Betreff
Veränderung der erforderlichen Sporthallenkapazität für den Neubau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf
Vorlage
BV 2019 1088
Aktenzeichen
40.031-2017/003053
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

gem. Beschluss €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Burgdorf vom 14.12.2017 (Beschlussvorlage 2017 0388) wurde das Raumprogramm für den Neubau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) beschlossen.

Das Raumprogramm für den Neubau beinhaltete die Errichtung einer 3-Feld-Sporthalle. Eine Grundlage für die Erarbeitung des Raumprogrammes war das Standardraumprogramm für Gesamtschulen der Landeshauptstadt Hannover aus dem Jahr 2013.

 

Im Rahmen der Nutzerbedarfsermittlung für den Neubau der RBG (M 2019 0839) wurde durch das Büro Drees & Sommer herausgearbeitet, dass aus Erfahrungen der besichtigten Schulen eine 3-Feld-Sporthalle zu klein sei und eine 4-Feld-Sporthalle angestrebt werden sollte. Die RBG teilt diese Auffassung und hat eine exemplarische Belegungsplanung (siehe Anlage) erarbeitet. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Bedarf für den Schulbetrieb von 5,04 Sporthallenfeldern.

 

Bei einer Sporthallenbelegungsplanung durch Schulen ist zu berücksichtigen, dass zunächst die Raumbelegung der Klassen sowie des Fachunterrichtes und erst in einem zweiten Schritt die Sporthallenbelegung erfolgt. Dadurch ergeben sich zwar in einer Sporthallenbelegungsplanung freie Kapazitäten, die jedoch im umgekehrten Fall (optimale Planung von Sporthallenbelegung) zu enormen Schwierigkeiten bei der Schulraumplanung führt.

 

Daher ist grundsätzlich festzustellen, dass die geplante Sporthallenkapazität einer 3-Feld-Sporthalle für die Bedarfe der RBG nicht ausreichend ist.

 

Auch die Landeshauptstadt Hannover hat ihr Standardraumprogramm für Gesamtschulen dahingehend angepasst, dass nunmehr für eine sechszügige Gesamtschule eine 4-Feld-Sporthalle vorgehalten werden soll. Hier wurde den Vorgaben aus dem Kerncurriculum Rechnung getragen.

 

Fraglich ist, wie der erhöhte Bedarf gedeckt werden kann.

 

Nach Nutzungsbeginn des neuen Schulstandortes durch die RBG stehen am Schulstandort „Vor dem Celler Tor“ zwei Sporthallen für Nutzungen zur Verfügung. Aktuell ist die Art der Nachnutzung nicht geklärt.

 

Insofern könnten die Sporthallen zur Deckung des Sporthallenbedarfes der RBG berücksichtigt werden. Aus Sicht der RBG und der Verwaltung wäre die Nutzung der Sporthallenkapazität am bisherigen Standort nicht zielführend.

 

Zwischen den beiden Schulstandorten ist eine Strecke von ca. 1.500 m zu bewältigen. Unter Berücksichtigung der Schulwegeplanung erscheint es nicht sinnvoll, die Wegebeziehung zwischen den Standorten durch die Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad bewältigen zu lassen. Die Fußwegeverbindung zwischen beiden Standorten würde zu Lasten des Unterrichtes bzw. der Pausen der Schülerinnen und Schüler gehen. Denkbar wäre hier eine punktuelle Mitnutzung der Sporthallenkapazitäten am Standort Vor dem Celler Tor 91 – vorbehaltlich eines künftigen Nutzungskonzeptes.

Der Transfer der Schülerinnen und Schüler zwischen den Standorten könnte alternativ über ein Busunternehmen sichergestellt werden. Hierfür wäre mit jährlichen Kosten in Höhe von 100.000 € (ohne Berücksichtigung von Kostensteigerungen) zu rechnen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Umfang des täglichen Transfers zwischen den Standorten. Für die Betrachtung wurde ein Mittelwert zu Grunde gelegt.

 

Der Transfer der Schülerinnen und Schüler erscheint unter pädagogischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht zweckmäßig.


 

Bislang wurde in der Beschlussvorlage 2017 0388 für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle von Kosten in Höhe von ca. 6.500.000 € ausgegangen (vgl. Anlage 15, Seite 2).

Mit Kostenstand 2019 müsste - unter Berücksichtigung von Baukostensteigerungen – für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Kosten von ca. 7.000.000 € gerechnet werden. Die aktuelle Kostenschätzung für den Neubau einer 4-Feld-Sporthalle kalkuliert Kosten von ca. 10.300.000 €.

 

 

 

Neubau 3-Feld

Neubau 4-Feld

Kostenstand 2019

7.000.000 €

10.300.000 €

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die erhöhte Sporthallenkapazität der RBG anerkannt und durch den Neubau einer 4-Feld-Halle sichergestellt wird. Entsprechende Kosten sind in der Haushaltsmittelplanung zu berücksichtigen.

 

    

 

(Pollehn)