Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
BV 2019 1057
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2019 1057 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zur erlassen.

     

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 13.12.2018 beschlossenen und am 01.01.2019 in Kraft getretenen Gebührensatzung für die Straßenreinigung wurden die Gebührensätze letztmalig geän­dert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse 1                nachrangiger Straßenwinterdienst                                             0,60 €

 

Reinigungsklasse 2                14-tägliche Reinigung                                       0,97 €                                                 

Reinigungsklasse 3                vorrangiger Winterdienst                                 1,50 €

                                                                                                                                                                               

Reinigungsklasse 4    einmal wöchentliche Reinigung                       1,47 €

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2018 zeigt eine Unter­deckung in Höhe von insgesamt 20.025,66 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2018 eine Unterdeckung in Höhe 7.018,11 € und im Winterdienst eine Unterdeckung in Höhe von 13.007,55 € entstanden. Die Über- bzw. Unterdeckungen in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Unterdeckungen verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2018, die mit der entsprechen­den Kalkulation der Gebühren ab 2020 (Seite 18 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten   ist eine Änderung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2020 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1               nachrangiger Winterdienst                                                                0,66 €

 

Reinigungsklasse 2               14-tägliche Reinigung                                         1,02 €

                                                                                                                                                                                  

 

Reinigungsklasse 3               vorrangiger Winterdienst                                   1,65 €

                                                                                                                                                                                  

 

Reinigungsklasse 4    einmal wöchentliche Reinigung                         1,53 €

 

 

II.       Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Straßenrei­nigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 sind die neu kalkulierten Gebührensätze be­rücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebüh­rensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der Erträge im Jahr 2020 in Höhe von 45.000,00 €.

 

 

Anlage 2

Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017

    

 

(Baxmann)