Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
In der Zeit vom 26.02. bis 01.03.2018 fand bei der Stadt Burgdorf eine überörtliche Prüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof zum Personaleinsatz in den Verwaltungsbereichen Personalservice, Kämmerei und Kasse statt.
Der Prüfungszeitraum umfasste das Jahr 2016.
Das Prüfungsergebnis wurde der Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 14.03.2019 zur Kenntnis gegeben. Über das Prüfungsergebnis ist der Rat als Hauptorgan der Stadt Burgdorf gemäß § 5 Absatz 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) zu informieren. Die Prüfungsmitteilung ist der Mitteilungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Nach der Bekanntgabe im Rat ist das Prüfungsergebnis für die Dauer von 7 Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzugeben (§ 5 Abs. 2 NKPG).
Als Anlage 2
ist beigefügt die Stellungnahme der Stadt Burgdorf zum Entwurf des
Prüfungsberichts. Trotz des gemeinsamen Erörterungstermins hat der
Landesrechnungshof die Stellungnahme der Stadt – bis auf kleinere Ausnahmen
(siehe Seite 26 letzter Absatz) – im Abschlussbericht nicht berücksichtigt. An
der kritischen Betrachtung, wie sie in Anlage 2 dargestellt ist, wird
entsprechend weiter festgehalten.
Das städtische Rechnungsprüfungsamt war in
das Verfahren eingebunden und trägt die Stellungnahme mit.
(Pollehn)