Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
- Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen / Abschnitte für die Beleuchtung bei den in der Vorlage genannten Straßen gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Ab Juni 2008 werden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des Erneuerungskonzeptes Beleuchtung erneuert. Für die Erneuerung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Am Gümmekanal Beleuchtung
(Bereich Schillerstraße bis
zum Wendehammer)
An der Bleiche Beleuchtung
Birkhuhnweg Beleuchtung
Blumenweg Beleuchtung
Dammgartenfeld Beleuchtung Drei Eichen bis
Niedersachsenring
Dammgartenfeld – Am Kahlen Beleuchtung Niedersachsenring
Lehn – Dammgartenstraße bis Geibelstraße
Elchweg Beleuchtung
Erlenweg Beleuchtung
Goethestraße Beleuchtung
Heeßeler Damm Beleuchtung
Heeßeler Kirchweg Beleuchtung
(im Bereich Heeßeler Damm
bis zur
Hochbrücke)
Heeßeler Kirchweg Beleuchtung
(Lehrter Straße bis zum
Wendehammer /
entlang der Hochbrücke)
Verbindungsweg Heeßeler Beleuchtung
Damm / An der Mösch
Louisenstraße Beleuchtung
Mühlenstraße Beleuchtung
Paradiesweg Beleuchtung
Rübezahlweg Beleuchtung
Schillerstraße – Am Gümmekanal Beleuchtung
– Eseringer Straße – Drei Eichen
Schlossstraße Beleuchtung Mühlenstraße bis
Poststraße
Schützenweg Beleuchtung Schlossstraße –
Richtung Aue
Tennisweg Beleuchtung
Wächterstieg Beleuchtung
Welfenweg Beleuchtung
Verbindungsweg Paradiesweg Beleuchtung
- Welfenweg
Die Vorlage bezieht sich auf die Monate Juni/Juli 2008. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese beiden Monate betragen ca. 74.700 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 54.000 €
Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Unterhaltungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert werden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.