Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-8/2 "Ortsfeuerwehr Burgdorf" (FTZ), Entwurf
Bezugsvorlage 2008 0317 (Vorentwurf)
Vorlage
2008 0356
Aktenzeichen
61 26 - 00 08-2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2.   Der Verwaltungsausschuss

-   stimmt dem Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ in der Fassung vom 18.06.2008 zu   und

-   beauftragt den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.04.2008 zum Vorentwurf des Bebauungsplans (Bezugsvorlage 2008 0317) wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 22.04. bis 06.05.2008 und die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11.04.2008. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3 Kapitel 18 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

 

Bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde insbesondere berücksichtigt, dass die von der Region auf ihrem künftigen Baugrundstück vorgesehenen Versickerungsmulden nicht mit Gehölzen bepflanzt werden sollen. Die nördlich und westlich des Baufeldes festgesetzten Pflanzflächen wurden daher verkleinert. In diesem Zusammenhang war es auch erforderlich die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu überarbeiten. Die externe Kompensationsfläche umfasst nun die gesamte bisher noch nicht zugeordneten Maßnahmenteile der Fläche 3993/002 nordöstlich der Mülldeponie. Zur Kompensation der rechnerisch verbleibenden Differenz von –90 Wertpunkten wurde eine Fassadenbegrünung am Gebäude der FTZ aufgenommen.

 

Weiterhin wurde aufgrund der Anregungen der Unteren Wasserbehörde die Ableitung des Niederschlagswassers in das Regenwasser-Versickerungsbecken ’Langes Feld’ überprüft und festgestellt, dass die rechnerische Kapazität des Sickerbeckens ’Langes Feld’ nahezu ausgelastet ist. Eine Erweiterung des Sickerbeckens ist im Rahmen des Ausbaus der B 188n vorgesehen. Bei dieser Erweiterung können auch die, zur Errichtung der FTZ benötigten Kapazitäten berücksichtigt werden. Die erforderlichen Erweiterungsflächen befinden sich bereits seit längerem im Eigentum der Stadt Burgdorf.

 

Die geänderten Festsetzungen und die geänderten Absätze der Begründung sind randlich gekennzeichnet.

 

Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-8 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ können nun die Verfahrensschritte Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlagen

-   Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 0-8/2 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ mit Begründung (Fassung vom 17.06.08)