Betreff
Bilanzierung Radverkehrskonzept Stadt Burgdorf 2011
Vorlage
BV 2019 1098
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf nimmt die Aussagen zur Bilanzierung des "Radverkehrskonzeptes 2011" sowie des Anlagenbandes "Handlungsbedarf und Maßnahmenempfehlungen Radverkehrskonzept 2011" zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahmenempfehlungen wie dargestellt entsprechend der Bereitstellung von Haushaltsmitteln umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1          Allgemeines

 

Im Jahr 2011 wurde das Radverkehrskonzept (Schlussbericht und Anlagenband) für Burgdorf fertiggestellt. Am 28.02.2012 hat der Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf nimmt die Aussagen des Schlussberichts "Radverkehrskonzept 2011" sowie des Anlagenbandes "Handlungsbedarf und Maßnahmenempfehlungen Radverkehrskonzept 2011" zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahmenempfehlungen entsprechend der Bereitstellung von Haushaltsmitteln umzusetzen.

 

In den folgenden Jahren wurden eine Vielzahl von Maßnahmen auch in Zusammenarbeit mit anderen Straßenbaulastträgern umgesetzt. Für die größeren Radverkehrsplanungen wurden Beschlussvorlagen gefertigt, kleinere Maßnahmen wurden im Zuge der Unterhaltung verwirklicht.

 

Am 25.06.2019 hat der Verwaltungsausschuss den Bürgermeister beauftragt, eine Bilanzierung hinsichtlich der Umsetzung des Konzeptes vorzulegen. Gleichzeitig sollen neue Prioritäten formuliert und die neuen gesetzlichen Anforderungen aufgezeigt werden.

 

Mit dieser Vorlage werden die im Anlagenband aufgeführten 151 Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung eingestuft sowie Aussagen zur Entwicklung der Fahrradabstellanlagen getroffen.

 

 

2          Umsetzung der Maßnahmen im Anlagenband (siehe Anlage 1)

 

2.1      Auswertung der umgesetzten Maßnahmen

 

Im Anlagenband wurden die 151 Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung markiert. In der Anlage 1 wurden die umgesetzten Maßnahmen auf der linken Seite grün markiert und die nicht umgesetzten Maßnahmen rot markiert. Der Anlagenband steht aufgrund seines Umfangs nur online in Session zur Verfügung. Die Tabelle in der Anlage 1 gibt einen Überblick über die Umsetzung der Maßnahmen.

 

Insgesamt wurden von den 151 Maßnahmen knapp die Hälfte umgesetzt, nämlich 74 Maßnahmen. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen wurde innerorts durchgeführt. Außerorts, wo häufig andere Straßenbaulastträger zuständig sind, wurden eher wenig Maßnahmen abgeschlossen. Diese Feststellung trifft auch auf Maßnahmen zu, die auf Wirtschaftswegen umzusetzen sind. Die Befestigung von unbefestigten Wegen im Außenbereich ist sehr teuer und bei Lage in Landschaftsschutzgebieten, aufgrund der Vorgaben der Naturschutzbehörde, auch nicht möglich.

 

Von den 99 im Zuständigkeitsbereich der Stadt Burgdorf angesiedelten Maßnahmen wurden bisher 51 abgewickelt, davon 50 Innerorts und eine Maßnahme an Wirtschaftswegen.

 

 

2.2      Prioritäten

 

Die Verwirklichung folgender Maßnahmen soll zukünftig prioritär verfolgt werden:

 

a) Berliner Ring und Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring:

Die Planungen zur neuen Radverkehrsführung am Berliner Ring und der Umbau der Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring sollen gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Maßnahmen Nr. 135, 136, realisiert werden. Das Konzept soll weiterverfolgt werden, wenn sich die Planungen für den Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule konkretisieren. Bisher wurden nur provisorische Maßnahmen umgesetzt, siehe Vorlagen 2017 0163, 2017 0381, M 2018 0527, M 2018 0700.

 

b) Ausbau des Radweges zwischen Kreisverkehr Marktstraße und Mönkeburgstrasse

In Zusammenarbeit mit der Region Hannover sollen die Planungen Ende 2020 erfolgen. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Anfang 2021 geplant. Im Zuges des Ausbaus können weitere Maßnahmen berücksichtigt werden, siehe Maßnahmen Nr. 61, 76, 77, 78, 79. Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 in Höhe von 450.000,00 € bereitgestellt, siehe Vorlage BV 2018 0557.

 

c) Radverkehrsplanung im Zuge des Neubaus der IGS Vor dem Celler Tor

In Zusammenarbeit der Region Hannover soll die Führung des Schülerverkehrs von der IGS bis in das Stadtzentrum untersucht und geplant werden. Diese Planungen sind nicht im Radverkehrskonzept enthalten, da der IGS-Neubau eine neue Entwicklung ist. Es soll in Kürze ein Planungsauftrag gemeinsam mit der Region Hannover vergeben werden.

 

d) Neubau eines Radweges entlang der B 188 zwischen Hülptingsen und Uetze

Der Radwegeneubau fällt außerorts in den Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Zusammen mit der Region Hannover soll versucht werden, den Neubau des Radweges mittelfristig umzusetzen. Zwischen Färberstraße und Leineweberstraße soll der städtische Radweg dann ebenfalls verbreitert werden. Maßnahmen Nr. 123, 124.

 

e) Ausbau des Gehweges auf der Südseite der Ramlinger Straße

Der Verwaltungsausschuss hat am 05.11.2019 beschlossen, bei der Region Hannover auf einen Ausbau des Gehweges auf der Südseite der Ramlinger Straße zu dringen, um dort gleichzeitig den Radverkehr zulassen zu können, siehe Vorlagen 2017 0389, 2017 0389/1, M 2019 0791, A 2019 1048, A 2019 1099.

 

f) Neubau des Radweges zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg

Bisher wurde der Radweg zwischen Mönkeburgstraße und Ahrbergenweg im Jahr 2018 hergestellt, siehe Maßnahme Nr. 72. Diese Maßnahme wurde mit 62% der Baukosten durch den Bund gefördert. Angestrebt wird der Ausbau des zweiten Abschnitts in 2021, siehe Maßnahme Nr. 71. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 105.000,00 € für einen getrennten Geh-/Radweg sind in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

 

3          Fahrradparken

 

3.1      Bisherige Maßnahmen

 

Im Radverkehrskonzept 2011 wurden im Schlussbericht allgemeine Hinweise zum Fahrradparken gegeben sowie Bereiche mit Verbesserungsbedarf angesprochen, siehe Seiten 73 bis 92. Insbesondere wurde die Innenstadt, der Einzelhandel, die Schulen, das Hallen-/Freibad, die Häuser der Jugend sowie die S-Bahn Haltestellen und die Bushaltestellen genannt.

 

Auf diesem Gebiet wurden in der Vergangenheit große Fortschritte erzielt.

Im Rahmen des Stadtstraßenumbaus wurden in der Marktstraße, Poststraße, Braunschweigerstraße hochwertige Fahrradbügel aufgestellt, insgesamt wurden 124 Fahrradabstellplätze geschaffen. Außerdem wurden am Haus der Jugend, der Bücherei, an den Rathäusern II und IV, an der Theodorstraße, am Schützenplatz rd. 72 Fahrradbügel aufgestellt.

Am Hallen-/Freibad und am Gymnasium wurden die Fahrradabstellanlagen vollständig erneuert. Darüber hinaus wurden zahlreiche umgebaute Bushaltestellen mit Fahrradbügeln ausgestattet.

Ferner wurden an den Bahnhöfen Burgdorf und Otze die Bike and Ride-Anlagen durch die Region Hannover erweitert.

 

Eine Übersicht der realisierten Fahrradabstellplätze zeigt die folgende Tabelle. Insgesamt wurden rd. 1412 Abstellplätze geschaffen, davon knapp die Hälfte überdacht.

 

Lage

Jahr

Anzahl Fahrradabstellplätze

davon nicht überdacht

davon überdacht

Anzahl Bügel

Zuständigkeit

Innenstadtumbau

2014 und folgende

124

124

 

62

Stadt Burgdorf

Bahnhof Burgdorf Ostseite

2016

62

 

62

31

Region Hannover

Bahnhof Burgdorf Westseite

2016

190

68

122

 

Region Hannover

Bahnhof Otze

 

32

0

32

16

Region Hannover

Hallen-/Freibad

2017

106

106

 

 

Wirtschaftsbetriebe Burgdorf

Gymnasium

2015/2017/2018

690

180

510

 

Stadt Burgdorf

Rathaus IV

2017

14

14

 

7

Stadt Burgdorf

Rathaus II

2017

22

22

 

11

Stadt Burgdorf

IGS Lehrer

2017

16

16

 

8

Stadt Burgdorf

Tanzschule Hoffmann

2016

12

12

 

6

Privat

Treuhand Hausverwaltung

2016

8

8

 

4

Privat

Cramer Uetzer Straße

2017

22

22

 

11

Privat

Haus der Jugend/Stadthaus Sorgenser Straße

2016

32

32

 

16

Stadt Burgdorf

Bücherei Sorgenser Straße

2018

14

14

 

7

Stadt Burgdorf

FAN-Haus Otze

 

6

6

 

3

Stadt Burgdorf

Theodorstraße gegenüber Bahnhof

2017

28

28

 

14

Stadt Burgdorf

Schützenplatz am Trafohäuschen

2019

18

18

 

9

Stadt Burgdorf

Schützenplatz Westseite

2015

16

16

 

8

Stadt Burgdorf

Summe

 

1412

686

726

 

 

Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbebetriebe und Einzelhändler können über die Stadt Burgdorf kostenlos Fahrradbügel erhalten und diese auf eigene Kosten auf ihren Flächen einbauen. Die Bügel werden von der Region Hannover kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme wird auch als 1000-Bügelprogramm der Region Hannover beworben.

Nach der letzten Lieferung stehen Fahrradbügel durch die Region Hannover wieder zum Einbau zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können sich in der Tiefbauabteilung der Stadt Burgdorf melden.

 

3.2      Geplante Fahrradabstellanlagen

 

Die Stadt Burgdorf will sich an der Bike and Ride-Offensive der Deutschen Bahn AG beteiligen, um an den S-Bahnhöfen weitere Fahrradabstellplätze zu schaffen, bzw. die Qualität der Abstellanlagen zu verbessern. Dafür werden in Kürze gemeinsam mit der Deutschen BahnAG und der Region Hannover die Bahnhöfe bereist, um mögliche Potentiale zu ermitteln.

Darüber hinaus sollen am Schützenplatz in der Nähe des Wochenmarktes weitere Fahrradabstellplätze geschaffen werden.

 

 

4          Neue gesetzliche Anforderungen

 

In der Vergangenheit wurde Innerorts die Radwegebenutzungspflicht aufgrund der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung überall aufgehoben. Die Radfahrer haben nun die Möglichkeit innerorts die Fahrbahn zu benutzen.

 

Außerorts wurde in Einzelfällen die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben. Vorm 23.09.2016 musste für die Anordnung einer Benutzungspflicht, der Nachweis einer erhöhten Gefahrenlage vorliegen. Daraufhin musste aufgrund zweier Klagen die Benutzungspflicht an der K 121 zwischen Otze und Ramlingen sowie zwischen der B 188 n und Schillerslage aufgehoben werden. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung in 2016 wurde der Passus, dass eine erhöhte Gefahrenlage zur Anordnung einer Benutzungspflicht außerorts vorliegen muss, gestrichen. Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (es sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne den Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten, Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zu Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen.

 

Weitere gesetzliche Änderungen gibt es nicht. Das Regelwerk "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2000)" ist zur Zeit in der Überarbeitung.

 

 

5          Förderung von Radverkehrsanlagen

 

In der Vergangenheit wurden zahlreiche Radverkehrsmaßnahmen (Fahrradabstellanlage am Gymnasium und Hallen-/Freibad, Fahrradstraße, Radweg Zilleweg, Radfahrstreifen Uetzer Straße) aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes mit zu 62 % der Baukosten gefördert.

 

Das Land fördert über das Niedersächsische Gemeindefinanzierungsgesetz (NGVFG) ebenfalls Radwege und sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs mit bis zu ca. 60 % der Baukosten.

 

Als neues Förderprogramm ist speziell für Fahrradabstellanlagen die Bike&Ride-Offensive der Deutschen Bahn AG zu nennen. Auch hier steht eine Förderung von ca. 60 % der Baukosten in Aussicht. Die Region Hannover hat in ersten Gesprächen signalisiert, die übrigen Baukosten zu übernehmen.

 

 

Anlage 1:      Tabelle Auswertung Anlagenband Radverkehrskonzept 2011

                  

Ergänzende Materialien:

(werden nur über Session bereitgestellt und liegen der Papierfassung der Vorlage nicht bei):

Radverkehrskonzept 2011 – Anlagenband mit Kennzeichnung Status zur Umsetzung   

(Pollehn)