Betreff
62. Änderung des Flächennutzungsplans (Feuerwehr Schillerslage)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Vorlage
BV 2019 1009/1
Aktenzeichen
61.020-2019/002143
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“ beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“ in der Fassung vom 21.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund eines technischen Problems wurde im Anhang zur Bezugsvorlage 2019 1009 (Planzeichnung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans) ein falscher Geltungsbereich dargestellt. Der Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“ (BV 2019 1010). Dieser Fehler ist ausschließlich in der Planzeichnung aufgetreten. In der Begründung wurde der korrekte Geltungsbereich (siehe Begründung, Seite 3) angegeben.

 

Die Anlage dieser Ergänzungsvorlage ersetzt die Planzeichnung der Bezugsvorlage BV 2019 1009. 

 

 

 

Anlagen:       62. Änderung des Flächennutzungsplans, Planzeichnung (Stand: 18.09.2019)

                   62. Änderung des Flächennutzungsplans, Begründung (Stand: 21.08.2019)

 

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)