Bezugsvorlagen: 2018 0466 (Aufstellungsbeschluss), BV 2018 0663/1/2 (Abstimmung städtebaulicher Entwurf), BV 2019 1019 (Vorentwurf)
Finanz. Auswirkungen in Euro |
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nein |
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan
2-16 „Ehlershäuser Weg“ in der Fassung vom 25.09.2019 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die
frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund eines technischen Fehlers kam es in der Sitzungsvorlage BV 2019 1019 zu zwei Druckfehlern.
Die textlichen Festsetzungen wurden doppelt abgedruckt, wohingegen die Darstellung der Hüllkurven fehlte. Dies wurde ergänzt.
In der Planzeichnung wurde eine falsche Nutzungsschablone für das WA4 dargestellt. Festgesetzt werden hier:
· Traufhöhe: keine
· Firsthöhe: 8,50 m
· Geschosse: II
· GRZ: 0,3
· Einzel- und Doppelhausbebauung
· Abweichende Bauweise (25 m)
· 2 Wohnungen je Einzelhaus bzw. Doppelhaushälfte
Die Planzeichnung wurde entsprechend geändert. Die Begründung bleibt in ihrer Fassung vom 28.08.2019 unverändert, lediglich das Datum wurde angepasst. Beide Anlagen wurden zur Vollständigkeit an die vorliegende Ergänzungsvorlage beigefügt:
- Bebauungsplan Nr. 2-16, Planzeichnung & textl. Festsetzungen (Stand: 25.09.2019)
- Bebauungsplan Nr. 2-16, Begründung (Stand: 25.09.2019)
(Baxmann)