Betreff
4. Änderung des Bebauungsplans 0-11 "Uetzer Straße - Duderstädter Weg", Satzungsbeschluss
Vorlage
BV 2019 1012/1
Aktenzeichen
61 26 - 00 11/4
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Den im Sachverhalt der Vorlage BV 2019 1012/1 dargestellten Ergänzungen (1) und Änderungen (2) der Begründung wird zugestimmt.

 

Im weiteren s. Beschlussvorschlag Vorlage  BV 2019 1012

 

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben der Telekom vom 24.09.2019 ist noch eine verspätete Stellungnahme zur erneuten Beteiligung der Behörden gemaß § 4a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen. In dem die Telekom darauf hinweist, dass von ihr - anders als ursprünglich angedacht - keine telekommunikationstechnische Erschließung des Baugebiets vorgesehen ist.

Für die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0-11/4 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ ist die Stellungnahme nicht von Bedeutung. Aufgrund der Stellungnahme sollten aber folgende Anpassungen in die Begründung aufgenommen werden:

1)  Ergänzung der Tabelle ‘Stellungnahmen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB‘ (Seite 123) um: 

Nr.

Stellungnahme

Abwägungsempfehlung

Umgang mit Stellungnahmen

13

Deutsche Telekom Technik GmbH, 24.09.2019

 

 

 

Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0-11/4 Uetzer Straße - Duderstädter Weg werden die Interessen der Telekom zurzeit nicht berührt.

Gegen die geplanten Maßnahmen bestehen somit von unserer Seite keine Bedenken.

Wie wir Ihnen bereits mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.04.2019 mitgeteilt haben, planen wir keine telekommunkationstechnische Erschließung des Baugebietes.

Wir bitten unsere verspätet abgegebene Stellungnahme zu entschuldigen!

Schreiben der Telekom vom 29.04.2019

Die Telekom Deutschland GmbH investiert Jahr für Jahr etwa 5 Milliarden Euro in den Netzausbau in Deutschland. Die Anzahl möglicher Ausbauvorhaben und Ausbauwünsche erhöht sich allerdings beständig und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr in Gänze realisiert werden. Daher kann die Telekom nicht mehr alle geplanten Ausbauprojekte umsetzen.

Bei den laufend zu treffenden konkreten Entscheidungen zum Ausbau unserer TK-Netze vor Ort orientieren wir uns an der Markt- und Wettbewerbssituation, den vorhandenen Bau- und Planungskapazitäten, sowie generell an der Wirtschaftlichkeit.

Als Ergebnis dieser Überprüfung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihr Baugebiet „B-Plan 0-11/4 Uetzer Str. Duderstädter Weg“, nicht mehr durch die Telekom Deutschland mit einem TK-Netz ausgebaut wird. Wir werden uns demzufolge nicht mehr an den Koordinationsgesprächen oder Baubesprechungen für dieses Gebiet beteiligen.

Wir bedauern diese Entwicklung und danken für Ihr Verständnis.

Nach dem Telekommunikationsgesetz ist die Telekom zur Herstellung eines Anschlusses der Grundversorgung verpflichtet. In der Regel werden in Neubauten heute keine Anschlüsse der Grundversorgung sondern leitungsstärkere breitbandige Internetanschlüssen verwendet.

Die Mitteilung der Telekom, dass sie im Plangebiet keine telekommunikationstechnische Erschließung herstellen will, wird zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Reihenhaus kann die telekommunikationstechnische Erschließung auch durch einen anderen Telekommunikationsanbieter durchführen lassen.

Die Ausführungen in Kapitel 8.2 der Begründung werden geändert.

Wird zur Kenntnis genommen

 

2)  Änderung eines Absatzes in Kapitel 8.2 Ver- und Entsorgung (ab Seite 40 unten) wie folgt:

Geänderte Formulierung:   
Das Plangebiet kann an das zentrale Kommunikationsnetz der Telekom im Duderstädter Weg angeschlossen werden. Im Plangebiet sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung von Telekommunikationslinien in den Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vorgesehen.

Bisheriger Absatz:   
Das Plangebiet kann an das zentrale Kommunikationsnetz der Telekom angeschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen Straßen bzw. Gehwegen geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen sind. Beginn und Ablauf der Erschließungsarbeiten sind der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen.

(Baxmann)