Bezugsvorlagen: 725/98, 00141/00/02, 00281/00/02 und 01095/00/05
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
zu a) der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) der Vorlage Nr. 2008 0357 an,
zu b) der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) der Vorlage Nr. 2008 0357 an,
zu c) der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Nr. 2008 0357 Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die notwendigen HHMittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.
I. ALLGEMEINES
Die „Prioritätenliste der Stadtstraßen“ wurde letztmalig im Juni 2005 in den Gremien beraten. Nach wie vor orientieren sich die Prioritäten zum Ausbau der Stadtstraßen an der Notwendigkeit zur Erneuerung (Austausch) des Kanals.
Veränderungen dieser Liste resultieren aus der Auswertung der in 2004 im Bereich des Wassereinzugsgebietes des Burgdorfer Wasserwerkes - zwischen der Bahntrasse und den Straßen „Vor dem Celler Tor“ und „Gartenstraße“ - durchgeführten TV-Wiederholungsbefahrung der Abwasserkanäle.
Nach Festlegen der Sanierungsverfahren unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist in 2007 eine Schlauchlinersanierung (geschlossene Bauweise) und Schachtsanierung im vorgenannten Bereich durchgeführt worden.
Neben diesen Renovierungsverfahren sind auf Grund der Schadensbilder sowie mangelnder hydraulischer Leistungsfähigkeit (auf Grund zu geringer Rohrdurchmesser) Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen, die eine Aufnahme in die nachfolgende Liste nach sich ziehen.
Für die in der Liste bereits vorhandenen Maßnahmen ist für die Erneuerung der Kanalisation eine Anpassung der Kosten an das Marktniveau durchgeführt worden.
II. PRIORITÄTEN, STAND 2008
Prioritätenliste „Kanalerneuerung“,
Stand 2008:
Die „Blücherstraße“ wurde um eine Kanalhaltung „Am Nassen Berg“ erweitert.
„Am Brandende“, zwischen Bahnhof- und Kleine Bahnhofstraße, wurde neu aufgenommen, da hier neben einer Vielzahl von Schäden auch betriebliche Probleme bei der Abwasserableitung bestehen.
„Vor dem Celler Tor“ wurde in 2 Abschnitten neu aufgenommen, da neben der Schadhaftigkeit der Kanäle die hydraulische Leistungsfähigkeit nicht ausreichend ist. Hier wurde lediglich die Oberflächenwiederherstellung der Kanaltrasse berücksichtigt, da sich der Kanal im Gehwegbereich bzw. am Fahrbahnrand der K 121 (Straßenbaulastträger ist hier die Region Hannover) befindet.
Die Bereiche „Sudetenstraße/Papenkamp“ und „Zintener Str./Heiligenbeiler Str.“ wurden ebenfalls auf Grund der Schadhaftigkeit der Kanäle sowie mangelnder hydraulischer Leistungsfähigkeit neu aufgenommen.
Straße |
Erbaut |
Flächen [m²] |
Straßenbau [€] |
Kanalisation [€] |
Zustandsklassen |
Bücherstraße/Am
Nassen Berg b. Heinrichstraße |
1960 |
3.900 |
270.000 |
215.000 |
0, I, II, III |
Am Brandende
zw. Bahnhof- u. kl. Bahnhofstr. |
|
450 |
43.000 |
42.000 |
Betrieb, 0, I |
Vor dem Celler
Tor "Nord" Stiller Winkel b. Peterstr. |
60er Jahre |
Kanaltrasse |
Trasse Gehweg |
245.000 |
0, I, II |
Sudetenstraße / |
1967 |
2.400 |
173.000 |
115.000 |
0, I, II, III |
Vor dem Celler
Tor "Mitte" Heiligenbeiler b. Sorgenser Str. |
50er/60er
Jahre |
Kanaltrasse |
Trasse Fahrbahn |
230.000 |
0, I, III, V |
Zintener Straße/ |
1961 |
2.300 |
160.000 |
180.000 |
I, III, IV |
Dammgartenstraße |
1955 |
2.895 |
190.000 |
198.000 |
II, III, IV, V |
Moorstraße |
ab 1960 |
6.168 |
400.000 |
370.000 |
III, IV, V |
Depenauerweg
(Rest) |
1962 |
5.200 |
340.000 |
300.000 |
III, IV, V |
Königsberger
Straße |
1958 |
4.285 |
280.000 |
90.000 |
IV |
Summe |
|
|
1.856.000 |
1.985.000 |
|
Prioritätenliste „geschlossene
Kanalsanierung“, Stand 2008
Die Straßen „Peiner Weg“ und „Jahnstraße“ wurden gesondert aufgeführt, da eine Sanierung der Kanalisation in geschlossener Bauweise durchgeführt werden kann. Ein Neuausbau der Straßen sollte dennoch in Erwägung gezogen werden.
Für die Straßen „Schulstraße“ und „Nordstraße“ gilt dieses ebenfalls, sofern nicht im Rahmen der nächsten Untersuchung und Bewertung festgestellt wird, dass auf Grund der neuesten Erkenntnisse die Erneuerung zu bevorzugen ist.
Straße |
erbaut |
Flächen |
Straßenbau |
Kanalisation
|
Zustandsklassen |
Nordstraße |
1960 |
1.585 |
105.000 |
Sanierung |
III, IV, V |
Peiner Weg |
1964 |
11.829 |
770.000 |
Sanierung |
III, IV, V |
Jahnstraße |
1960 |
1.955 |
130.000 |
Sanierung |
IV |
Schulstraße |
1962 |
1.756 |
115.000 |
- |
|
Summe |
|
|
1.120.000 |
|
|
Liste „bereits erledigte Maßnahmen“,
Stand 2008
Die nachfolgend genannten Straßen sind auf Grund bereits durchgeführter Baumaßnahmen aus der Prioritätenliste entfallen.
Straße |
erbaut |
Flächen |
Flächen |
Kosten
Straße |
Kosten
Kanal [€] |
Depenauer Weg,
1. BA |
1962 |
8.750 |
3.550 |
204.839 |
127.775 |
Heinrichstr.,
1. BA * |
1961 |
5.382 |
0 |
0 |
98.970 |
Friederikenstr.,
1.+2. BA |
1966 |
9.053 |
2.750 |
187.400 |
23.833 |
Arndtstraße |
1950 |
2.279 |
2.280 |
26.373 |
105.173 |
Am
Güterbahnhof, 2. BA * |
1962 |
4.500 |
0 |
0 |
223.535 |
Tappenstraße |
1978 |
465 |
465 |
23.063 |
38.253 |
Summe |
|
|
|
441.675 |
617.539 |
*) Kosten für
die Oberflächenerneuerung sind nicht aufgeführt, da diese lediglich im Bereich
der Kanaltrasse durchgeführt wurde.
III. TECHNISCHE RANDBEDINGUNGEN
a) Straßen
Die in der Prioritätenliste 2008 enthaltenen Stadtstraßen weisen häufig einen Fahrbahnaufbau auf, der keiner geregelten Bauklasse entspricht und mangelhafte Tragfähigkeit besitzt. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T. zu korrigieren. Eine Erneuerung ausschließlich des Kanals empfiehlt sich hier nicht, da ein nicht zu kontrollierendes „Abbrechen der Ränder am Kanalgraben“ zu Oberflächenwiederherstellungsmaßnahmen führt, die z.T. deutlich umfangreicher ausfallen, als sie für die reine Kanaltrasse erforderlich gewesen wären. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, einen Vollausbau der Straßen vorzunehmen.
Der Kostenrahmen für die einzelnen Straßen wurde lediglich grob geschätzt. Eine genaue Kostenermittlung ist nur dann vorzunehmen, wenn entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen. Hier spielen dann auch die Ausbauquerschnitte etc. mit hinein.
Bei den Neubauten handelt es sich im Regelfall um Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Kommunalen Abgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung, die eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer nach sich ziehen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Neuausbau umfangreiche Abstimmungen mit den Anliegern, den Leitungsträgern, ggfs. beteiligten Straßenbaulastträgern sowie den politischen Gremien erfordert.
b) Kanalisation
Die Zustandsklassen der Kanalisation, die für die Einordnung in die Prioritätenliste letztlich maßgebend waren, sind nachfolgend aufgeführt:
Zustandsklasse:
0 - sofortige Schadensbeseitigung
I - kurzfristige Schadensbeseitigung
II - mittelfristige Schadensbeseitigung
III - langfristige Schadensbeseitigung
IV - Schadensbeseitigung im Rahmen anderer Baumaßnahmen
V - schadensfrei
Aus der Bewertung der Kanäle in den Stadtteilen ergibt sich keine Erfordernis zur offenen Kanalsanierung. Auf Grund des insgesamt schlechten Zustandes der Straßen sowie auf Grund der verkehrlichen Belastung wird die Notwendigkeit von Erneuerungsmaßnahmen schwerpunktmäßig in der Kernstadt gesehen.
Bei Neubaumaßnahmen sind im Vorfeld die Hausanschlussleitungen noch zu untersuchen, ein ggf. erforderlicher Sanierungsbedarf ist hier nicht berücksichtigt worden.
IV. AUSSICHT
Wegen der fortschreitenden gebietsweisen TV-Wiederholungsbefahrung und Bewertung der Abwasserkanäle in den nächsten Jahren wird die Liste auch in Zukunft um weitere Straßen mit Kanalerneuerungsmaßnahmen erweitert. Je nach Zustand der untersuchten Kanäle erfolgt die Zuordnung mit hoher und niedriger Priorität.
Nach Aufbau eines Straßenkatasters ist eine objektive Übersicht über den Zustand der Straßen möglich. Durch Verknüpfung der Bestandsdaten für die Straßenoberfläche und des zugehörigen Kanals wird voraussichtlich auch eine objektivere Gesamtbewertung (Prioritäten) möglich sein. Da sowohl der Aufbau (Erfassung) als auch die Pflege (Aktualisierung der Bestandsdaten bei Veränderung) des Straßenkatasters bei entsprechender Nutzung nur mit zusätzlichem, nicht unerheblichen Arbeitsaufwand möglich ist, ist mittelfristig zusätzliches Personal hierfür bereitzustellen.