Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Burgdorf vom 14.12.2017
(Beschlussvorlage 2017 0388) wurde das Raumprogramm für den Neubau der
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) beschlossen.
Das Raumprogramm für den Neubau beinhaltete die Errichtung einer
3-Feld-Sporthalle. Eine Grundlage für die Erarbeitung des Raumprogrammes war
das Standardraumprogramm für Gesamtschulen der Landeshauptstadt Hannover aus
dem Jahr 2013.
Im Rahmen der Nutzerbedarfsermittlung für den Neubau der RBG (M 2019
0839) wurde durch das Büro Drees & Sommer herausgearbeitet, dass aus
Erfahrungen der besichtigten Schulen eine 3-Feld-Sporthalle zu klein sei und
eine 4-Feld-Sporthalle angestrebt werden sollte. Die RBG teilt diese Auffassung
und hat eine exemplarische Belegungsplanung (siehe Anlage) erarbeitet. Daraus
ergibt sich ein rechnerischer Bedarf für den Schulbetrieb von 5,04
Sporthallenfeldern.
Bei einer Sporthallenbelegungsplanung durch Schulen ist zu
berücksichtigen, dass zunächst die Raumbelegung der Klassen sowie des
Fachunterrichtes und erst in einem zweiten Schritt die Sporthallenbelegung
erfolgt. Dadurch ergeben sich zwar in einer Sporthallenbelegungsplanung freie
Kapazitäten, die jedoch im umgekehrten Fall (optimale Planung von
Sporthallenbelegung) zu enormen Schwierigkeiten bei der Schulraumplanung führt.
Daher ist grundsätzlich festzustellen, dass die geplante
Sporthallenkapazität einer 3-Feld-Sporthalle für die Bedarfe der RBG nicht
ausreichend ist.
Auch die Landeshauptstadt Hannover hat ihr Standardraumprogramm für
Gesamtschulen dahingehend angepasst, dass nunmehr für eine sechszügige
Gesamtschule eine 4-Feld-Sporthalle vorgehalten werden soll. Hier wurde den
Vorgaben aus dem Kerncurriculum Rechnung getragen.
Fraglich ist, wie der erhöhte Bedarf gedeckt werden kann.
Nach Nutzungsbeginn des neuen Schulstandortes durch die RBG stehen am
Schulstandort „Vor dem Celler Tor“ zwei Sporthallen für Nutzungen zur
Verfügung. Aktuell ist die Art der Nachnutzung nicht geklärt.
Insofern könnten die Sporthallen zur Deckung des Sporthallenbedarfes
der RBG berücksichtigt werden. Aus Sicht der RBG und der Verwaltung wäre die
Nutzung der Sporthallenkapazität am bisherigen Standort nicht zielführend.
Zwischen den beiden Schulstandorten ist eine Strecke von ca. 1.500 m
zu bewältigen. Unter Berücksichtigung der Schulwegeplanung erscheint es nicht
sinnvoll, die Wegebeziehung zwischen den Standorten durch die Schülerinnen und
Schüler regelmäßig zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad bewältigen zu lassen. Die
Fußwegeverbindung zwischen beiden Standorten würde zu Lasten des Unterrichtes
bzw. der Pausen der Schülerinnen und Schüler gehen. Denkbar wäre hier eine
punktuelle Mitnutzung der Sporthallenkapazitäten am Standort Vor dem Celler Tor
91 – vorbehaltlich eines künftigen Nutzungskonzeptes.
Der Transfer der Schülerinnen und Schüler zwischen den Standorten
könnte alternativ über ein Busunternehmen sichergestellt werden. Hierfür wäre
mit jährlichen Kosten in Höhe von 100.000 € (ohne Berücksichtigung von
Kostensteigerungen) zu rechnen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Umfang des
täglichen Transfers zwischen den Standorten. Für die Betrachtung wurde ein
Mittelwert zu Grunde gelegt.
Der Transfer der Schülerinnen und Schüler erscheint unter
pädagogischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht
zweckmäßig.
Bislang wurde in der Beschlussvorlage 2017 0388 für den Neubau einer
3-Feld-Sporthalle von Kosten in Höhe von ca. 6.500.000 € ausgegangen (vgl.
Anlage 15, Seite 2).
Mit Kostenstand 2019 müsste - unter Berücksichtigung von
Baukostensteigerungen – für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Kosten von
ca. 7.000.000 € gerechnet werden. Die aktuelle Kostenschätzung für den Neubau
einer 4-Feld-Sporthalle kalkuliert Kosten von ca. 10.300.000 €.
|
Neubau 3-Feld |
Neubau 4-Feld |
Kostenstand 2019 |
7.000.000
€ |
10.300.000
€ |
Die Verwaltung schlägt vor, dass die erhöhte Sporthallenkapazität der
RBG anerkannt und durch den Neubau einer 4-Feld-Halle sichergestellt wird.
Entsprechende Kosten sind in der Haushaltsmittelplanung zu berücksichtigen.
(Pollehn)