Betreff
43. Änderung des Flächennutzungsplans "Neuer Bauhof" - Vorentwurf
Bezug: Vorlagen M 2019 0885 und 01178/00/05
Vorlage
BV 2019 1111
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorentwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

Diese frühzeitige Beteiligung ersetzt die frühzeitigen Beteiligungsschritte aus dem Jahr 2006.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt plant die Zusammenlegung der beiden städtischen Bauhöfe (Bauhof und Gärtnerbauhof) an einem gemeinsamen Standort zwischen der B 188 und der städtischen Kläranlage im Osten Burgdorfs.

 

Über den aktuellen Sachstand wurde zuletzt seitens der zuständigen Fachabteilung 66 (Tiefbau) mittels Vorlage M 2019 0885 vom 11.04.2019 berichtet.

 

Für den neuen gemeinsamen Standort der Bauhöfe ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Ein entsprechender Einleitungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss bereits am 24.01.2006 gefasst (Vorlage 01178/00/05).

 

Ein entsprechender Vorentwurf wurde damals ebenfalls bereits in die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gegeben. Der Vorentwurf umfasste drei Teiländerungsbereiche (Teiländerungsbereich 1: neuer Standort für die Bauhöfe, Teiländerungsbereiche 2 und 3: derzeitige Standorte der Bauhöfe).

 

Das Planverfahren soll nun fortgeführt werden, allerdings nur für den damaligen Teiländerungsbereich 1 (Standort neue Bauhöfe). Planungen für die derzeitigen Standorte der Bauhöfe werden gegebenenfalls und zu gegebener Zeit anlassbezogen in eigenständigen Planverfahren durchgeführt.

 

Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen der damaligen Beteiligung und heute sollen die frühzeitigen Beteiligungsschritte (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs.1 BauGB) nun wiederholt werden. Diese wiederholte frühzeitige Beteiligung ersetzt die frühzeitigen Beteiligungsschritte aus dem Jahr 2006.

 

Hierfür wurde ein neuer Vorentwurf und eine entsprechende Begründung ausgearbeitet (siehe Anlagen).

 

Es ist geplant, auf der Basis dieses Vorentwurfs zeitnah auch einen entsprechenden Vorentwurf für einen Bebauungsplan zu erstellen, so dass beide Planverfahren (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich) parallel betrieben werden können.

 

Anlagen:

-      Vorentwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ vom November 2019

-      Begründung zum Vorentwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuer Bauhof“ vom November 2019

 

 

(Pollehn)