Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2018
Vorlage
BV 2019 1061
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2018. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2018 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 (30.100,99 €) und einen Teil des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses 2018 (312.960,01 €) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Abwasserbeseitigung) zuzuführen. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 1.645.708,83 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.      

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2018 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses nach § 129 Abs. 1 NKomVG fristgerecht am 27.03.2019 festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2018 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum Anhang – und der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sind dem Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage beizufügen. Sie liegen vollständig vor und waren Gegenstand der Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).

 

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2018 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2018 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 30.100,99 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2018, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -6.800.700,00 € vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 6.830.800,99 €.

 

Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 1.958.668,84 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von 2.153.000,00 € vorsah, eine Verschlechterung von -194.331,16 € bedeutet.

 

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1.988.769,83 € ab (Haushaltsplan 2018 = -4.647.700,00 €). 

 

 

Finanzrechnung

 

Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der Finanzrechnung 2018 ein positiver Saldo in Höhe von 3.895.810,51 € ergeben (Haushalt 2018 = -3.503.100,00 €).

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2018 bei -2.321.914,70 € (Haushalt 2018 = -8.976.300,00 €).

 

Im Jahr 2018 erfolgten keine Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen. Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der bestehenden Darlehen lagen bei 1.216.961,51 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit im Jahr 2018 ein negativer Saldo in dieser Höhe ergibt.

 

Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen ein negativer Saldo in Höhe von -164.620,18 €.

 

Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Erhöhung der liquiden Mittel um
192.314,12 €. 

 

Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2018 einen positiven Endbestand an Zahlungsmitteln von 10.806.659,90 € aus, der in der Bilanz auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.

 

Bilanz

Das Volumen der Bilanz hat sich von 253.704.949,11 € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2017) um 2.015.407,84 € auf 255.720.356,95 € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2018) erhöht.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im Rechenschaftsbericht.

 

 

 

Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2018 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 30.08.2019 zusammengefasst.

 

Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 155, 156 NKomVG.

 

Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass

 

   der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

   die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

 

   bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Be­achtung der maßge­benden Verwaltungsgrundsätze und gebotenen Wirtschaftlichkeit, mit Ausnahme der Beanstandung zum Umbau des Kutscherhauses, verfahren wurde und

 

   das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

·         Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und

 

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:

 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.

 

Gegen eine Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 

Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.

 

Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2018 weißt folgenden erläuterungsbedürftigen Bestandteil auf, zu dem wie folgt Stellung genommen wird.

 

 

Beanstandung

Umbau Kutscherhaus zur Druckerei und Büros

Im Jahr 2016 wurde damit begonnen, das denkmalgeschützte Kutscherhaus umzubauen, um die Druckerei, die sich im RH II befindet, dort einzurichten und im Dachgeschoss Büroräume zu erstellen. Zu diesem Zweck waren umfangreiche Arbeiten durchzuführen, die im Jahr 2018 abgeschlossen und mit einer Summe von 130.902,92 € abgerechnet wurden. U. a. wurde die vorhandene Gasheizungsanlage gegen eine Umluftheizung ausgetauscht.

Raumtemperatur

Nach den gültigen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.5 Raumtemperatur) ist in Arbeitsräumen mit leichter Arbeitsschwere (sitzen) eine Temperatur von + 20 Grad C über die gesamte Nutzungsdauer vorzuhalten. Raumtemperaturmessungen zu verschiedenen Tageszeiten  in der Zeit vom 10.01.2018 bis zum 16.01.2018 ergaben eine Raumtemperatur von 16,89 Grad C im Mittel. Am Montag, den 15.01.2018 um 06:44:00 Uhr betrug die gemessene Temperatur nur 12,0 Grad. Um eine entsprechende Raumtemperatur zu erreichen, wurden in den Fensterbereichen außerdem Infrarotplatten (Strahlungsheizkörper) angebracht. Da diese Maßnahme nicht ausreichte, wurden in den Büros zusätzlich noch Radiatoren aufgestellt.

Insgesamt handelt es sich um fünf Infrarotplatten und vier Radiatoren.

Luftfeuchtigkeit

Auch wurde im Messzeitraum (10.01. – 16.01.2018) eine trockene Raumluft festgestellt. Um die Situation zu verbessern, wurden Luftbefeuchter beschafft, nach Aussage der Fachabteilung aber nur mit mäßigem Erfolg eingesetzt. U.a. verursachten sie in den Räumen Zugluft, die als unangenehm empfunden wurde.

 

Stromverbrauch

Nach den dem RPA vorliegenden Unterlagen besitzt das Kutscherhaus eine Brutto-Grundfläche von 308,38 m². Folgende Stromkosten fielen in den Jahren 2016 – 2018 an:

 

2016

2017

2018

329,43 €

4.664,93 €

5.617,70 €

 

Vom 30.11.2017 bis zum 11.09.2018 wurden Räume von der Abteilung 25 als Büros genutzt. Von daher ist der Stromverbrauch höher.

 

Um den Anteil des Stromverbrauches im Kutscherhaus zu veranschaulichen, wird das RH I mit einer Brutto-Grundfläche von 1.560,46 m², also nahezu das 5-fache an Fläche, herangezogen. Hier fielen folgende Stromkosten an:

 

2016

2017

2018

5.124,56 €

4.732,75 €

5.396,90 €

 

Bei diesem Vergleich ist deutlich zu erkennen, dass der Stromverbrauch im Kutscherhaus gegenüber dem RH I sehr hoch ist. Das liegt auch daran, dass, um eine angenehme Raumtemperatur zu erreichen, zusätzliche Heizradiatoren in den Räumen aufgestellt und in den Fensterbereichen Infrarotplatten angebaut wurden, die einen entsprechend hohen Stromverbrauch haben.

Derzeitige Nutzung des Gebäudes

Gegenwärtig wird das Obergeschoss im Kutscherhaus noch vom Personalrat und dem Controller genutzt. Die Räumlichkeiten, die im Erdgeschoss für die Druckerei vorgesehen waren, können wegen der Raumtemperaturen sowie der Luftfeuchtigkeit und der damit verbundenen Geruchsbelästigung derzeit nur als Abstellraum in Anspruch genommen werden. Die Druckerei befindet sich weiterhin in den Kellerräumen des RH II.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Umbau des Kutscherhauses verbunden mit den hohen Kosten für die derzeitige Nutzung unwirtschaftlich und für die Mitarbeiter unzumutbar war bzw. für den Personalrat und den Controller noch ist. Es entstand lediglich nur ein sehr teurer Abstellraum.

 

 

Stellungnahme

Das Kutscherhaus wurde 2016 bis 2017 saniert. Der ehemalige Stall, der zuvor als unbeheizter Lagerraum genutzt wurde, sollte für die Nutzung durch die Druckerei entsprechend hergerichtet werden. Damit verbunden waren Anforderungen gleichmäßiger Raumlufttemperatur und Luftfeuchte sowie die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen.

Es wurde entschieden, Klima-Invertergeräte sowohl im EG als auch im OG einzusetzen. Die Invertergeräte haben den Vorteil, sowohl für Heizzwecke (funktional und energiesparend wie eine Wärmepumpe) als auch zur Kühlung eingesetzt werden zu können. Da die Räume im OG zuvor nur sporadisch genutzt wurden, erschien der Einsatz folgerichtig.

Nach Maßnahmenabschluss traten aus dem Fußbodenbelag im neuen EG-Raum jedoch Gerüche auf, die zumindest als unangenehm eingestuft wurden. Es wurde entschieden, den neu hergerichteten Raum intensiv zu lüften, zugleich musste aufgrund der kalten Jahreszeit dagegen geheizt werden. Messungen hatten jedoch keine Schadstoffrückstände ergeben.

Zum Winter 2017/2018 wurden Kollegen der Gebäudewirtschaft im Kutscherhaus untergebracht. Zeitgleich fiel das Klimaaußengerät wiederholt aus, da Laub- und Staubrückstände die Technik im Gerät lahmlegten. Dies führte zur wiederholten Gerätevereisung. Das waren aufgrund der Winterzeit sehr unglückliche Umstände. Um die Umstände abzumildern, wurden elektrisch betriebene Radiatoren beschafft und aufgestellt. Dies ist natürlich denkbar ungünstig und eine kostenintensive Betriebsweise.

Zusammenfassend mit den Erfahrungen des Betriebs lässt sich feststellen, dass der Einsatz der Klima-Invertergeräte für das Kutscherhaus im OG die falsche Entscheidung war, insbesondere durch die intensive Raumnutzung, die sich ergab. Auch der Laub- und Schmutzanfall durch Verwirbelungen vor dem Außengerät war nicht bekannt. Eine andere Geräteaufstellung war nicht möglich, da Rücksicht auf Denkmalschutzbelange genommen werden musste.

Im Folgejahr wurde überlegt, eine konventionelle Warmwasserheizung im OG einzubauen. Dies wurde jedoch verworfen, da das Kutscherhaus-OG zukünftig nur noch sporadisch durch den Personalratsvorsitzenden und den Personalrat genutzt werden sollte. Gerade auch wegen der Brandschutzbelange im OG (hier hatte keine Sanierung stattgefunden) sollten KollegInnen anderenorts untergebracht werden.

Die Nutzungseinschränkung im OG konnte aufgrund von Büroraumengpässen nicht umgesetzt werden.

 

 

Jahresergebnis

 

Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen aus Benutzungsgebühren die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten von den kalkulierten Kosten ab, sind Kostenüberdeckungen bzw. – unterdeckungen auszugleichen. Die haushaltrechtliche Umsetzung der gebührenrechtlichen Vorgaben erfolgt über den Sonderposten „Gebührenausgleich“.

 

Die Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2018 ergibt für den Bereich Schmutzwasserbeseitigung einen  Überschuss in Höhe von 177.339 € und für den Bereich Niederschlagswasserbeseitigung einen Überschuss in Höhe von 165.722 €. Diese Gebührenüberschüsse sollten für das Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der Ergebnisverwendung direkt und ergebnisneutral durch Ergebnisverwendungsbeschluss des Rates dem Sonderposten „Gebührenausgleich“ zugeführt werden.

 

Entsprechend dem Vorsichtsprinzip und dem Imparitätsprinzip werden Gebührenunterdeckungen, die in den folgenden Jahren durch Mehrerträge ausgeglichen werden sollen, nicht in der Bilanz ausgewiesen.

 

 

 

Verwendung des Jahresergebnisses

 

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 110 Abs. 7 S. 3 und § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2018 beim ordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 30.100,99 € und beim außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.958.668,84 € ergeben.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 (30.100,99 €) und einen Teil des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses 2018 (312.960,01 €) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Abwasserbeseitigung) zuzuführen. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 1.645.708,83 € sollte der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.      

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1

-

Jahresabschluss der Stadt Burgdorf zum 31.12.2018

 

 

 

Anlage 2

-

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Burgdorf

    

 

 

    

 

(Baxmann)