Betreff
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Vorlage
2008 0361
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss schlägt die in der Anlage aufgeführten Personen als Jugendhauptschöffen, Jugendschöffen bzw. Jugendhilfsschöffen vor.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Die derzeitige Amtszeit der Jugendhauptschöffen, der Jugendschöffen sowie der Jugendhilfsschöffen endet zum 31.12.2008. Aus diesem Grund ist wieder eine Vorschlagsliste vom Jugendhilfeausschuss aufzustellen.

 

Insgesamt sind zwei Jugendschöffen und zwei Jugendhilfsschöffen sowie zwei Hauptschöffen zu bestimmen.

 

Die Vorschlagslisten der Jugendhilfeausschüsse sollen grundsätzlich mindestens doppelt so viele Personen enthalten wie als Jugend-, Jugendhaupt- und –hilfsschöffen benötigt werden. In die Vorschlagsliste des Amtsgerichtsbezirks Burgdorf sind somit mind. 12 Personen aufzunehmen.

 

Da der Amtsgerichtsbezirk Burgdorf aus mehreren Jugendamtsbezirken besteht, wurde bestimmt, dass vom Jugendamt der Stadt Burgdorf 8 Personen vorzuschlagen sind und vom Jugendamt der Region Hannover vier Personen.

 

Es sind jeweils zur Hälfte Männer und Frauen zu benennen.

 

Als Grundvoraussetzungen sollen die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein. Außerdem müssen die vorgeschlagenen Personen das 25. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode vollendet haben und dürfen nicht älter als 70 Jahre sein.

 

Die Jugendhauptschöffen werden am Landgericht Hildesheim tätig sein. Die Jugendschöffen bzw. Jugendhilfsschöffen werden an das Amtsgericht Burgdorf berufen.

 

Die Vorschlagslisten sind im Jugendamt eine Woche zu jedermanns Einsicht auszulegen. Die Liste muss bis zum 05. Oktober 2008 beim Amtsgericht Burgdorf eingereicht sein.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden durch Rundschreiben darüber informiert, dass entsprechende Vorschläge benötigt werden. Des Weiteren wurde durch Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Bewerbungen für die Übernahme dieser Tätigkeit und Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Jugendamt der Stadt Burgdorf einzureichen sind. Die Bewerberinnen und Bewerber sind als Anlage aufgelistet. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet abschließend über die Vorschläge.

 

Nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung sind auch die Ortsräte bei der Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen zu hören. Dieses Anhörungsrecht haben im gleichen Maße auch die Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher.

 

 

 

 

Anlage

Bewerberliste

 

 

Ergänzung für die Ortsräte

Da bis zum Sitzungstermin des Jugendhilfeausschusses keine Ortsratssitzungen mehr stattfinden, bitte ich, evtl. Hinweise oder Ergänzungen direkt an die Jugendverwaltungsabteilung zu geben.