Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr.
10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
den Jahresabschluss des Jahres 2018. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018, die über 10.000 € liegen und die
bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1
NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2018 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117
NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2018 beim Bürgermeister lag) zur
Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses 2018 (30.100,99 €) und einen Teil des Überschusses des
außerordentlichen Ergebnisses 2018 (312.960,01 €) dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich (Abwasserbeseitigung) zuzuführen. Der verbleibende Überschuss in Höhe von
1.645.708,83 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit
sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein
Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine
Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2018 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und
der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
nach § 129 Abs. 1 NKomVG fristgerecht am 27.03.2019 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2018 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum
Anhang – und der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sind dem Rat gemäß § 129
Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser
Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim
Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen
Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage
beizufügen. Sie liegen vollständig vor und waren Gegenstand der
Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).
Der vorliegende
Jahresabschluss 2018 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit
einem Überschuss in Höhe von 30.100,99 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan
2018, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -6.800.700,00 €
vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 6.830.800,99 €.
Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von
1.958.668,84 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von
2.153.000,00 € vorsah, eine Verschlechterung von -194.331,16 € bedeutet.
Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Überschuss
in Höhe von 1.988.769,83 € ab (Haushaltsplan 2018 = -4.647.700,00 €).
Finanzrechnung
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der
Finanzrechnung 2018 ein positiver Saldo in Höhe von 3.895.810,51 € ergeben
(Haushalt 2018 = -3.503.100,00 €).
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2018 bei
-2.321.914,70 € (Haushalt 2018 = -8.976.300,00 €).
Im Jahr 2018 erfolgten keine Neuaufnahmen von Krediten für
Investitionen. Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der bestehenden
Darlehen lagen bei 1.216.961,51 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit
im Jahr 2018 ein negativer Saldo in dieser Höhe ergibt.
Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und
Auszahlungen ein negativer Saldo in Höhe von -164.620,18 €.
Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Erhöhung der liquiden
Mittel um
192.314,12 €.
Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2018 einen positiven
Endbestand an Zahlungsmitteln von 10.806.659,90 € aus, der in der Bilanz
auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.
Bilanz
Das Volumen der Bilanz hat sich von 253.704.949,11 € (Stand
Schlussbilanz zum 31.12.2017) um 2.015.407,84 € auf 255.720.356,95 € (Stand
Schlussbilanz zum 31.12.2018) erhöht.
Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die
Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im
Rechenschaftsbericht.
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das
Haushaltsjahr 2018
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2018 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 30.08.2019 zusammengefasst.
Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 155, 156 NKomVG.
Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und gebotenen Wirtschaftlichkeit, mit Ausnahme der Beanstandung zum Umbau des Kutscherhauses, verfahren wurde und
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
· Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und
· die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.
Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.
Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2018 weißt
folgenden erläuterungsbedürftigen Bestandteil auf, zu dem wie folgt Stellung
genommen wird.
Beanstandung
Umbau Kutscherhaus
zur Druckerei und Büros
Im Jahr 2016 wurde damit
begonnen, das denkmalgeschützte Kutscherhaus umzubauen, um die Druckerei, die
sich im RH II befindet, dort einzurichten und im Dachgeschoss Büroräume zu
erstellen. Zu diesem Zweck waren umfangreiche Arbeiten durchzuführen, die im
Jahr 2018 abgeschlossen und mit einer Summe von 130.902,92 € abgerechnet
wurden. U. a. wurde die vorhandene Gasheizungsanlage gegen eine Umluftheizung
ausgetauscht.
Raumtemperatur
Nach den gültigen Regeln für
Arbeitsstätten (ASR A 3.5 Raumtemperatur) ist in Arbeitsräumen mit leichter
Arbeitsschwere (sitzen) eine Temperatur von + 20 Grad C über die gesamte
Nutzungsdauer vorzuhalten. Raumtemperaturmessungen zu verschiedenen Tageszeiten in der Zeit vom 10.01.2018 bis zum 16.01.2018
ergaben eine Raumtemperatur von 16,89 Grad C im Mittel. Am Montag, den
15.01.2018 um 06:44:00 Uhr betrug die gemessene Temperatur nur 12,0 Grad. Um
eine entsprechende Raumtemperatur zu erreichen, wurden in den Fensterbereichen
außerdem Infrarotplatten (Strahlungsheizkörper) angebracht. Da diese Maßnahme
nicht ausreichte, wurden in den Büros zusätzlich noch Radiatoren aufgestellt.
Insgesamt handelt es sich um
fünf Infrarotplatten und vier Radiatoren.
Luftfeuchtigkeit
Auch wurde im Messzeitraum
(10.01. – 16.01.2018) eine trockene Raumluft festgestellt. Um die Situation zu
verbessern, wurden Luftbefeuchter beschafft, nach Aussage der Fachabteilung
aber nur mit mäßigem Erfolg eingesetzt. U.a. verursachten sie in den Räumen
Zugluft, die als unangenehm empfunden wurde.
Stromverbrauch
Nach den dem RPA vorliegenden
Unterlagen besitzt das Kutscherhaus eine Brutto-Grundfläche von 308,38 m².
Folgende Stromkosten fielen in den Jahren 2016 – 2018 an:
2016 |
2017 |
2018 |
329,43 € |
4.664,93 € |
5.617,70 € |
Vom 30.11.2017 bis zum
11.09.2018 wurden Räume von der Abteilung 25 als Büros genutzt. Von daher ist
der Stromverbrauch höher.
Um den Anteil des
Stromverbrauches im Kutscherhaus zu veranschaulichen, wird das RH I mit einer
Brutto-Grundfläche von 1.560,46 m², also nahezu das 5-fache an Fläche,
herangezogen. Hier fielen folgende Stromkosten an:
2016 |
2017 |
2018 |
5.124,56 € |
4.732,75 € |
5.396,90 € |
Bei diesem Vergleich ist
deutlich zu erkennen, dass der Stromverbrauch im Kutscherhaus gegenüber dem RH
I sehr hoch ist. Das liegt auch daran, dass, um eine angenehme Raumtemperatur
zu erreichen, zusätzliche Heizradiatoren in den Räumen aufgestellt und in den
Fensterbereichen Infrarotplatten angebaut wurden, die einen entsprechend hohen
Stromverbrauch haben.
Derzeitige Nutzung des
Gebäudes
Gegenwärtig wird das Obergeschoss im Kutscherhaus noch
vom Personalrat und dem Controller genutzt. Die Räumlichkeiten, die im
Erdgeschoss für die Druckerei vorgesehen waren, können wegen der Raumtemperaturen
sowie der Luftfeuchtigkeit und der damit verbundenen Geruchsbelästigung derzeit
nur als Abstellraum in Anspruch genommen werden. Die Druckerei befindet sich
weiterhin in den Kellerräumen des RH II.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass der Umbau des Kutscherhauses verbunden mit den hohen
Kosten für die derzeitige Nutzung unwirtschaftlich und für die Mitarbeiter
unzumutbar war bzw. für den Personalrat und den Controller noch ist. Es
entstand lediglich nur ein sehr teurer Abstellraum.
Stellungnahme
Das
Kutscherhaus wurde 2016 bis 2017 saniert. Der ehemalige Stall, der zuvor als
unbeheizter Lagerraum genutzt wurde, sollte für die Nutzung durch die Druckerei
entsprechend hergerichtet werden. Damit verbunden waren Anforderungen gleichmäßiger
Raumlufttemperatur und Luftfeuchte sowie die Einhaltung von
Brandschutzbestimmungen.
Es wurde
entschieden, Klima-Invertergeräte sowohl im EG als auch im OG einzusetzen. Die
Invertergeräte haben den Vorteil, sowohl für Heizzwecke (funktional und energiesparend
wie eine Wärmepumpe) als auch zur Kühlung eingesetzt werden zu können. Da die
Räume im OG zuvor nur sporadisch genutzt wurden, erschien der Einsatz
folgerichtig.
Nach
Maßnahmenabschluss traten aus dem Fußbodenbelag im neuen EG-Raum jedoch Gerüche
auf, die zumindest als unangenehm eingestuft wurden. Es wurde entschieden, den
neu hergerichteten Raum intensiv zu lüften, zugleich musste aufgrund der kalten
Jahreszeit dagegen geheizt werden. Messungen hatten jedoch keine
Schadstoffrückstände ergeben.
Zum Winter
2017/2018 wurden Kollegen der Gebäudewirtschaft im Kutscherhaus untergebracht.
Zeitgleich fiel das Klimaaußengerät wiederholt aus, da Laub- und
Staubrückstände die Technik im Gerät lahmlegten. Dies führte zur wiederholten
Gerätevereisung. Das waren aufgrund der Winterzeit sehr unglückliche Umstände.
Um die Umstände abzumildern, wurden elektrisch betriebene Radiatoren beschafft
und aufgestellt. Dies ist natürlich denkbar ungünstig und eine kostenintensive
Betriebsweise.
Zusammenfassend mit den Erfahrungen des Betriebs lässt sich
feststellen, dass der Einsatz der Klima-Invertergeräte für das Kutscherhaus im
OG die falsche Entscheidung war, insbesondere durch die intensive Raumnutzung,
die sich ergab. Auch der Laub- und Schmutzanfall durch Verwirbelungen vor dem
Außengerät war nicht bekannt. Eine andere Geräteaufstellung war nicht möglich,
da Rücksicht auf Denkmalschutzbelange genommen werden musste.
Im Folgejahr
wurde überlegt, eine konventionelle Warmwasserheizung im OG einzubauen. Dies
wurde jedoch verworfen, da das Kutscherhaus-OG zukünftig nur noch sporadisch
durch den Personalratsvorsitzenden und den Personalrat genutzt werden sollte.
Gerade auch wegen der Brandschutzbelange im OG (hier hatte keine Sanierung
stattgefunden) sollten KollegInnen anderenorts untergebracht werden.
Die
Nutzungseinschränkung im OG konnte aufgrund von Büroraumengpässen nicht
umgesetzt werden.
Jahresergebnis
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen aus Benutzungsgebühren
die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen.
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten von den
kalkulierten Kosten ab, sind Kostenüberdeckungen bzw. – unterdeckungen
auszugleichen. Die haushaltrechtliche Umsetzung der gebührenrechtlichen
Vorgaben erfolgt über den Sonderposten „Gebührenausgleich“. Die Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2018 ergibt für den Bereich
Schmutzwasserbeseitigung einen
Überschuss in Höhe von 177.339 € und für den Bereich
Niederschlagswasserbeseitigung einen Überschuss in Höhe von 165.722 €. Diese
Gebührenüberschüsse sollten für das Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der Ergebnisverwendung
direkt und ergebnisneutral durch Ergebnisverwendungsbeschluss des Rates dem
Sonderposten „Gebührenausgleich“ zugeführt werden. |
Entsprechend
dem Vorsichtsprinzip und dem Imparitätsprinzip werden Gebührenunterdeckungen,
die in den folgenden Jahren durch Mehrerträge ausgeglichen werden sollen, nicht
in der Bilanz ausgewiesen.
Verwendung des Jahresergebnisses
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.
V. m. § 110 Abs. 7 S. 3 und § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen.
Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2018 beim
ordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 30.100,99 € und beim
außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.958.668,84 € ergeben.
Die Verwaltung empfiehlt, den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 (30.100,99 €) und einen Teil des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses 2018 (312.960,01 €) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Abwasserbeseitigung) zuzuführen. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 1.645.708,83 € sollte der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.
Anlagen
Anlage 1 |
- |
Jahresabschluss der Stadt
Burgdorf zum 31.12.2018 |
|
|
|
Anlage 2 |
- |
Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
der Stadt Burgdorf |
(Baxmann)