Betreff
Sicherung des Schulgeländes der Grundschule Burgdorf
Vorlage
BV 2019 1059
Aktenzeichen
40.031-2014/000868
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die außerschulische Nutzung als öffentlicher Spielplatz ist das Schulgelände der Grundschule Burgdorf zu öffnen.

      

In Vertretung

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Grundschule Burgdorf ist eine innerstädtische Schule zwischen Gartenstraße und Hann. Neustadt liegend.

Durch die Lage der Grundschule wird das Schulgelände regelmäßig durch schulfremde Personen betreten. Die Schulleitung der Grundschule Burgdorf hat bereits mehrfach in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es durch die freie Zugänglichkeit des Schulgeländes zu Konfliktsituationen gekommen ist. Die Grundschule berichtete u.a. über

 

-      (tätliche) Auseinandersetzungen mit schulfremden Personen,

-      wiederholte Sachbeschädigungen,

-      Unsicherheit bei Lehrern zur Zuordnung von den Schulhof betretenden Personen,

-      regelmäßiger Fund von Glasscherben und anderen Hinterlassenschaften,

-      Befahren des Schulhofes mit Kfz

 

Die Grundschule hat die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und Schüler. Die Aufsichtspflicht ist bestmöglich umzusetzen. Dazu gehört das Sichern des Schulgeländes; auch gegen unbemerktes Entfernen von Schülerinnen und Schülern. Die Anzahl der Aufsichtspersonen wurde von der Grundschule bereits erhöht. Die Situation ist nicht zufriedenstellend.

 

Das Schulgelände der Grundschule Burgdorf wird außerhalb der Schulzeiten als öffentlicher Spielplatz genutzt.

Bereits in der Vergangenheit wurde wiederholt über die Situation an der Grundschule Burgdorf beraten. Bislang bestand die Auffassung, dass das Schulgelände grundsätzlich offen zu halten ist. Für die nachschulischen Problemlagen wurde eine intensivere Einbindung der mobilen Jugendhilfe und der Polizei verabredet.

 

Da die Situation für den Schulbetrieb als unbefriedigend zu bewerten ist, hat die Verwaltung eine Absicherung des Schulgeländes mit einer Zaunanlage beauftragt.

 

Die Gudrun-Pausewang-Grundschule und die Astrid-Lindgren-Grundschule als weitere innerstädtische Grundschulen verfügen über ein komplett abgeschlossenes Schulgelände. Das Schulgelände der Gudrun-Pausewang-Grundschule wird nach Ende des Schulbetriebes geöffnet und steht der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung. Gleiches sollte auch für den Standort der Grundschule Burgdorf festgehalten werden.

 

Die Schulleitung der Grundschule Burgdorf wird schulorganisatorisch den geänderten Schulbetrieb regeln.

 

 

(Kugel)