Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung) / Abschnittsbildung
Vorlage
2008 0360
Aktenzeichen
643-00
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.

  1. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen / Abschnitte für die Beleuchtung bei den in der Vorlage genannten Straßen gesondert zu ermitteln.

Sachverhalt und Begründung:

Ab Juni 2008 werden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des Erneuerungskonzeptes Beleuchtung erneuert. Für die Erneuerung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.

Anlage                                                 Teileinrichtung                  Abschnitt

Am Gümmekanal                            Beleuchtung                   

(Bereich Schillerstraße bis

 zum Wendehammer)

An der Bleiche                              Beleuchtung

Birkhuhnweg                                 Beleuchtung

Blumenweg                                   Beleuchtung

Dammgartenfeld                            Beleuchtung                    Drei Eichen bis

        Niedersachsenring

Dammgartenfeld – Am Kahlen           Beleuchtung                     Niedersachsenring

Lehn – Dammgartenstraße                                                    bis Geibelstraße

Elchweg                                      Beleuchtung

Erlenweg                                     Beleuchtung

Goethestraße                               Beleuchtung

Heeßeler Damm                             Beleuchtung

Heeßeler Kirchweg                         Beleuchtung

(im Bereich Heeßeler Damm

 bis zur Hochbrücke)

Heeßeler Kirchweg                         Beleuchtung

(Lehrter Straße bis zum

 Wendehammer / entlang der Hochbrücke)

Verbindungsweg Heeßeler               Beleuchtung

Damm / An der Mösch

Louisenstraße                               Beleuchtung

Mühlenstraße                                Beleuchtung

Paradiesweg                                 Beleuchtung

Rübezahlweg                                Beleuchtung

Schillerstraße – Am Gümmekanal       Beleuchtung

 – Eseringer Straße – Drei Eichen

Schlossstraße                               Beleuchtung                    Mühlenstraße bis

                                                                                     Poststraße

Schützenweg                               Beleuchtung                    Schlossstraße –

                                                                                     Richtung Aue

Tennisweg                                   Beleuchtung

Wächterstieg                                Beleuchtung

Welfenweg                                   Beleuchtung

Verbindungsweg Paradiesweg          Beleuchtung

 - Welfenweg

Die Vorlage bezieht sich auf die Monate Juni/Juli 2008. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese beiden Monate betragen ca. 74.700 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 54.000 €

Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Unterhaltungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.

Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert werden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.