auf Basis des Entwurfs eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts
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Einmalige Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Beschlussalternative 1:
(basierend auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung
und Bau am 15.08.2019)
1. Für die in der Anlage dieser Vorlage (Entwurf eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt Burgdorf) beschriebenen Flächen 2a (Burgdorf Nord-West) und 1a (Beinhorn) sollen weitere Untersuchungen hinsichtlich einer künftigen Entwicklung zu einem Gewerbepark erfolgen.
2. Für die in der Anlage dieser Vorlage (Entwurf eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt Burgdorf) beschriebene Fläche 1d (Ehlershausen) sollen weitere Untersuchungen hinsichtlich einer Entwicklung zu einem künftigen Einzel- / Sonderstandort erfolgen.
3. Es sollen entsprechende Fördermittel im Rahmen des regionalen Gewerbeflächeninvestitionsprogramms REGIP bei der Region Hannover beantragt werden.
Beschlussalternative 2:
(basierend auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft,
Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 22.08.2019)
1.
Für die in der Anlage dieser Vorlage (Entwurf
eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt Burgdorf) beschriebenen
Flächen 2a (Burgdorf Nord-West) und 2c
(Sorgensen) sollen weitere
Untersuchungen hinsichtlich einer künftigen Entwicklung zu einem Gewerbepark
erfolgen.
2.
Für die in der Anlage dieser Vorlage (Entwurf
eines Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt Burgdorf) beschriebenen
Flächen 1a (Beinhorn) und 1d (Ehlershausen) sollen weitere
Untersuchungen hinsichtlich einer Entwicklung zu einem künftigen Einzel- /
Sonderstandort erfolgen.
3.
Es sollen entsprechende Fördermittel im Rahmen
des regionalen Gewerbeflächeninvestitionsprogramms REGIP bei der Region
Hannover beantragt werden.
Sachverhalt und Begründung:
Zum allgemeinen Sachverhalt und Begründung wird auf die Basis-Vorlage BV 2019 0993 verwiesen.
Zu den Beschlussalternativen:
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde im Zuge der Beratungen der beiden Fachausschüsse jeweils unterschiedlich modifiziert.
Die jeweils mehrheitlich getragene Beschlussempfehlung ist oben in Beschlussalternative 1 (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 15.08.2019) und in Beschlussalternative 2 (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr am 22.08.2019) wiedergegeben.
Eine Ausweitung von drei auf vier Prüfstandorte ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung förderunschädlich.
Seitens der Verwaltung wird die o.g. Beschlussalternative 2 favorisiert.
Sofern nicht Beschlussalternative 2, sondern Beschlussalternative 1 mehrheitlich beschlossen werden sollte (also keine Untersuchung des Standortens 2c Sorgensen), wird seitens der Verwaltung empfohlen, zumindest Standort 2b (Burgdorf Nord = nördlich der Sorgenser Mühle) zusätzlich zu untersuchen.
Der Beschluss müsste dann entsprechend geändert gefasst werden.
(Baxmann)