- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
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Beschlussvorschlag:
- Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die
Aufstellung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“
beschlossen.
- Es wird beschlossen, auf der Grundlage
des Vorentwurfs zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr
Schillerslage“ in der Fassung vom 21.08.2019 die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Aufgrund eines technischen Problems wurde im Anhang zur Bezugsvorlage 2019 1009 (Planzeichnung zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans) ein falscher Geltungsbereich dargestellt. Der Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“ (BV 2019 1010). Dieser Fehler ist ausschließlich in der Planzeichnung aufgetreten. In der Begründung wurde der korrekte Geltungsbereich (siehe Begründung, Seite 3) angegeben.
Die Anlage dieser Ergänzungsvorlage ersetzt die Planzeichnung der Bezugsvorlage BV 2019 1009.
Anlagen: 62. Änderung des Flächennutzungsplans, Planzeichnung (Stand: 18.09.2019)
62. Änderung des Flächennutzungsplans, Begründung (Stand: 21.08.2019)
In Vertretung
(Kugel)