswahlverfahren beginnen zu können.
Um sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die
Handlungsfähigkeit nicht zu nehmen, wird empfohlen, vorsorglich Vollzeitarbeitsplätze
zu berücksichtigen. Sollten auch Teilzeitstellen ausreichend sein, wird im
Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt berichtet und der Stellenumfang
entsprechend geändert.
Anteilig werden sich die Personalkosten im
Jahr 2020 auf 87.720 € belaufen. Wird die Anzahl der Ausbildungsplätze bis
einschließlich 2022 um kalenderjährlich sechs Plätze erhöht, tritt folgende
Personalkostenentwicklung ein:
Kosten:
|
2020 |
2021 |
2022 |
|
87.720 € |
298.248 € |
403.512 € |
Für die im Gegenzug wegfallenden dualen
Ausbildungsplätze wurden im Haushalt jährliche Personalkosten in Höhe von
108.000 € berücksichtigt. Im Vergleich hätten sich die Ausbildungskosten für
die wegfallenden Stellen wie folgt dargestellt.
Kosten:
|
2020 |
2021 |
2022 |
|
45.000 € |
153.000 € |
216.000 € |
Die zu erwartenden maximalen jährlichen
Mehraufwendungen belaufen sich voraussichtlich auf:
|
2020 |
2021 |
2022 |
Ausbildungskosten neu |
87.720 € |
298.248 € |
403.512 € |
Ausbildungskosten alt |
45.000 € |
153.000 € |
216.000 € |
Mehraufwand: |
42.720 € |
145.248 € |
187.512 € |
Eine Refinanzierung des genannten
Mehraufwandes wird bis zum 31.07.2023 über die zum 01.01.2020 in Kraft tretende
Richtlinie „Qualität“ des Landes möglich sein. Zum 31.07.2023 wird die
Richtlinie auslaufen.
(Pollehn)