Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Christiane Wichmann im Rat der Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 28.08.2019 hat Frau Christiane Wichmann gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ihr Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf zum 31.08.2019 niedergelegt.
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 12.09.2019 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Christiane Wichmann, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Christiane Wichmann ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
(Baxmann)