Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Den im Sachverhalt der Vorlage BV 2019 1012/1 dargestellten Ergänzungen
(1) und Änderungen (2) der Begründung wird zugestimmt.
Im weiteren s. Beschlussvorschlag Vorlage
BV 2019 1012
Sachverhalt:
Mit Schreiben
der Telekom vom 24.09.2019 ist noch eine verspätete Stellungnahme zur erneuten
Beteiligung der Behörden gemaß § 4a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen. In dem
die Telekom darauf hinweist, dass von ihr - anders als ursprünglich angedacht -
keine telekommunikationstechnische Erschließung des Baugebiets vorgesehen ist.
Für die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0-11/4 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ ist die Stellungnahme nicht von Bedeutung. Aufgrund der Stellungnahme sollten aber folgende Anpassungen in die Begründung aufgenommen werden:
1) Ergänzung der Tabelle ‘Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB‘ (Seite 123) um:
Nr. |
Stellungnahme |
Abwägungsempfehlung |
Umgang mit Stellungnahmen |
13 |
Deutsche Telekom Technik GmbH, 24.09.2019 |
|
|
|
Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0-11/4
Uetzer Straße - Duderstädter Weg werden die Interessen der Telekom zurzeit
nicht berührt. Gegen die geplanten Maßnahmen bestehen somit von
unserer Seite keine Bedenken. Wie wir Ihnen bereits mit dem als Anlage beigefügten
Schreiben vom 29.04.2019 mitgeteilt haben, planen wir keine
telekommunkationstechnische Erschließung des Baugebietes. Wir bitten
unsere verspätet abgegebene Stellungnahme zu entschuldigen! Schreiben
der Telekom vom 29.04.2019 Die Telekom Deutschland GmbH investiert Jahr für
Jahr etwa 5 Milliarden Euro in den Netzausbau in Deutschland. Die Anzahl
möglicher Ausbauvorhaben und Ausbauwünsche erhöht sich allerdings beständig
und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr in Gänze realisiert
werden. Daher kann die Telekom nicht mehr alle geplanten Ausbauprojekte
umsetzen. Bei den laufend zu treffenden konkreten
Entscheidungen zum Ausbau unserer TK-Netze vor Ort orientieren wir uns an der
Markt- und Wettbewerbssituation, den vorhandenen Bau- und
Planungskapazitäten, sowie generell an der Wirtschaftlichkeit. Als Ergebnis dieser Überprüfung müssen wir Ihnen
leider mitteilen, dass Ihr Baugebiet „B-Plan 0-11/4 Uetzer Str. Duderstädter
Weg“, nicht mehr durch die Telekom Deutschland mit einem TK-Netz ausgebaut
wird. Wir werden uns demzufolge nicht mehr an den Koordinationsgesprächen
oder Baubesprechungen für dieses Gebiet beteiligen. Wir
bedauern diese Entwicklung und danken für Ihr Verständnis. |
Nach dem Telekommunikationsgesetz
ist die Telekom zur Herstellung eines Anschlusses der Grundversorgung
verpflichtet. In der Regel werden in Neubauten heute keine Anschlüsse der
Grundversorgung sondern leitungsstärkere breitbandige Internetanschlüssen
verwendet. Die Mitteilung der Telekom, dass
sie im Plangebiet keine telekommunikationstechnische Erschließung herstellen
will, wird zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Reihenhaus kann die
telekommunikationstechnische Erschließung auch durch einen anderen Telekommunikationsanbieter
durchführen lassen. Die Ausführungen in Kapitel 8.2
der Begründung werden geändert. |
Wird zur Kenntnis genommen |
2) Änderung eines Absatzes in Kapitel 8.2 Ver- und Entsorgung (ab Seite 40 unten) wie folgt:
Geänderte Formulierung:
Das Plangebiet kann an das zentrale Kommunikationsnetz der Telekom im
Duderstädter Weg angeschlossen werden. Im Plangebiet sind geeignete und
ausreichende Trassen für die Unterbringung von Telekommunikationslinien in den
Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vorgesehen.
Bisheriger Absatz:
Das Plangebiet kann an das zentrale Kommunikationsnetz der Telekom
angeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen Straßen bzw.
Gehwegen geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die
Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen sind. Beginn
und Ablauf der Erschließungsarbeiten sind der Deutschen Telekom Technik GmbH so
früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen.
(Baxmann)