Betreff
Stellenplan 2020 - Bereitstellung von Stellenanteilen für die berufsbegleitende Ausbildung im Erziehungsdienst
Vorlage
BV 2019 1113
Aktenzeichen
51.1-Ra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Über den Nachtragsstellenplan 2020 werden sechs Stellen der Entgeltgruppe S2 für die berufsbegleitende Ausbildung im Erziehungsdienst bereitgestellt. Das Auswahlverfahren zur personellen Besetzung der sechs Ausbildungsstellen kann vor dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltsatzung und dem damit verbundenen Stellenplan 2020 aufgenommen werden.

 

2.    Die im Stellenplan 2020 bereits vorhandenen Stellen für die duale Ausbildung im Erziehungsdienst werden gestrichen.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Das Land Niedersachsen hat sich mit der Reform der Erzieherausbildung auseinandergesetzt. In Vorbereitung auf die Reform wurden über den Stellenplan 2019 insgesamt sechs Stellen für die duale Ausbildung bei der Stadt Burgdorf bereitgestellt. Sukzessive war vorgesehen, die Anzahl der Ausbildungsplätze für angehende Erzieherinnen und Erzieher von sechs im Jahr 2019 auf 12 im Jahr 2020 und insgesamt 18 im Jahr 2021 auszuweiten.

 

Zum Zeitpunkt der Stellenplananmeldung 2019 ist die Fachabteilung davon ausgegangen, dass die Ausbildung zukünftig eine „betriebliche“ Ausbildung sein wird und die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten werden. Nunmehr steht fest, dass das Land Niedersachsen seinen Schwerpunkt in der Erzieherreform auf die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit setzt. Durch den praktischen Einsatz in den Kindertageseinrichtungen neben der schulischen Ausbildung können die angehenden Sozialpädagogischen Assistenten*innen und Erzieher*innen eine Vergütung von den Trägern erhalten. Die Teilzeit-Variante der Ausbildung wird in Niedersachsen sowohl für den Berufseinstieg als auch für den Quereinstieg umgesetzt.

 

Angehende Sozialpädagogischen Assistenten*innen sind in die Entgeltgruppe 2 des TVöD SuE einzugruppieren. Die empfohlene Änderung des Stellenplans ist daher erforderlich, um die Ausbildung von angehenden Sozialpädagogischen Assistenten*innen zum 01.08.2020 aufnehmen zu können. Mit dem Auswahlverfahren müsste möglichst zügig begonnen werden. Es wird daher ergänzend darum gebeten, bereits vor Inkrafttreten des Stellenplanes 2020 über den Nachtragshaushalt mit dem Auswahlverfahren beginnen zu können.

 

Um sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Handlungsfähigkeit nicht zu nehmen, wird empfohlen, vorsorglich Vollzeitarbeitsplätze zu berücksichtigen. Sollten auch Teilzeitstellen ausreichend sein, wird im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt berichtet und der Stellenumfang entsprechend geändert.

 

Anteilig werden sich die Personalkosten im Jahr 2020 auf 87.720 € belaufen. Wird die Anzahl der Ausbildungsplätze bis einschließlich 2022 um kalenderjährlich sechs Plätze erhöht, tritt folgende Personalkostenentwicklung ein:

 

Kosten:

 

2020

2021

2022

 

87.720 €

298.248 €

403.512 €

 

Für die im Gegenzug wegfallenden dualen Ausbildungsplätze wurden im Haushalt jährliche Personalkosten in Höhe von 108.000 € berücksichtigt. Im Vergleich hätten sich die Ausbildungskosten für die wegfallenden Stellen wie folgt dargestellt.

 

Kosten:

 

2020

2021

2022

 

45.000 €

153.000 €

216.000 €

 

Die zu erwartenden maximalen jährlichen Mehraufwendungen belaufen sich voraussichtlich auf:

 

 

2020

2021

2022

Ausbildungskosten neu

87.720 €

298.248 €

403.512 €

Ausbildungskosten alt

45.000 €

153.000 €

216.000 €

Mehraufwand:

42.720 €

145.248 €

187.512 €

 

Eine Refinanzierung des genannten Mehraufwandes wird bis zum 31.07.2023 über die zum 01.01.2020 in Kraft tretende Richtlinie „Qualität“ des Landes möglich sein. Zum 31.07.2023 wird die Richtlinie auslaufen.

 

 

(Pollehn)