Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2019 1057 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zur erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat am 13.12.2018 beschlossenen und am 01.01.2019 in Kraft getretenen Gebührensatzung für die Straßenreinigung wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:
Reinigungsklasse
1 nachrangiger
Straßenwinterdienst 0,60
€
Reinigungsklasse
2 14-tägliche
Reinigung
0,97 €
Reinigungsklasse
3 vorrangiger
Winterdienst
1,50 €
Reinigungsklasse
4 einmal wöchentliche Reinigung 1,47 €
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2018 zeigt eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt 20.025,66 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2018 eine Unterdeckung in Höhe 7.018,11 € und im Winterdienst eine Unterdeckung in Höhe von 13.007,55 € entstanden. Die Über- bzw. Unterdeckungen in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Unterdeckungen verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2018, die mit der entsprechenden Kalkulation der Gebühren ab 2020 (Seite 18 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.
Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten ist eine Änderung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2020 ergeben:
Reinigungsklasse 1 nachrangiger
Winterdienst 0,66
€
Reinigungsklasse 2 14-tägliche
Reinigung 1,02 €
Reinigungsklasse 3 vorrangiger
Winterdienst
1,65 €
Reinigungsklasse 4 einmal wöchentliche Reinigung 1,53 €
II. Finanzielle Auswirkungen
In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der Erträge im Jahr 2020 in Höhe von 45.000,00 €.
Anlage 2
Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017
(Baxmann)