Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in Institutionen, Vereinen und Verbänden
Vorlage
BV 2019 1075
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertretung der Stadt Burgdorf in den nachfolgend aufgeführten Institutionen, Vereinen und Verbänden werden folgende Personen entsandt:

 

 

Gremium

Person

Benannt durch

 

1.

 

Gesellschafterversammlung der „Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH“

 

 

1.    Armin Pollehn (Bürgermeister)

 

 

 

2.    Gerald Hinz

 

 

SPD/Grüne/WGS/FB

 

 

3.    Simone Heller

 

SPD/Grüne/WGS/FB

 

 

4.    Kurt-Ulrich Schulz

 

SPD/Grüne/WGS/FB

 

 

5.    Lukas Kirstein

 

SPD/Grüne/WGS/FB

 

 

 

6.    Barthold Plaß

 

CDU/FDP

 

 

 

7.    Jens Braun

 

AfD

 

 

8.    Frau/Herr

 

………………………….

 

 

 

CDU/FDP

 

Gremium

Person

Benannt durch

 

2.

 

Mitgliederversammlung des Vereins „Burgdorfer Pferdeland e.V.“

 

 

 

 

 

Frau/Herr

 

………………………….

 

Wahl gem. § 67 NKomVG

 

3.

 

Mitgliederversammlung des Vereins „Stadtmarketing e.V.“

 

 

1.    Gerald Hinz

 

SPD/Grüne/WGS/FB

 

 

2.    Barthold Plaß

CDU/FDP

 

 

3.    Frau/Herr

 

………………………….

 

HVB gem. 138 Abs. 2 NKomVG

 

4.

 

Mitgliederversammlung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Stadt Burgdorf e.V. (VVV)

 

 

Frau/Herr

 

………………………….

 

Wahl gem. § 67 NKomVG

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit von Bürgermeister Alfred Baxmann endet mit Ablauf des 31.10.2019.

 

Herr Baxmann ist Mitglied

 

  1. in der Gesellschafterversammlung der „Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH“,

 

  1. in der Mitgliederversammlung Burgdorfer Pferdeland e.V.,

 

  1. in der Mitgliederversammlung des Vereins „Stadtmarketing e.V.,
  2. in der Mitgliederversammlung und im Vorstand des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Stadt Burgdorf e.V. (VVV),

 

  1. im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf und
  2. in der Verbandsversammlung Wasserverband Nordhannover.

Mit dem Ablauf seiner Amtszeit enden auch die jeweiligen Mitgliedschaften.

Die Entsendung einer neuen Vertreterin/eines neuen Vertreters der Stadt Burgdorf ist ab dem 01.11.2019 erforderlich und ist wie nachfolgend dargestellt vorzunehmen:

 

 

1.        Gesellschafterversammlung der „Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH“

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 29.12.2005 in der Fassung vom 23.02.2006 besteht die Gesellschafterversammlung aus acht Mitgliedern, die gem. § 138 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 6 NKomVG vom Rat der Stadt Burgdorf besetzt werden.

 

Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG ist der Bürgermeister bei der Benennung zu berücksichtigen, soweit er nicht verzichtet. Der Bürgermeister kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte

oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen.

Von den Fraktionen und Gruppen sind mithin noch sieben Vertreter zu benennen.

Gem. § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat durch Beschluss fest, wie sich die Gesamtzahl der zu benennenden Vertreterinnen oder Vertreter verteilt. Inhalt dieses Beschlusses muss darüber hinaus deren namentliche Nennung und die Feststellung sein, welche Fraktion/Gruppe die jeweilige Vertreterin oder den jeweiligen Vertreter benannt hat.

Da Herr Armin Pollehn bereits Mitglied der Gesellschafterversammlung ist und in seiner Funktion als Bürgermeister ab 01.11.2019 den Platz von Herrn Alfred Baxmann einnimmt, ist der frei werdende Platz von der CDU/FDP-Gruppe neu zu besetzen.

 

 

2.        Mitgliederversammlung des Vereins „Burgdorfer Pferdeland e.V.“

 

Seit 2003 ist die Stadt Burgdorf Mitglied im Verein „Burgdorfer Pferdeland e.V.“.

 

Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die Organe des Vereins

  1. die Mitgliederversammlung und
  2. der Vorstand.

 

§ 4 Abs. 4 der Vereinssatzung schreibt vor, dass bei kooperativer Mitgliedschaft (Behörden, Institutionen usw.) ein dem Vorstand zu benennender Vertreter stimmberechtigt ist. Daher ist in die Mitgliederversammlung des Vereins ein Vertreter zu entsenden.

 

 

 

3.        Mitgliederversammlung des Vereins „Stadtmarketing e.V.“

 

Gemäß § 5 der Vereinssatzung sind Organe des Vereins

 

  1. die Mitgliederversammlung und
  2. der Vorstand.

 

Nach § 8 Abs. 1 und 2 der Vereinssatzung ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Burgdorf kraft Gesetzes Mitglied des Vorstandes.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat die Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung drei Stimmen durch drei stimmberechtigte Personen. Diese können ihre Stimmen nur einheitlich abgeben.

 

Entsprechend diesen Vorgaben sind in die Mitgliederversammlung drei stimmberechtigte Personen zu entsenden. Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen sind, muss gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Bürgermeister, sofern er nicht darauf verzichtet, dazu zählen. Der Bürgermeister kann an seine Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Von den Fraktionen sind mit Herrn Gerald Hinz und Herrn Barthold Plaß zwei Vertreter nach § 71 Abs. 6 NKomVG benannt worden.

 

 

4.        Mitgliederversammlung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Stadt Burgdorf e.V. (VVV)

 

Die Stadt Burgdorf ist seit Gründung im Jahre 1950 Mitglied des VVV.

 

Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand,
  2. die Mitgliederversammlung und
  3. der Geschäftsführer.

 

Gemäß § 13 der Satzung besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und 13 Beisitzern. Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen teil. Kraft Amtes ist der Bürgermeister Beisitzer (§ 11 der Vereinssatzung).

 

Bis jetzt hat der Bürgermeister die Stadt Burgdorf auch in der Mitgliederversammlung vertreten.

 

5.        Vorsitz Verwaltungsrat Stadtsparkasse Burgdorf

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Nds. Sparkassengesetz ist der Hauptverwaltungsbeamte kraft Gesetzes Vorsitzender des Verwaltungsrats.

 

Ein Feststellungsbeschluss ist nicht erforderlich.

 

6.        Verbandsversammlung Wasserverband Nordhannover

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandsordnung ist der Hauptverwaltungsbeamte kraft Gesetzes Mitglied der Verbandsversammlung.

 

Ein Feststellungsbeschluss ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)