Betreff
Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf zur Kindertagespflege
Vorlage
0039/06/16.WP
Aktenzeichen
51.1 - Ben/bl
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) und b) Der Jugendhilfeausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen.

 

Zu c) Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die als Anlage beigefügte Vereinbarung mit der Region Hannover zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagespflege zum 01.01.2007 abzuschließen. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Richtlinien für die Tagespflege außer Kraft.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zum 01.01.2005 trat die vom Bundestag beschlossene Neuregelung mit dem „Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)“ in Kraft. In der weiteren Entwicklung wurden Veränderungen eingefügt, die im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (Kick) festgelegt wurden und zum 01.10.2005 in Kraft traten.

 

Eine wesentliche Zielsetzung des Gesetzgebers war eine weitere Entwicklung der Tagespflege zu einem qualifizierten Angebot. Weiterhin soll der Ausbau von Krippen, Ganztags- und Hortplätzen erweitert werden, um den Eltern die Möglichkeit zu bieten, Familie und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren.

 

Die Region Hannover als zuständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe für Städte und Gemeinden ohne Jugendamt strebt eine einheitliche Regelung innerhalb der Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt Hannover an. Damit soll erreicht werden, dass regionseinheitlich die gleichen Kriterien für die Auswahl, Schulung und Vergütung von Tagespflegepersonen gelten. Gleichzeitig soll die Heranziehung der Eltern zu den Kosten einheitlich gestaltet werden.

 

Aus diesem Grund wurde der anliegende Vereinbarungsentwurf erarbeitet. Die Stadt Burgdorf ist eigenständiger örtlicher Träger der Jugendhilfe. Gleichwohl wird empfohlen, der anliegenden Vereinbarung beizutreten. Die Betreuungsentgelte würden sich aufgrund der genannten Vereinbarung geringfügig verringern. Gleichzeitig wird in der Vereinbarung festgelegt, dass für die Altersvorsorge und die Unfallversicherung max. ein Betrag von 45,58 € monatlich gezahlt werden kann. Insoweit würden die bisher gezahlten Beträge in etwa wieder erreicht werden. Es wird empfohlen, für bisher geltende Pflegeverhältnisse das bisherige Entgelt bis zum Auslaufen des jeweiligen Betreuungsverhältnisses weiter zu entrichten.

 

Die Eltern müssen in Höhe der materiellen Aufwendungen (s. Anlage 1) zu den Kosten beitragen. Diese Beträge können jedoch gem. § 90 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ermäßigt werden. Hier wird die gleiche Berechnung wie bei der Staffelung der Kindertagesstättengebühren zugrunde gelegt.

 

Mit der genannten Vereinbarung gibt es eine Beteiligung der Region Hannover an den Kosten für die Tagespflege mit einem Umfang von 60 % der aufgewendeten Beträge. Aufgrund der bisher bestehenden Vereinbarung über den Jugendhilfelastenausgleich werden derzeit keine anteiligen Kosten gezahlt. Hier ergibt sich eine finanzielle Besserstellung der Stadt Burgdorf.

 

Weiterhin gibt es eine einheitliche Regelung innerhalb der Region Hannover für alle betroffenen Eltern und auch Tagespflegepersonen.

 

Da hier erst noch Erfahrungswerte gesammelt werden müssen, ist die Vereinbarung zunächst befristet für die Zeit vom 01.01.2007 – 31.12.2008.

 

Von daher wird empfohlen, die beigefügte Vereinbarung wie vorgeschlagen abzuschließen.

 

Gleichzeitig können die bisherigen Richtlinien zur Tagespflege vom 01.06.1999 außer Kraft treten.

 

Die Vorlage wurde der Gleichstellungsbeauftragten zur Stellungnahme übersandt.

 

Anlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

     

     

Laufende Kosten:

     

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein