Betreff
Weitere Unterbringung des Hortes der Kindertagesstätte Südstern in der Gudrun-Pausewang-Grundschule
Vorlage
BV 2019 1060
Aktenzeichen
40.031-2014/000860
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hort der Kindertagesstätte Südstern nutzt über den 31.07.2020 hinaus die in der Gudrun-Pausewang-Grundschule zur Verfügung gestellten Räume für den Hortbetrieb.

 

Die im Neubau für einen Hort vorgesehenen Räume stehen zunächst der Gudrun-Pausewang-Grundschule zur Verfügung. Sofern die Gudrun-Pausewang-Grundschule keinen Bedarf geltend macht, können die Räume durch das Gymnasium Burgdorf genutzt werden.

 

In Vertretung

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 24.08.2017 wurde beschlossen, dass die im Neubau für einen Hort vorgesehenen Räume ab dem 01.08.2020 durch den Hort der Kindertagesstätte Südstern genutzt werden (vgl. 2017 0205/1).

 

Die Leitung der Kindertagesstätte Südstern, die Schulleiterin der Gudrun-Pausewang-Grundschule (GPGS) und die Verwaltung sind zu der Auffassung gekommen, dass ein Verbleib des Hortes am bestehenden Standort aus pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

 

Außerhalb des Ganztagsbetriebes der GPGS wird ein Hortangebot am Standort vorgehalten. Die GPGS bietet montags bis donnerstags bis 15.30 Uhr ein Ganztagsangebot an.

 

Die Kindertagesstätte ist im Rahmen des Ganztagsbetriebes Kooperationspartner der GPGS. Das bedeutet, dass die Beschäftigten neben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern der GPGS während des Hortbetriebes aktiv in Angebote des Ganztagsbetriebes eingebunden sind.

Weiterhin kann das Schulgelände der GPGS für die Hortangebote mitgenutzt werden. Am Standort des Gymnasiums Burgdorf sind die Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches begrenzt. Auch birgt der Wechsel des Schulstandortes Gefahrenpotenzial und erscheint aufgrund vorhandener Möglichkeiten als unzweckmäßig.

 

Zur Sicherstellung möglicher Raumbedarfe der GPGS in den kommenden Schuljahren werden sich die Beteiligten auf ein gemeinsames Raumnutzungskonzept einigen. Zu den Maßnahmen können zum Beispiel eine gemeinsame Nutzung von Räumen durch GPGS und Hort oder eine Teilauslagerung von Schulbedarfen an den Standort des Neubaus gehören. Daher soll die Verwendung der Raumkapazitäten im Neubau im Rahmen der Erarbeitung des Raumnutzungskonzeptes der GPGS vorbehalten sein.

 

 

(Kugel)